Parlamentarische Beobachtung ist nicht strafbar, die Zerstörung unseres Klimas sollte es sein

Die Linke NRW
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DIE LINKE NRW ruft zu Protesten angesichts der Gerichtsverhandlung gegen Lorenz Gösta Beutin wegen parlamentarischer Beobachtung auf.

Am Donnerstagmorgen, den 12.08.2021 um 11:00 Uhr, kommt es zu einer Verhandlung im Saal 129 des Amtsgerichts Recklinghausen auf der Reitzensteinstraße 17. Dort wird der Linke Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin vor Gericht stehen. Ihm wird vorgeworfen, dass er im Februar letzten Jahres die Aktionen von Ende Gelände gegen die Eröffnung des Kohlekraftwerks Datteln IV als parlamentarischer Beobachter begleitet hat.

 

Katja Heyn, Recklinghausener Mitglied im Landesvorstand der​ Linken NRW, erklärt dazu: "Die Aufhebung der Immunität unseres Genossen Beutin ist ein Skandal. Wer gegen die Zerstörung des Planeten demonstriert, ist kein Verbrecher. Darüber hinaus verdeutlicht sie, dass der Status des parlamentarischen Beobachters abgewertet wird. Als parlamentarischer Beobachter war Beutin vor Ort, um die Proteste zu beobachten - das ist keine Straftat, sondern gute Gepflogenheit von Abgeordneten. Wir rufen dazu auf, sich am Donnerstag ab 10 Uhr an den Protesten zu beteiligen."

Hanno Raußendorf, klimapolitischer Sprecher der Linken in NRW ergänzt: „Wer nach der Veröffentlichung des Teilberichts „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ durch den Weltklimarat gestern noch nicht weiß, was die Stunde geschlagen hat, dem ist nicht zu helfen. Die Temperaturen werden danach in jedem Fall noch bis mindestens bis zur Mitte des Jahrhunderts weiter ansteigen, auch bei sofortigen, entschlossenen und weltweiten Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Überschwemmungen, Dürren, Stürme und Fluten werden damit weiter zunehmen. Was die heute schon anrichten, können wir auch diesen Sommer wieder beobachten. Der Schwarzbau Datteln IV hätte daher nie ans Netz gehen dürfen. Demonstrationen dagegen und gegen Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Laschet, dem wir das zu verdanken haben, sind nur allzu berechtigt. Parlamentarische Beobachtung ist nicht strafbar, die Zerstörung unseres Klimas sollte es sein.