Rentenkommission empfiehlt Rentenreförmchen statt die Rente sicher zu machen

Die LINKE NRW

„Für ein Bundesland wie NRW, in dem bereits jetzt Jahr für Jahr mehr Rentner*innen auf Grundsicherung angewiesen sind, ist der am Freitag (28. März 2020) vorgelegte Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission keine gute Nachricht“, erklärt Ingrid Jost, rentenpolitische Sprecherin von DIE LINKE in NRW. Während das Rentenniveau nicht unter 44 Prozent sinken soll, könnte der Beitragssatz auf bis zu 24 Prozent steigen. Zur Altersgrenze gibt es erst einmal keine Festlegung.

„Die durch die Rentenkommission vorgelegten Vorschläge sichern eher die weitere Privatisierung der gesetzlichen Rente und die Existenz von Banken und Versicherungen als einen menschenwürdigen Lebensabend frei von Armut und damit verbundenen existenziellen Sorgen zu garantieren. Auch wenn die Erhöhung des Renteneintrittsalters vorerst verhindert worden ist, so sind einige Stockfehler erhalten geblieben“, kommentiert Jost.

„Heils Grundrentenkonzept, das sich nach wie vor am männlichen Standardrentner orientiert und die weibliche Lebensrealität – mit Erziehungs-, Pflegezeiten und demzufolge auch mit Lohndiskriminierung, Minijobs und unfreiwilliger Teilzeitarbeit – nicht mit einbezieht, verhindert die Armut im Alter ebenso wenig wie die Senkung der Kosten bei der Riester-Rente. Die Kommission hätte nicht nur die Zukunft der Rente sichern können, sondern auch die der Rentner*innen, mit der Rückkehr zur Lebensstandardsicherung mit einer Anhebung des Rentensatzes auf mindestens 53 Prozent des letzten Gehalts“, so Jost abschließend.

DIE LINKE fordert, dass die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut wird und nicht nur Selbständige, sondern auch Beamt*innen, Bundestagsabgeordnete, Freiberufler und sukzessive alle Menschen mit Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rente einbezogen werden. Es muss armutsfeste Erwerbsminderungsrenten und eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente geben. Im Alter oder bei Erwerbsminderung soll niemand von aktuell weniger als 1.050 Euro beziehungsweise perspektivisch 1.200 Euro netto leben müssen.