Ungeklärter Tod eines Ausländers in der Justizvollzugsanstalt Geldern – Linke fordert schnelle Aufklärung

DIE LINKE NRW

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Geldern ist es zu einem ungeklärten Todesfall eines Häftlings gekommen. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen staatenlosen Ausländer, der eine Strafhaft zu verbüßen hatte. Der Todesfall soll sich bereits am 16. Oktober 2020 ereignet haben. Dies erfuhr DIE LINKE NRW von dem Anwalt, der die Brüder des Verstorbenen vertritt. Auf Intervention des Anwalts hat inzwischen auch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kleve strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Das Ermittlungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 101 Js 1/21 geführt.

Laut Informationen, die unserer Partei vorliegen, geben die Todesumstände Rätsel auf. Der Verstorbene litt an einer schweren Herz- und Kreislauferkrankung, was dem verantwortlichen Anstaltsarzt bekannt gewesen sein soll. Am Todestag soll sich der Verstorbene bereits um 5.40 Uhr über eine Sprechanlage bemerkbar gemacht und mitgeteilt haben, dass er Schmerzen im Brustbereich habe. Er wolle einen Arzt sprechen. Er verstarb mutmaßlich um 10.15 Uhr, ohne dass er bis dahin irgendeine ärztliche Hilfe erhalten haben soll. Bewahrheiten sich die vorliegenden Informationen, kommen Straftaten der fahrlässigen Tötung und unterlassenen Hilfeleistung der verantwortlichen Justizmitarbeiter in Betracht.

Der stellvertretende Landessprecher von DIE LINKE NRW Hans Decruppe, selbst Rechtsanwalt, fordert angesichts dieser Ungereimtheiten rasche Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft: „Es kann nicht sein, dass erst Anfang dieses Jahres, also zweieinhalb Monate nach dem Todesereignis, eine strafrechtliche Ermittlung beginnt, wie das Aktenzeichen ja belegt. Wollte die Anstaltsleitung der JVA die Todesumstände verschleiern? Auch die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft wirft Fragen auf. Für die Öffentlichkeit ist sicher auch interessant, ob das zuständige Justizministerium unverzüglich informiert worden ist und wie dieses reagiert hat.“ Es dürfe in einem Rechtsstaat nicht sein, so Decruppe abschließend, dass ungeklärte Todesfälle in Gefängniszellen „unter den Teppich gekehrt“ werden könnten.