NRW muss Kosten für Flüchtlingsbürginnen und -bürgen übernehmen

DIE LINKE. NRW

2600 Menschen kamen in den Jahren 2013 und 2014 mit Hilfe von Flüchtlingsbürg*innen aus Syrien nach Deutschland. Die meisten Bürg*innen dachten, sie müssen nur so lange zahlen, bis die Asylverfahren positiv beschieden sind. Diese Sichtweise wurde von einem Erlass des NRW-Innenministeriums vom April 2015 gestützt. Der Bund sieht das anders und fordert nun von einzelnen Bürgen mehrere Zehntausend Euro für die ersten drei Aufenthaltsjahre.

Inge Höger, Landessprecherin der Linken NRW, macht deutlich:

„Die Rechtsauffassung des Landes NRW besagte, dass die Pflichten für die Flüchtlinge mit Abschluss des Asylverfahrens enden, nun stehen Helferinnen und Helfer vor dem finanziellen Ruin. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die geholfen haben Leben zu retten und sich auf die Rechtsauslegung des Landes verlassen haben, nun dafür bestraft werden.“

Jules El-Khatib, stellvertretender Landessprecher der Linken NRW, fordert von der Landesregierung:

„Die Landesregierung muss die, durch die falsche Einschätzung des Landes, entstandenen Kosten übernehmen. Es kann nicht sein, dass nun diejenigen im Stich gelassen werden, die geholfen und auf die Einschätzung der Landesregierung vertraut haben. Die Landesregierung muss umgehend einen Fond zur Verfügung stellen, der die Kosten deckt.“