RWE darf Sündenwäldchen nicht roden
Heute Vormittag hat die Polizei damit begonnen, die Dauermahnwache von Umweltschützer*innen im Sündenwäldchen zu räumen. Die Aktivist*innen wollen mit einer Besetzung die Rodung des 6 Hektar großen naturbelassenen Waldes in der Manheimer Bucht nahe dem Braunkohletagebau Hambach verhindern.
RWE hingegen hat von der Landesregierung zugesagt bekommen, die Manheimer Bucht abbaggern zu dürfen um dort Kies für die Böschung des Sees, der nach Aufgabe des Braunkohleabbaus geschaffen werden soll, zu gewinnen. Der BUND NRW hat gegen die Rodung des artenreichen Sündenwäldchens eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Er sieht das Sündenwäldchen als einen artenreichen, sehr wertvollen Biotopverbund, in dem u.a. seltene Fledermäuse ansässig sind.
Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Partei Die Linke NRW, Edith Bartelmus-Scholich: „Das Sündenwäldchen muss erhalten bleiben. Es gibt keinen Grund, RWE zu genehmigen die Manheimer Bucht abzubaggern. Kiesgruben gibt es in unmittelbarer Nähe des Tagebaus Hambach sowie am gesamten Niederrhein. Mit einer Rodung des Sündenwäldchens unterläuft die schwarz-grüne Landesregierung ihre eigene Absichtserklärung die Waldgebiete südlich des Tagebaus Hambach großflächig zu vernetzen. Das Sündenwäldchen ist hierzu von entscheidender Bedeutung, denn es erlaubt als sogenannter Trittstein die Wanderung von Arten zwischen dem Bürgerwald Steinheide und dem Hambacher Forst. Die weiträumige Vernetzung von Lebensräumen für bedrohte Arten ist ein entscheidender Beitrag gegen das auch in NRW fortschreitende Artensterben. Besonders zu verurteilen ist, dass RWE offensichtlich mit einer Rodung vor dem 1. März einer Entscheidung des OVG Münster zuvorkommen will. Die Linke NRW unterstützt die Aktivist*innen der Mahnwache im Sündenwäldchen und begrüßt die Klage des BUND gegen die Rodung.“