Einigung im Fall Zozan G. beschämend für deutsche Justiz

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Im Fall Zozan G. hat es am heutigen Mittwoch (22. Januar 2020) eine Einigung gegeben. Gegen Auflagen hat die fünffache Mutter und kurdische Aktivistin das Sorgerecht für ihre Kinder behalten. „Dass es eine Einigung vor Gericht gab, ist mehr als erfreulich. Beschämend für die deutsche Justiz und den Sicherheitsapparat ist allerdings, dass sie und ihre Kinder dieser Situation überhaupt ausgesetzt waren. Engagement für Frieden und Demokratie, Menschenrechte und Gleichberechtigung sollten eigentlich gefördert und nicht kriminalisiert werden“, erklärt Jules El-Khatib, migrationspolitischer Sprecher der Partei DIE LINKE in NRW.

Zozan G. musste sich vor Gericht verantworten, weil zumindest eins ihrer Kinder mit ihr eine politische Veranstaltung besucht hatte, die sich gegen den Einmarsch türkischer Truppen in Nordsyrien richtete. Es drohte der Verlust beziehungsweise die Einschränkung des Sorgerechts. „Dass Zozan ihre Kinder behalten darf, hat sie aber nicht etwa einem gerechten Urteil zu verdanken, sondern der Tatsache, dass sie eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hat“, berichtet Jules El-Khatib.

Zozans Anwalt erklärte dazu wie folgt: „Die Eltern haben erklärt, auch künftig dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen und auch dort sicherzustellen, dass sie sich nicht an strafbaren Handlungen beteiligen. Die Eltern werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder die Schule regelmäßig besuchen und nicht zugunsten von politischen Aktivitäten die Schule schwänzen.

Aufgrund der gesamten Drucksituation die für die Familie entstanden ist - und auch das wollten wir ohnehin machen -, haben wir uns verpflichtet, mit den Kindern beim Kinderschutzbund Hagen vorstellig zu werden. Um dort untersuchen zu lassen, ob es Auswirkungen auf das Verhalten der Kinder gibt. Das wird in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Oberhausen erfolgen.

Die Kinder sollen sich rechtlich aufklären lassen - in kindgerechter Art und Weise - auch über den politischen Hintergrund des Betätigungsverbot der Arbeiterpartei Kurdistans in der Bundesrepublik Deutschland und die rechtlichen Folgen bei Verstößen gegen diese Verfügung und des Vereinsgesetz zu Kennzeichnungsverbote etc. Als Anwalt der Familie habe ich mich bereit erklärt, diese Aufklärung zu übernehmen. Wir werden im Jugendamt darüber berichten. Das Gericht wird nach einem halben Jahr überprüfen, ob wir dies zu genüge getan haben.“