Lückenhaftes Wohnraum-Stärkungsgesetz deutlich nachbessern!

DIE LINKE NRW
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Zum Auftakt der Ausschuss-Beratungen über ein neues „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens" im nordrhein-westfälischen Landtag erklärt Amid Rabieh, wohnungspolitischer Sprecher von DIE LINKE NRW:

„Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung endlich auf den jahrelangen Rat von Expertinnen und Experten reagiert und zumindest anerkennt, dass spekulativer Wohnungsleerstand, Wohnraumvernichtung und Profitmaximierung durch Vermietung als Ferienwohnungen ein großes Problem darstellen."

"Dass sie trotzdem keine flächendeckende Regelung zur Bekämpfung dieser Missstände erlassen will, sondern die Aufgabe weiter an die Kommunen delegiert, ist ein großer Fehler. Noch schlimmer ist, dass die schwarz-gelbe Regierung noch nicht einmal allen Kommunen erlauben will, Wohnraum-Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Das sollen weiterhin nur Städte und Gemeinden dürfen, in denen die Versorgung mit Wohnraum bereits ‚besonders gefährdet' ist", so Rabieh weiter.

DIE LINKE fordert ganz klar: Den nordrhein-westfälischen Kommunen muss erlaubt werden, Wohnungsnot zu bekämpfen, bevor sie entsteht – und nicht erst, wenn es zu spät ist.

Viele Regelungen in dem Gesetzesentwurf greifen deutlich zu kurz. Zum Beispiel ist geplant, dass sich selbst Städte mit einer entsprechenden Satzung nicht mit Anträgen auf Wohnraum-Zweckentfremdung befassen müssen. Wenn überlastete Stadtverwaltungen drei Monate nichts tun, sollen die Anträge auf Abriss, Leerstand oder gewerbliche Umnutzung automatisch als genehmigt gelten. "Wir wollen die Städte und Gemeinden hier einerseits stärker in die Pflicht nehmen, ihnen aber gleichzeitig durch eine deutlich bessere Kommunalfinanzierung auch die Möglichkeiten an die Hand geben, wirksam gegen Wohnraumvernichtung vorzugehen. Gestrichen werden muss darüber hinaus die Bestimmung, dass Ausgleichszahlungen gesenkt werden müssen, wenn Unternehmen die Schaffung von Arbeitsplätzen in Aussicht stellen oder mit Abwanderung drohen. Firmen ein solches Erpressungspotential an die Hand zu geben, das geht überhaupt nicht klar", konstatiert Rabieh.

Weiter erklärt der wohnungspolitische Sprecher: "Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mindeststandards für Unterkünfte von Werkarbeiterinnen und Werkarbeitern sind nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, denn sie sind zu niedrig. Nach wie vor werden die Beschäftigten nicht gegen Ausbeutung durch überhöhte Bett- oder Matratzenmieten geschützt. Und die viel zu niedrigen Standards sollen noch nicht einmal verbindlich für alle gelten, also zum Beispiel nicht für die Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten. Der vorgelegte Gesetzesentwurf reicht also hinten und vorne nicht, um das Menschenrecht auf Wohnen in NRW sinnvoll abzusichern."

DIE LINKE NRW unterstützt daher mit aller Kraft die Bemühungen des Deutschen Mieterbundes, der Gewerkschaften und der vielen wohnungspolitischen Initiativen, noch deutliche Verbesserungen in diesem lückenhaften Gesetzesentwurf durchzusetzen.

Die Beratungen über das geplante „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen" beginnen am 5. Februar 2021 im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW. Das endgültige Gesetz soll nach Planungen der Landesregierung am 1. Juli in Kraft treten.