NRW-Landesbauordnung darf nicht gegen UN-Behindertenkonvention verstoßen

DIE LINKE NRW
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Während der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen in den Großstädten immer problematischer wird, geht das Geschacher um die Landesbauordnung im NRW-Landtag und den zuständigen Ausschüssen weiter. Dazu erklärt Martina Siehoff, im Landesvorstand von DIE LINKE NRW zuständig für das Thema Inklusion: „Die Landesregierung will die Landesbauordnung mit so unbestimmten Rechtbegriffen bestücken, dass ich schwarz sehe für den barrierefreien Wohnungsbau.“

Bereits jetzt leben nur 18 Prozent der Menschen mit Behinderung in barrierefreiem Wohnraum. Der Bedarf wächst ständig, der barrierefreie Wohnraum nicht. Gegen den Entwurf der geplanten Gesetzesänderung, zu deren Anhörung vor Kurzem geladen worden war, laufen die Behindertenverbände Sturm. Dr. Michael Spörke vom SoVD bezeichnet die Gesetzesvorlage gar als einen Vorstoß gegen die UN-Behindertenrechtskommission. Selbst die Beauftragte der NRW-Regierung für Menschen mit Behinderung, Claudia Middendorf, hat die Pläne ihrer Parteifreundin, der Bauministerin Ina Scharrenbach, nun aufs Schärfste kritisiert.

„Fakt ist: Wir brauchen wesentlich mehr bezahlbaren barrierefreien Wohnraum. Eine Änderung der Landesbauordnung muss dazu beitragen, dies zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Wir fordern dies klar in der Landesbauordnung zu regeln und rechtliche Grauzonen zu verhindern“, so Siehoff abschließend.