Privatschulen überprüfen – Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen!

DIE LINKE. NRW

Wie in der letzten Woche bekannt wurde, geht die „International School of Düsseldorf“ einem möglicherweise rechtswidrigen Geschäftsmodell nach, indem sie die Aufnahme von Schüler*innen mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft im Förderverein verbinden soll. So kassiert die Schule doppelt: Fördervereinsbeiträge werden nicht wie Schulgeld auf die Bezuschussung des Landes, die Ersatzschulen zusteht, angerechnet.

Hierzu erklärt Sonja Neuhaus, schulpolitische Sprecherin der LINKEN NRW: „Sollte sich der Verdacht bestätigen, verstößt die Schule gegen das im Grundgesetz verankerte ‚Sonderungsverbot‘. In ihm steht, dass Ersatzschulen nur dann genehmigt werden, wenn keine ‚Sonderung‘ vorliegt, die Auswahl der Schüler also nicht von den Besitzverhältnissen der Eltern abhängt. Wenn die Aufnahme an die Schule aber daran gekoppelt wird, jährlich fünfstellige Beträge an einen „Förderverein“ zu überweisen, wäre dies rechtswidrig. Ich begrüße es, dass sich mittlerweile die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit der Praxis bei der Internationalen Schule Düsseldorf befasst.“

Darüber hinaus, so Sonja Neuhaus weiter, „stellen Privatschulen ein generelles Problem dar. Neben dem häufig erhobenen Schulgeld, dass Eltern mit geringem Einkommen schlichtweg nicht zahlen können, steht immer wieder zur Diskussion, wie viel Einfluss die privaten Träger auf Unterrichtsinhalte nehmen. DIE LINKE lehnt Privatschulen und insbesondere deren Neugründung entschieden ab. Zudem fordern wir die Bezirksregierungen in NRW auf, gründlich zu überprüfen, ob weitere Schulen in NRW gegen das Sonderungsverbot verstoßen und ihren Pflichten als Ersatzschulen nicht nachkommen.“