Situation von Menschen mit Behinderung erfassen – Impfverordnung anpassen

DIE LINKE NRW
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„Menschen mit Behinderung, die in einer Pflegeeinrichtung leben, sind Teil einer vulnerablen Gruppe. Menschen mit einer Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben, sind nicht in den Personenkreis inkludiert, der vorrangig geimpft wird. Dabei gilt für zahlreiche Menschen mit Behinderung, dass ihnen ein gefährlicher, ja lebensbedrohlicher Verlauf drohen kann, wenn sie an Covid 19 erkranken“, erklärt Martina Siehoff, im Landesvorstand von DIE LINKE NRW zuständig für selbstbestimmte Behindertenpolitik.

Dass Corona wie ein Brennglas wirke, ist oft gesagt worden, leider wirkt Corona jedoch nicht wie eine Lupe, unter der man zum Beispiel die Impfreihenfolge differenziert betrachten kann. So spielt Behinderung in der Impf-Priorisierung zunächst einmal keine Rolle. Warum das ein Problem ist?

Während ein 35-Jähriger querschnittsgelähmter Mann zwar auf den Rollstuhl angewiesen ist, arbeitet er aber vielleicht eigenständig im Homeoffice, hat kaum Kontakt zu Menschen und keine anderen Vorerkrankungen.

Eine gleichaltrige, aufgrund einer neurobiologischen Erkrankung stark mobilitätseingeschränkte Frau hingegen ist womöglich pflegebedürftig und wird in ihrem Zuhause betreut – jeden Tag von vielen verschiedenen Menschen. Zudem kann es sein, dass sie durch den Grad ihrer Behinderung im Falle einer Covid-19-Infektion mit einem gefährlichen, im schlimmsten Fall tödlichen Verlauf der Krankheit zu rechnen hat. Sie sollte durch ihre Lebenssituation auf der Priorisierungsskala höher angesiedelt sein.

„Auch wenn die Impfverordnung bindend ist, muss eine Nachbesserung möglich sein. DIE LINKE NRW fordert die NRW-Landesregierung auf, auf diese für die Bevölkerung teils unverständliche Priorisierung hinzuweisen und sich für eine Anpassung einzusetzen“, so Siehoff abschließend.