Sperrklausel – Verfassungswidrig, aber immer neue Versuche Kommunalpolitik zu entdemokratisieren

DIE LINKE. NRW
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Zwei Mal hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen klargestellt, dass eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig ist. Dennoch versuchen die großen Parteien weiter, sich die Konkurrenz der kleinen vom Leib zu halten

So läuft derzeit eine Umfrage im Rahmen eines
Gutachtens für das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW). Das Gutachten soll belegen, dass Einzelratsmitglieder und kleine Fraktionen zu einer Funktionsstörung der Räte führen. Genau dies hat das Verfassungsgericht NRW in seinem Urteil von 21. November 2017 jedoch bereits verneint. DIE LINKE NRW hatte seinerzeit, neben anderen Parteien, gegen die Sperrklausel
erfolgreich geklagt.

Christian Leye, Landessprecher der Linken NRW erklärt dazu: „Offensichtlich hat die CDU-geführte Landesregierung nicht nur ein massives Demokratiedefizit. Es fehlt Ihr auch jeglicher Respekt vor der Verfassung.

Anders ist nicht zu erklären, dass jetzt wieder der Versuch
unternommen wird, die anstehenden Kommunalwahlen zu entdemokratisieren.
Statt Wählerinnen und Wähler zu überzeugen, wollen sie einfach deren Wahlmöglichkeiten einschränken und die Chancen kleiner konkurrierender Parteien demokratiewidrig beschneiden. Wir fordern die Landesregierung daher auf das Vorhaben, welches schon zwei Mal als rechtswidrig eingestuft wurde, endgültig aufzugeben."