Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

IV. Allen Menschen gute Bildung und Ausbildung garantieren

3. Ausbildungsplätze: Mangel beseitigen und Qualität verbessern

„Allen Jugendlichen ist die umfassende Möglichkeit zur Berufsausbildung und Berufsausübung zu sichern.“

Landesverfassung NRW, Artikel 6

Die Notwendigkeit einer qualifizierten Berufsausbildung ist unbestritten. Dennoch haben in NRW immer noch fast eine Million der 20- bis 29-Jährigen keinen beruflichen Abschluss (IT NRW). Immer noch sinkt die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen und die Zahl der vergeblich nach einer Ausbildung Suchenden bleibt weiterhin hoch.

Im „Ausbildungskonsens NRW“ wurde 1996 versprochen: „Jeder junge Mensch in NRW, der ausgebildet werden will, wird ausgebildet.“ 20 Jahre später ist das Versprechen immer noch nicht eingelöst. Es besteht weiterhin ein deutlicher Bewerber*innenüberhang. Auf 100 Ausbildungsstellen kommen derzeit 120 Bewerber*innen (BA-Regionaldirektion NRW, Presseinfo vom 28.4.2016).

Den Mangel an qualifizierten Ausbildungsplätzen haben die landesweiten und örtlichen Programme, wie „Kein Abschluss ohne Anschluss“ oder „Neues Übergangssystem Schule – Beruf“) trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht beseitigen können.

Ausbildungsqualität im dualen System verbessern

Angeboten wurden 2015 in NRW rund 120.000 Ausbildungsplätze und damit erneut weniger als im Vorjahr. Dem Angebot standen etwa 140.000 Bewerber*innen gegenüber. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) fasst diesen Personenkreis mit den „Ausbildungsinteressierten“ zusammen, die ihren Vermittlungswunsch bereits vor dem Stichtag 30.9. aufgegeben haben. Insgesamt suchten demnach 2014 in NRW fast 200.000 Jugendliche eine Lehrstelle (BIBB-Datenreport 2016). Die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen ist also noch erheblich größer als öffentlich dargestellt.

Von allen ausbildungsinteressierten jungen Leuten erhielten nur knapp 60 Prozent eine Ausbildungsstelle, dies ist nach Berlin die niedrigste Einmündungsquote aller Bundesländer. Zur Ausbildungsmisere trägt zudem die hohe Quote aufgelöster Verträge bei. Häufig sind schlechte Ausbildungsbedingungen der Grund für Vertragsauflösungen. Ebenfalls trägt zur Misere bei, dass nur noch knapp ein Viertel aller NRW-Betriebe ausbildet und die Ausbildungsqualität zum Teil ungenügend ist.

  • Was tun?

  • Wer nicht ausbildet, soll zahlen! NRW muss sich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene endlich eine Ausbildungsplatzumlage eingeführt wird

  • Einsetzung unabhängiger „Inspekteur*innen“, welche die betriebliche Ausbildungsqualität überprüfen und Betriebe beraten

Kapazitäten im schulischen Berufssystem ausbauen

Das Gros der Schüler*innenschaft im vollzeitschulischen System wird an berufsqualifizierenden Schulen für Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufe ausgebildet. Deren Ausbildungsplatzangebot stagniert seit über einem Jahrzehnt. Viele junge Leute, die an einer Ausbildung in diesen Berufen interessiert sind, müssen abgewiesen werden. Das hat zur Folge, dass der weiterhin steigende Bedarf an Fachkräften nicht gedeckt werden kann. Dabei werden Erzieher*innen, Kranken- und Altenpfleger*innen und auch verschiedene andere Fachkräfte dringend gebraucht.

  • Was tun?

  • Die Ausbildungskapazität für Gesundheits-, Sozial und Erziehungsberufe sofort deutlich ausbauen

  • Ausbildung von pharmazeutischen und medizinischen Assistenzberufen sowie Gesundheitsfachberufen und mit Anspruch auf elternunabhängiges BAföG

Das Übergangssystem weiter umbauen

Jedem jungen Menschen soll eine Ausbildung gemäß seinen Neigungen und Fähigkeiten ermöglicht werden. Dafür bedarf es neben einer Ausbildungsplatzoffensive auch öffentlicher und sozialpädagogisch begleiteter Ausbildungsmaßnahmen anstelle von perspektivlosen Warteschleifen. Benachteiligten Jugendlichen und Heranwachsenden müssen darüber hinaus notwendige und geeignete Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Die dafür bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der § 13 SGB VIII, dürfen nicht der „Schwarzen Null“ zum Opfer fallen, sondern müssen angesichts sich verschärfender Jugendarbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Schieflagen verstärkt angewendet werden.

Auch im Jahr 2015 wechselten noch etwa ein Viertel aller Schulabgänger*innen nach der 10. Klasse, insgesamt circa 61.000 junge Leute, oft solche mit Lernschwächen oder sozialen Problemen, in berufsvorbereitende Maßnahmen. Der Rückgang seit 2005 ist damit in NRW geringer als in vielen anderen Bundesländern. Das Übergangssystem mit jährlichen Kosten von mehreren Milliarden Euro steht seit Längerem in der Kritik von Politik, Praxis und Forschung. Es besteht aus einem Sammelsurium von Maßnahmen, in das die nicht in Ausbildung vermittelten Jugendlichen abgeschoben werden, häufig ohne Aussicht auf eine anschließende qualifizierte Ausbildung.

Dieses System erfüllt seine Aufgabe, in reguläre Berufsausbildung überzuleiten, nur sehr unzulänglich. Zudem hat es ausgrenzende und diskriminierende Effekte. Daher sollten seine Aufgaben einerseits dem Schulsystem und andererseits dem dualen System übertragen werden. Auf diese Weise ließen sich die bisher dem Übergangssystem zufließenden Mittel sehr viel effektiver einsetzen.

In Betrieben ist die „assistierte Ausbildung“ für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf einzuführen. Deren Ausbildungsdauer muss gegebenenfalls zeitlich gestreckt werden.

  • Was tun?

  • Stopp der Überweisungen in das „Übergangssystem“, stattdessen reguläre Ausbildungsplätze oder schulische Weiterqualifizierung

  • Assistierte Ausbildung für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf als flächendeckendes Angebot einrichten