Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

IV. Allen Menschen gute Bildung und Ausbildung garantieren

4. Hochschule: Mehr Studienplätze und sichere Arbeitsplätze schaffen

Hochschulen haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie müssen dem wissenschaftlichen Fortschritt mit friedlichen Zielen verpflichtet sein. NRW hat die höchste Hochschuldichte und damit bundesweit die höchsten Studierendenzahlen und mehr als 100.000 Beschäftigte. Schon deshalb muss NRW auch eine Vorreiterrolle als studierenden- und beschäftigtenfreundliches Hochschulland einnehmen – für das Wohl aller Menschen. Wir setzen uns für demokratisch kontrollierte Hochschulen mit qualitativ hochwertiger Lehre und Forschung, ausreichende Studienplätzen für alle Studiengänge und Abschlüsse, einen Hochschulzugang ohne Selektion, eine gute Betreuungsrelation und Dauerstellen für das wissenschaftliche Personal ein.

Die staatlichen Hochschulen befinden sich seit Jahren in weitreichenden, betriebswirtschaftlich geprägten Veränderungsprozessen. Die Universitäten entwickeln sich zu unternehmerischen Hochschulen, die untereinander im harten Wettbewerb um Exzellenzförderungen und Drittmittel stehen, auch weil die staatliche Hochschulfinanzierung nicht ausreichend angepasst wird.

Wesentliche Grundlagen der Veränderungen hochschulpolitischer Rahmenbedingungen liegen unter anderem in der Bologna-Reform von 1999 mit der Einführung des gestuften Studienabschlusses mit Bachelor- und Masterabschlüssen, die zur Unterteilung in Zwei-Klassen-Akademiker*innen geführt hat. Vielen Bachelorabsolvent*innen bleibt die Chance auf einen Masterabschluss verwehrt, mit dem verkürzten Studium des Bachelor sind sie der Wirtschaft willkommene, weil unterbezahlte, akademische Fachkräfte.

Flankiert wird der Veränderungsprozess durch vom Bund finanzierte Exzellenzinitiativen, Exzellenzcluster und Graduiertenschulen. Die sich dadurch verschärfende Konkurrenz zwischen den Hochschulen führt ebenfalls zu einer Spaltung in zwei Klassen von Hochschulen: einerseits die Hochschulen, die sich für eine elitäre Spitzenforschung für Masterstudierende etablieren konnten und andererseits den Hochschulen, die eine Massenausbildung in Form des Bachelor für die schnellstmögliche Arbeitsmarktverwertung anbieten.

Durch die einseitige Exzellenzförderung bei gleichzeitig sinkenden Mitteln durch die allgemeine Hochschulfinanzierung gerät die Qualität der Lehre zunehmend in den Hintergrund. Die kontinuierlich steigende Drittmittelfinanzierung aus der Wirtschaft auf inzwischen fast 25 Prozent ersetzt zunehmend die gesellschaftlich wichtige Grundlagenforschung gegen Auftragsforschung für die Wirtschaftsinteressen. Der steigende Einsatz von Drittmitteln hat die Zahlen der, zum Teil extrem kurzfristigen, Befristungen des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen explodieren lassen.

NRW hatte bei dieser Entwicklung eine unrühmliche Vorreiterrolle, als das unter Schwarz-Gelb eingeführte Hochschulfreiheitsgesetz den Einfluss der wirtschaftlichen Interessen besonders befördert und die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Hochschulgremien zugunsten der Wirtschaftsinteressen, zum Beispiel durch die Hochschulräte, stark eingeschränkt hat.

Das heute geltende rot-grüne Hochschulzukunftsgesetz hat sich zwar den landespolitischen Einfluss zurückgeholt, die durch die Fehlentwicklungen entstandenen Probleme aber nicht ansatzweise gelöst. Dazu gehören die strukturelle Unterfinanzierung für Hochschulen, die nicht zum exklusiven Club der Exzellenz-Unis gehören und damit verbunden die sinkende Zahl von wissenschaftlichen Dauerstellen, zu wenig Studienplätze auch für Masterstudierende und eine schlechte Betreuungsrelation. Ganz zu schweigen von der Qualität der Lehre, die bei der Vergabe von Exzellenzförderungen und Drittmitteln komplett leer ausgeht.

Qualitativ hochwertiger Ausbau der Studienplätze in NRW

Die Nachfrage nach Studienplätzen ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Da mittlerweile mehr als 60 Prozent aller jungen Erwachsenen in NRW eine Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen die Hochschulen ausgebaut und in die Lage versetzt werden, Studienplätze entsprechend der gesellschaftlichen Nachfrage vorzuhalten. Tatsächlich ist es aber so, dass die Kapazitäten für die Hochschullehre kaum ausgebaut wurden. Im Ergebnis ist die Betreuung der Studierenden seit vielen Jahren in NRW bundesweit am schlechtesten. Hinzu kommt, dass trotz des Anstiegs der Zahl der Studienberechtigten die soziale Herkunft bei der Entscheidung für ein Studium immer noch eine große Rolle spielt. Während 75 Prozent der Kinder von Akademiker*innen studieren, studieren 75 Prozent der Kinder von Nicht-Akademiker*innen nicht.

  • Was tun?

  • Erhöhung der Zahl der Studienplätze in NRW, so dass genügend Plätze für alle Studieninteressierten zur Verfügung stehen

  • Abschaffung des Numerus clausus und anderer Selektionsinstrumente, mit denen junge Menschen am Studium gehindert werden

  • Verbesserung der Betreuungsrelation von Lehrenden zu Studierenden, so dass sich die Qualität des Studiums wieder verbessert

  • Die Anzahl der Masterstudienplätze muss sich am Bedarf der Studierenden orientieren – nicht an fiktiven Zahlen des Wissenschaftsrates! Jede*r qualifizierten Bewerber*in ist ein Masterstudienplatz gesetzlich zu garantieren; zusätzliche Zugangskriterien wie Mindestnote, Bewerbungsschreiben oder gar Abiturnote sind zu verbieten

  • Für Studierende mit familiären Verpflichtungen und solche, die einer Erwerbsarbeit während des Studiums nachgehen müssen oder wollen, sollen Hochschulen ihr komplettes Studienangebot auch als echte Teilzeitstudiengänge anbieten

  • Kinderbetreuungsplätze für Studierende mit Kindern an den Hochschulen bedarfsgerecht ausbauen

  • Bundesratsinitiative für die Wiedereinführung des elternunabhängigen BAföGs und Anpassung der Höhe der BAföG-Sätze an die heutigen Lebenshaltungskosten

  • Bezahlbaren Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen

Gute Arbeitsplätze für alle Beschäftigten an den Hochschulen garantieren – Die Prekarisierung an den Hochschulen muss überwunden werden

Ein großer Teil der Beschäftigten an den Hochschulen befindet sich in befristeten Arbeitsverträgen, häufig mit kurzen Laufzeiten. Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung ist ebenfalls häufig anzutreffen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Lehraufträgen, die nur stundenweise vergütet werden und mit keinerlei sozialer Absicherung verbunden sind. Da die gute Ausbildung der Studierenden, aber auch die Forschung Daueraufgaben sind, bedarf es hierfür auch dauerhaft beschäftigter Mitarbeiter*innen, die tariflich abgesichert und sozialversichert sind.

  • Was tun?

  • Einen wissenschaftlichen Mittelbau – also Berufsbiografien, die nicht mit dem Professor*innentitel enden – aufbauen und im Hochschulgesetz wie auch im Landeshaushalt verpflichtend verankern

  • Wissenschaftliche Hilfskräfte als Personalkategorie abschaffen und durch deutlich besser entlohnte Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen ersetzen, da beide Stellenkategorien ein abgeschlossenes Studium voraussetzen; wissenschaftliche Mitarbeiter*innen benötigen zudem eine gerechte Stellenzuweisung und eine Perspektive, langfristig im Hochschulsystem arbeiten zu können; die Kettenzeitverträge sind abzuschaffen

  • Die unterschiedliche Entlohnung von FH- und Unibeschäftigten muss ein Ende finden

  • Studentische Hilfskräfte benötigen eine professionelle Personalvertretung, um die eigenen Interessen gegenüber denen der Arbeitgeber*innen verteidigen und durchsetzen zu können

  • Das Hochschulpersonal wieder zurück in die Landeshoheit überführen

Hochschulen sowie ihre Forschung und Lehre dienen der Gesellschaft und nicht wirtschaftlichen Interessen

Forschung und Lehre dürfen nicht von wirtschaftlichen Gewinninteressen abhängen. Um breite Grundlagenforschung zum Beispiel in der Medizin auch weiterhin an den Bedürfnissen respektive Krankheiten der Menschen zu orientieren und nicht an den Gewinnerwartungen der Pharmakonzerne, brauchen Forschung und Lehre eine insgesamt ausreichende öffentliche Hochschulfinanzierung.

  • Was tun?

  • Die steigende Drittmittelorientierung der Hochschulen muss wieder durch eine ausreichende öffentliche Finanzierung von Lehre und Forschung ersetzt werden

  • Bis dahin müssen Forschungsvorhaben, Projekte und ihre Finanzierungen vollständig transparent gemacht und die Pflicht zur Transparenz im Hochschulgesetz verankert werden; wer, wie das meistens der Fall ist, Forschungsvorhaben aus Drittmitteln und öffentlicher Förderung finanziert, darf sich nicht mit Geheimhaltungsklauseln rausreden; nur so lässt sich eine demokratische, gesellschaftlich orientierte Forschung garantieren

  • Forschung für militärische Zwecke muss unter Sanktionen verboten werden; die Zivilklausel in das neue Hochschulgesetz als MUSS-Bestimmung einführen

  • Interdisziplinäre Studienangebote fördern