Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

IV. Allen Menschen gute Bildung und Ausbildung garantieren

5. Weiterbildung: Angebote ausbauen und Personal anständig bezahlen

Der Ausbau der Weiterbildung zu einem gleichberechtigten Teil des Bildungssystems war bereits die Forderung des Deutschen Bildungsrates im Strukturplan für das Bildungswesen 1970. Der öffentliche Bildungsauftrag für Erwachsenen- und Weiterbildung beinhaltet demnach das Recht auf Lernen in jedem Alter für gesellschaftliche, berufliche, kulturelle oder persönliche Ziele: zur Entfaltung einer eigenen, selbstbewussten Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dafür müssen staatliche Rahmenbedingungen und ausreichende öffentliche Ressourcen zur Verfügung stehen, um Standards und Strukturen in den Einrichtungen sichern zu können.

Demgegenüber ist die aktuelle Entwicklung der Weiterbildung gekennzeichnet durch krasse Fehlentwicklungen auf dem Weg zu einem marktanalogen Gebilde. Sie ist gekennzeichnet durch den Abbau staatlicher Verantwortung und Förderung, durch Privatisierung und Kommerzialisierung, durch Deregulierung und weitergehende Prekarisierung der Beschäftigung sowie soziale Selektion der Teilnehmenden.

Auch bei öffentlichen Einrichtungen müssen diese Einrichtungen immer größere Anteile ihrer Haushalte ‚am Markt’ erwirtschaften, um Projektmittel konkurrieren und die Teilnehmenden immer höhere Kosten tragen. Das Postulat des lebenslangen Lernens wird konterkariert und der damit verbundene Blick auf die Individualität von Lernprozessen zweckentfremdet, um die Verantwortung für Bildungsteilhabe dem Individuum zuzuschreiben und den Staat zum Zweck der Kostenersparnis weitgehend aus der Verantwortung zu entlassen (vgl. hier wie im Folgenden: Weimarer Thesen 2012, prekär-Info I/2013 der GEW). Hochgradig gefährdet sind damit die Pflichtaufgabe, der Versorgungsauftrag und die tatsächliche Offenheit für alle, wie das NRW-Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) es fordert.

Dagegen setzen wir auf eine öffentlich verantwortete und getragene Weiterbildung und einen Ausbau der Volkshochschulen, den örtlichen, wohnortnahen Zentren für Weiterbildung.

  • Was tun?

  • Ressourcen für einen tatsächlichen Ausbau des Versorgungsauftrages nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WBG NRW) bereitstellen

  • 1 Prozent des Landes-Bildungsbudgets für die Förderung der Weiterbildung aufwenden

  • Langfristig kostendeckende Finanzierung und koordinierte Verantwortung in der öffentlichen Weiterbildung durch Bund, Länder und Gemeinden

  • Aufstockung der kommunalen Finanzmittel für die Weiterbildung

Öffentliche Strukturen fördern und ausbauen

Gegen die fortschreitende Privatisierung und Kommerzialisierung wollen wir öffentlich geförderte und verantwortete Weiterbildungsstrukturen ausbauen und stärken. Dies gilt besonders für die bundesweit über 900 Volkshochschulen, die den Kern der öffentlich geförderten Weiterbildung darstellen. Es muss verhindert werden, dass sie sich zunehmend dem Bildungsmarkt, seiner kommerziellen Ausrichtung, seinen selektiven Konkurrenzstrukturen und seiner überwiegenden Projektfinanzierung unterwerfen müssen.

Volkshochschulen sind bundesweit ortsnah vorhanden und halten die Grundversorgung an Weiterbildung vor. Viele sind außerdem Ansprechpartnerinnen für die unterschiedlichsten Zielgruppen, besonders auch für diejenigen, die zu ‚Verlierern‘ am Bildungsmarkt abgestempelt werden. In den Kommunen tragen sie oft wesentlich dazu bei, den Zusammenhalt von Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Milieus zu erhalten und ihre Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft zu stärken. Im Aufbau kommunaler und regionaler Bildungsnetze können Volkshochschulen eine wichtige Schnittstelle darstellen und eine flächendeckende Versorgung für alle Erwachsenen sichern. Eine Perspektive der VHS und ihrer Angebote liegt in der aufsuchenden Bildungsarbeit bis hin zur Sozialraumentwicklung sowie in Aufbau und Anleitung virtueller Lernnetzwerke.

Neben der Förderung von Menschen mit Grundbildungsbedarf und dem Nachholen von Schulabschlüssen zählen wir auch Folgendes zur grundlegenden, allgemeinwohlbezogenen Weiterbildung: Integrationskurse für Migrant*innen, Zugänge zum Arbeitsmarkt, Übergänge zwischen Schule und Ausbildung, ein Zugang zur Hochschule für Berufstätige, Umgang mit neuen Medien; diese sind ohne oder nur mit geringem Teilnehmer*innenentgelt anzubieten. Die individuell aufzubringenden Entgelte dürfen nicht zum Teilnahmehindernis werden.

  • Was tun?

  • Das Angebot zur Grundbildung der Bevölkerung entgeltfrei zur Verfügung stellen

  • Ausweitung der Inhalte des Bildungsurlaubs und weiteren Ausbau des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG-NRW)

Um Menschen für eine Teilnahme an Weiterbildung zu motivieren und sie über ihre Möglichkeiten zu informieren, sind wohnortnah Beratungsstellen in öffentlicher Trägerschaft einzurichten. Sie arbeiten mit Konzepten, die auf die Ratsuchenden ausgerichtet sind. Zu den guten Rahmenbedingungen zählt auch ein professionelles, wissenschaftlich ausgebildetes Personal mit tariflicher Eingruppierung.

Prekäre Arbeit abschaffen

In keinem anderen Bereich des Bildungswesens wird völlig selbstverständlich hingenommen, dass Unterrichtstätigkeit vorrangig von Honorarkräften durchgeführt wird, unter ihnen prekär Beschäftigte, die gering vergütet das Ausfall- und Krankheitsrisiko ebenso allein tragen wie die Kosten ihrer sozialen Sicherung. Ihr Einkommen erreicht nach Abzug aller Abgaben oft nur die Höhe von Geringverdienern, viele müssen „aufstocken“! Damit ist Altersarmut vorprogrammiert. Obschon sie öffentliche Bildungsaufgaben erfüllen und in staatlichen Einrichtungen tätig sind, können sie nicht die Bedingungen ihrer Arbeit und ihres Einkommens kollektiv aushandeln. Mitbestimmungsfunktionen sind ihnen weitgehend versperrt. Ein unerträglicher Zustand.

Durch eine verlässliche und deutlich höhere Finanzierung der Erwachsenen- und Weiterbildung können mehr feste Stellen und tarifliche Bezahlung ermöglicht beziehungsweise entsprechend hohe Honorare mit sozialer Absicherung (wieder) eingeführt werden.

  • Was tun?

  • Auf Antrag den scheinselbstständig Beschäftigten in einem ersten Schritt den Status als Arbeitnehmerähnliche anerkennen und ihnen Urlausgeld zahlen; längerfristig sollen tarifvertragliche Regelungen für alle pädagogischen Tätigkeiten entwickelt und durchgesetzt werden

  • Bei längerfristigen Angeboten und Maßnahmen sind den Honorarkräften feste bzw. zeitlich befristete Stellen zu tariflichen Konditionen anzubieten

  • Honorarkräfte erhalten pro Unterrichtsstunde ein Honorar von mindestens 36 Euro; der Mindestlohn nach dem Branchen-Tarifvertrag Weiterbildung kann hier keine Anwendung finden

  • Mehr Stellen schaffen für Festangestellte mit tariflicher Entlohnung nach dem TVöD; das setzt voraus, dass Maßnahmen- und Kurskosten mit realistischen, tariflichen Personalkosten kalkuliert werden und die Förderung entsprechend ausgerichtet wird; die Mehrkosten sind nicht auf die Teilnehmenden abzuwälzen

  • Einsatz multiprofessioneller Teams, u. a. Sozialarbeiter*innen zur Ansprache und Begleitung von längerfristigen und wiederkehrenden Lerngruppen aus den sogenannten bildungsfernen Schichten und aus der Gruppe der „Schulmüden“

  • Möglichkeiten einer effektiven und wirkungsvollen Interessenvertretung und Mitbestimmung sind (wieder) einzuführen für das Personal und die Teilnehmenden in der Weiterbildung.