Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

VII. Rechtsruck aufhalten und Grundrechte stärken

3. Grundrechte: Demokratie verteidigen, Überwachung stoppen

Seit Jahren werden demokratische Rechte durch immer neue Überwachungsmaßnahmen eingeschränkt. Wer die Eingriffsbefugnisse des Staates noch mehr ausweiten will, entkernt die Grundrechte, bis von ihnen nichts mehr übrig ist. Bereits jetzt ist Kameraüberwachung allgegenwärtig. Polizei und Geheimdienste verfügen über gigantische Datenbanken. Die davon Betroffenen wissen zumeist nicht einmal, dass ihre Daten dort gespeichert sind. Mit der Vorratsdatenspeicherung stehen alle unter Generalverdacht, während der Staat mit Onlinedurchsuchungen heimlich in Computersysteme eindringt. Wir wollen Grundrechte schützen und den Überwachungsstaat eindämmen.

  • Was tun?

  • Nicht mehr, sondern weniger Kameraüberwachung

  • Die unter Rot-Grün 2016 eingeführte Regelung zu „Bodycams“ streichen

  • Verbot der Verwendung biometrischer Daten zur automatischen Erfassung

  • Speicherung persönlicher Daten bei der Polizei auf Ausnahmefälle beschränken

  • Verbot der Nutzung von stillen SMS, Funkzellenauswertungen und IMSI-Catchern

  • Einsatz von „predictive policing“ gesetzlich verbieten

  • Abschaffung der Rasterfahndung, Bundesinitiative gegen Vorratsdatenspeicherung

  • Verbot des Exports von Hard- und Software für Überwachung und/oder Zensur

Datenschutz und Privatsphäre bei Behörden

Zwar ist das Meldegesetz seit November 2015 kein Landesgesetz mehr, sondern ein Bundesgesetz, aber es ist dennoch in seiner Brisanz nicht unwichtiger geworden. Dies will DIE LINKE NRW gegebenenfalls durch Bundesinitiativen auch weiterhin deutlich machen. Die zu dem Zeitpunkt eingeführte Wohnungsgeberbescheinigung bei Umzügen verletzt die Privatsphäre der Bürger*innen, da anhand dieser genau dokumentiert wird, wer mit wem konkret in welcher Wohnung eines Hauses wohnt. Ein solch tiefgreifendes Überwachungsinstrument ist nicht zu akzeptieren, denn ab der Haustür hat der Staat sich nicht einzumischen. Außerdem will DIE LINKE NRW sich im Sinne der Stärkung der Privatsphäre dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen bei den Meldebehörden eine Auskunftssperre zur eigenen Person ohne Angabe von Gründen veranlassen können.

  • Was tun?

  • Die Wohnungsgeberbescheinigung bei Umzug ist wieder abzuschaffen

  • Jede*r Bürger*in soll die Möglichkeit auf die Einrichtung einer Auskunftssperre ohne Angabe von Gründen und ohne zeitliche Befristung erhalten

Für eine Demokratisierung der Polizei

Wir wollen eine bürger*innennahe und demokratisch strukturierte Polizei. Demokratie bedeutet Gewaltenteilung, Verantwortung und Kontrolle. Polizist*innen üben staatliche Gewalt aus. Im Dienst sind sie nicht nur Bürger*innen wie jede*r andere. Als Beamt*innen haben sie eine enge Bindung an Recht und Gesetz. Der Staat ist gehalten, die Polizei wirksam zu kontrollieren, Fehlverhalten zu ahnden und Bürger*innen vor Übergriffen seitens der Exekutive zu schützen.

In der Öffentlichkeit wird viel über Gewalt gegen Polizist*innen gesprochen. Gewalt durch die Polizei aber ist ein Tabuthema. Nach wie vor bestehen strukturelle Defizite bei der Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens. Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt werden fast ausnahmslos eingestellt. Zuletzt lag die Verurteilungsquote im Jahr 2010 in NRW bei 0,2 Prozent. Teilweise sehen Opfer aus Angst von einer Strafanzeige ab oder werden sogar selbst strafrechtlich verfolgt, weil auf ihre Anzeige gegen Polizist*innen zur Einschüchterung mit Gegenanzeigen durch die Polizei reagiert wird.

Ermittlungen gegen Beamt*innen der Polizei müssen unabhängig durchgeführt werden. Es darf nicht sein, dass sie ein Büro weiter von Kolleg*innen bearbeitet werden. Für Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamt*innen braucht es polizeiexterne Stellen mit strafprozessualen Befugnissen, die der Sachleitung eines Sonderdezernats der Staatsanwaltschaft für Delikte von Vollzugsbeamt*innen unterstehen.

Wir wollen eine*n beim Landtag angesiedelte*n Polizeibeauftragte*n einsetzen, die als Monitoringstelle für die Polizei fungiert. Sie/Er soll darüber hinaus Anlauf- und Vermittlungsstelle für Bürger*innen sein.

Eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen hat die SPD-Grünen-Koalition nicht hinreichend umgesetzt. Damit werden Straftaten von Polizeibeamt*innen in einigen Fällen weiterhin nicht aufklärbar sein, weil die Täter*innen nicht identifiziert werden können. Polizeibeamt*innen müssen grundsätzlich namentlich gekennzeichnet sein.

Das Pfefferspray sitzt zu locker. Eingeführt als Distanzwaffe, damit Beamt*innen nicht zur Schusswaffe greifen müssen, wird es mittlerweile weitgehend hemmungslos eingesetzt. Dabei sind die gesundheitlichen Risiken enorm, es kann zu lebensbedrohlichen und mitunter tödlichen körperlichen Reaktionen kommen.

Der Staat darf Rechtsbrüche nicht fördern. Daher lehnen wir die polizeiliche Praxis, Straftaten durch sogenannte „Agents Provocateurs“ zu provozieren, um sie sodann verfolgen zu können, ab.

  • Was tun?

  • Ermittlungen wegen polizeilichen Fehlverhaltens unabhängig durchführen

  • Schaffung einer/eines Polizeibeauftragten als Monitoringstelle beim Landtag

  • Einbeziehung von Bürger*innenrechtsorganisationen in die Polizeiausbildung

  • Einführung einer namentlichen Kennzeichnung für Polizeibeamt*innen

  • Verbot des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei

  • Verbot des Einsatzes von Agents Provocateurs sowie von V-Leuten

  • Beendigung diskriminierender polizeilicher Maßnahmen (z. B. „racial profiling“)

  • Erweiterung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen

Für ein demokratisches Versammlungsrecht

NRW braucht ein modernes und freiheitliches Versammlungsgesetz. Wer wegen seines politischen Engagements private oder berufliche Nachteile befürchten muss, wird seine Rechte nicht unbefangen wahrnehmen können. Wir wollen deshalb die anonyme Teilnahme an Versammlungen ermöglichen. Das in den 1980er Jahren von CSU-Innenminister Zimmermann eingeführte Vermummungsverbot wollen wir abschaffen. Teilnehmer*innen, die sich beispielsweise vermummen, um sich vor fotografierenden Nazis zu schützen, werden kriminalisiert. Das Vermummungsverbot schränkt die Versammlungsfreiheit ein. Es ist zu unbestimmt und dient nicht selten zur Rechtfertigung polizeilicher Maßnahmen gegen friedliche Versammlungen. Es gilt sogar für den Weg zu einer Versammlung.

In diesem Sinne wollen wir auch das Verbot, sogenannte „Schutzwaffen“ und vergleichbare Gegenstände auf Versammlungen mitzuführen, ersatzlos streichen. Protektoren und ähnliches sprachlich in die Nähe von Waffen zu rücken ist unredlich. Mit ihnen können keine Verletzungen zugefügt, sondern insbesondere Kinder und ältere Menschen vor Verletzungen bewahrt werden.

  • Was tun?

  • Keine Anmeldepflichten und weniger versammlungsrechtliche Auflagen

  • Keine Videoüberwachung durch die Polizei

  • Keine namentliche Erfassung von Ordner*innen

  • Aufgabe des Vermummungsverbots sowie des Verbots von „Schutzwaffen“

  • Wasserwerfer abschaffen