Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

VII. Rechtsruck aufhalten und Grundrechte stärken

4. Gewalt: Menschen schützen und Opfern helfen

Die politische Diskussion wird zunehmend geprägt vom Thema Sicherheit. Wir fragen uns, ob der Staat wirklich in der Lage ist, uns und unsere Familien, die Kolleg*innen, Freund*innen und Nachbarn vor Gewalt zu schützen.

Für einige ist diese Frage weniger neu. Feminist*innen, Kinderrechtler*innen, Sozialarbeiter*innen oder Opferberater*innen fragen sich schon lange, wann in der Politik gegen Gewalt und für deren Opfer endlich mehr getan wird. Stattdessen wird bevorzugt in Wahlkämpfen die Angst der Menschen vor Gewalt benutzt, um Stimmung gegen eingewanderte Menschen zu machen.

Gegen Terror hilft kein Krieg

Immer wenn Gewalt in der Öffentlichkeit verübt wird, erklären Politiker*innen, die innere Sicherheit müsse gestärkt werden. Sie überbieten sich mit Forderungen, die Grundrechte einzuschränken und den Staat aufzurüsten. Nicht einmal vor dem im Grundgesetz verbotenen Einsatz der Bundeswehr im Innern wird zurückgeschreckt.

In der aktuellen Diskussion aber treten die Gefahren des Rechtsterrorismus mehr und mehr in den Hintergrund. Dabei hat mit dem NSU eine rechte Terrorgruppe über Jahre schwerste Gewalttaten begangen. Bis heute ist die Verantwortung des Staates nicht geklärt. Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte sind an der Tagesordnung. Seit Jahren werden zudem hunderte Haftbefehle gegen Neonazis nicht vollstreckt, weil diese untergetaucht sind.

  • Was tun?

  • Kein Einsatz der Bundeswehr im Innern, keine gemeinsamen Übungen mit der Polizei

  • Stärkung der schulischen und außerschulischen Demokratieerziehung

  • Ausbau von Programmen zur Gewaltprävention

  • Polizei und Justiz für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sensibilisieren

  • Rechte Straftaten konsequent aufklären

Gewalt gegen Frauen: Konsequenter verfolgen, Opfer besser schützen

Etwa ein Drittel aller Frauen war schon mindestens einmal Opfer von sexueller Gewalt. Frauen und Kinder von Gewalttätern lernen die Abgründe des menschlichen Zusammenlebens früh kennen. Entgegen vieler Vorurteile sind die Täter in den meisten Fällen Bekannte, Verwandte oder Lebenspartner der Opfer. Nach jahrzehntelangem Ringen der Frauenbewegung wurde die Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU im Bundestag als Straftat anerkannt. Bis heute wird erzwungener Sex mit der Ehefrau oder Partnerin in Teilen unserer Gesellschaft als männliches Recht angesehen, wohingegen eine Vergewaltigung durch andere Personen als „Missbrauch“ bezeichnet wird.

Nur ein geringer Teil der Gewalttaten in Partnerschaften wird angezeigt. Ein Grund dafür ist die Sorge von Frauen, dass sie keine Unterstützung erhalten und vor dem Täter nicht ausreichend geschützt werden. Bei Frauen mit Kindern sind diese Sorgen umso größer.

Wir wollen eine Landespolitik voranbringen, die auf allen Ebenen dazu beiträgt, dass die Gewalt gegen Partnerinnen und Ehefrauen als schwere Verletzung der Menschenrechte zum Thema gemacht wird. Die Polizei muss schneller und besser geschult beim Opfer sein, wenn sie gerufen wird. Die flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern muss durch das Land unterstützt und in Verhandlungen mit Bund und Kommunen sichergestellt werden.

  • Was tun?

  • Kampagne der Landesregierung: Keine Gewalt gegen Frauen

  • Flächendeckend Frauenhäuser mit sicherer Finanzierung

  • Schulung von Polizist*innen zum Umgang mit Opfern sexueller Gewalt

  • Mindestens eine Polizistin einsetzen bei Notrufen von Frauen

Gewalt gegen Kinder: Kein kleiner Klaps

Noch immer wird der kleine Klaps von vielen nicht als Gewalt, sondern als normale Erziehungsmaßnahme angesehen. Regelmäßig fordern Eltern von Lehrer*innen, dass diese härter bestrafen sollen, sie sollten die Kinder nachsitzen lassen oder sogar schlagen. Die Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegenüber Kindern nimmt zu, besonders in sozial benachteiligten Stadtteilen.

DIE LINKE unterstützt mit Nachdruck die Kampagne „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Nicht zuletzt der Schutz von Kindern vor Gewalt und ihr Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und Bildung sollen damit verbessert werden.

Vor allem brauchen wir für die Kinder dauerhafte und sicher finanzierte Maßnahmen der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit und der Arbeit mit Eltern in Familienzentren.

Gewalt gegen Kinder ist keine Lappalie, sondern eine schlimme Menschenrechtsverletzung. Opfer von Gewalt werden häufig selbst zu Täter*innen. Auch deshalb muss ein gewaltfreier Umgang miteinander zu einem zentralen Thema für Kitas, Schulen und die Arbeit der Jugendhilfe werden.

  • Was tun?

  • Kinderrechte ins Grundgesetz und in die Landesverfassung

  • Gewaltfreie Erziehung und Erziehung zur Gewaltfreiheit in Kitas und Schulen

  • Flächendeckende Anti-Gewalt-Projekte mit Kindern und Jugendlichen

  • Elternarbeit in flächendeckenden Familienzentren

Ausbau und sichere Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe und Schulsozialarbeit