Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

VII. Rechtsruck aufhalten und Grundrechte stärken

9. Laizismus: Staat und Religion konsequent trennen

Wir verteidigen das Recht aller Menschen auf Freiheit des Bekenntnisses zu Weltanschauungen oder Religionen. Wir treten ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten. Das erfordert für uns die institutionelle Trennung von Staat und Glaubensgemeinschaften.

Grundrechte und Arbeitnehmer*innenrechte müssen auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen Geltung haben, insbesondere das Streikrecht, das Betriebsverfassungsgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz.

  • Was tun?

  • Den Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen umsetzen

  • Das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ in Artikel 7 der Landesverfassung und im Schulgesetz NRW streichen

  • Die Garantie für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht in der Landesverfassung streichen

  • Alle Träger, die staatliche Mittel erhalten, müssen das Streikrecht, das Betriebsverfassungsgesetz und einen nicht diskriminierenden Umgang mit Arbeitnehmer*innen gewährleisten

  • Beendigung der Diskriminierung von Konfessionslosen durch kirchliche Arbeitgeber*innen

  • Das Feiertagsgesetz daraufhin überprüfen, inwieweit es zur Wahrung der religiösen Empfindungen der Angehörigen der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften erforderlich ist; besondere Regelungen für „stille Feiertage“, etwa das Tanzverbot an Karfreitag, sind zu streichen

  • Der Austritt aus der Kirche muss kostenlos sein, die bisherige Gebühr von 30 Euro ist zu streichen

  • LER (Lebenskunde, Ethik, Religionen) als gemeinsames Schulfach, kein Bekenntnisunterricht an staatlichen Schulen

  • Keine öffentliche Finanzierung der Theologie an öffentlichen Universitäten

  • Schluss mit der Finanzierung von Kirchentagen aus öffentlichen Mitteln