IV.2. Kein Ausverkauf des öffentlichen Grund und Bodens

Boden darf keine Ware sein wie jede andere. Denn Boden ist im Unterschied zu mobilen Waren nicht vermehrbar. Das Argument der fehlenden Wohnungen wird vielfach dazu benutzt, um den Verkauf von Grundstücken an Investor:innen zu legitimieren. Die Folge sind Bodenprivatisierung und ein riesiger Flä-chenfraß durch intensive Neuversiegelung. Private Immobilienbesitzende eignen sich ein Sahnestück nach dem anderen an, ohne dass dadurch die sozialen Probleme gelöst werden. Im Gegenteil: Neue hochpreisige Quartiere und Luxusprojekte wirken als Preistreiber für ganze Städte und Regionen.

In wachsenden Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster fehlen tatsächlich Flächen für den Bau günstiger, gemeinwohlorientiert bewirtschafteter Wohnungen. Allerdings wären Flächen vorhanden, wenn es nicht einen übermächtigen Konkurrenten gäbe: Jene Investor:innen, die stattdessen teure Wohnungen errichten. Wer bezahlbaren Wohnraum für die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen schaffen will, darf solche Landnahme-Projekte nicht mehr zulassen. In Städten, in denen Bauland Mangelware ist, ist es zentral, dass die Stadt sämtliche Flächen, derer sie habhaft werden kann, behält beziehungsweise erwirbt.

Was tun?

  • Privatisierung von kommunalem und landeseigenem Bauland stoppen
  • Öffentliches Eigentum an Grund und Boden ausweiten
  • Bauland öffentlich entwickeln oder nach dem Erbbaurecht an gemeinwohlorientierte Träger vergeben
  • Öffentlichem und gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau gegenüber profit- und renditeorientierten Projekten Priorität einräumen