IV.3. Mehr als Neubau: Bestand bezahlbar machen!

Neben deutlich mehr Wohnungsneubau in öffentlicher und gemeinwohlorientierter Trägerschaft fordert DIE LINKE NRW Maßnahmen im Bestand, um die erbarmungslose Mietpreisspirale zu stoppen. Denn eine sozial gerechte Nutzung des existierenden Wohnungsbestands ist ökologischer und nachhaltiger als zusätzliche Bodenversiegelung.

Denn unregulierter Neubau ist nicht nur wegen der klima- und generell umweltschädlichen Flächenversiegelung ein Problem. Eine Wohnungspolitik, die sich auf die Förderung von Neubau beschränkt, kann auch die Krise im Bereich des bezahlbaren Wohnraums nicht lösen. Denn Mieten in freifinanzierten Neubauten liegen praktisch immer deutlich über dem durchschnittlichen Mietpreisniveau vor Ort. Neubau kann nur unter ganz spezifischen Bedingungen zu dauerhaft bezahlbaren Mieten führen – nämlich dann, wenn er auf Flächen in öffentlichem Eigentum mit dauerhafter Mietpreisbindung und einer hohen Quote an öffentlicher Wohnungsbauförderung stattfindet. Daher spielen für eine soziale Wohnungspolitik mietpreisstabilisierende Maßnahmen im Bestand eine zentrale Rolle.

In NRW stehen laut der Wohnungsmarktbeobachtung der NRW-Bank 3,7 Prozent aller Wohnungen leer. In manchen Kommunen liegt der Leerstand bei 5,3 Prozent oder höher. Dieser Leerstand muss identifiziert werden. Daher müssen alle Kommunen ein Leerstandskataster einführen. Dort, wo Wohnungen verfallen oder wo Eigentümer nicht in der Lage sind, die finanziellen Mittel für eine Sanierung aufzubringen, springt die öffentliche Hand ein, um Wohnungen wieder bewohnbar zu machen. Damit verbunden sind Auflagen wie Mietpreis- und Belegungsbindungen. Nur wenn Wohnungen nicht mehr saniert werden können, sollen sie abgerissen, an gleicher Stelle neu gebaut und mit einer Sozialbindung vermietet werden. Bestandsmieter:innen muss ein Rückkehrrecht ermöglicht werden.

Was tun?

  • Preiswerte Wohnungen erhalten statt Abriss oder Neubau
  • Sanierungsstau bekämpfen, der langfristig zum Verlust bezahlbaren Wohnraums führt
  • Bestände wie etwa leerstehende Büro-/Gewerbeflächen umnutzen und mit dauerhafter Mietpreisbindung vermieten
  • Wohnraum zur gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung und Mietpreissenkung kommunalisieren
  • In allen Landesförderprogrammen für Wohnungsmodernisierungen und Sanierungen verbindlich vorgeben, dass nur solche Maßnahmen förderfähig sind, durch die sich die Warmmiete nicht erhöht
  • Die Erstellung von Leerstandskatastern fördern und koordinieren, die in allen Städten notwendig sind
  • Leerstände mit öffentlichen Mitteln zur Schaffung von neuem mietpreisgebundenen Wohnraum sanieren

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in den vergangenen Jahren auf stetig wachsende Kritik gestoßen. Von vielen Bürger:innen wird die gegenwärtige Beitragsfinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen als ungerecht empfunden.

a. Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, weil sie damit begründet werden, dass den anliegenden Grundstückseigentümer:innen ein Vorteil entstünde und der Wert des Grundstücks gesteigert werde. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass bessere Straßen meist auch mehr Verkehr anziehen und dadurch Belastungen zuungunsten des Grundstückes entstehen. Vorteile und Nachteile werden nicht gegeneinander abgewogen, geschweige denn Nachteile materialisiert.

b. Durch den notwendigen Straßenausbau wird deutlich, dass sich der Zustand der Straße durch mangelhafte oder nicht erfolgte Instandhaltung so verschlechtert hat, dass diese umfassenden Maßnahmen erforderlich werden. Dies bedeutet jedoch zugleich für die anliegenden Grundstücke eine Wertminderung. Deshalb wird mit dem Straßenausbau doch nur ein Zustand wiederhergestellt und damit auch der Wert des Grundstückes in seinen Ausgangszustand versetzt. Damit wird aus unserer Sicht der sogenannte „Vorteil“ infrage gestellt.

c. Bessere Straßen, Rad- und Fußwege kommen der Allgemeinheit zugute und nicht nur den Anlieger:innen. Deshalb sind diese Maßnahmen von der Allgemeinheit, z. B. aus Steuermitteln, zu tragen.

d. Die Höhe der Beiträge sowie der mitunter sehr große zeitliche Abstand zwischen Ende einer Baumaßnahme und dem Erhalt einer Rechnung (Beitragsbescheid) – teilweise sind die Straßen bereits wieder beschädigt – sorgen für immense Akzeptanzprobleme.

e. Die Erhebung der Beiträge führt somit zu zahlreichen Konflikten in den Kommunen bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

f. Auch die von der aktuellen Landesregierung eingeführten Änderungen haben nicht zu einer grundlegenden Änderung geführt.

Die Position der LINKEN ist eindeutig: Wir fordern, die Straßenausbaubeiträge zum 1.1.2022 rückwirkend abzuschaffen und die den Städten und Gemeinden entgehenden Einnahmen durch zusätzliche Zuweisungen und Erstattungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) mit allgemeinen Steuermitteln ausgleichen.