V.7. Tiere mit Respekt behandeln und artgerecht halten
Wir müssen das Verhältnis von Mensch und Tier neu bestimmen. Der Schutzauftrag des Staates endet nicht beim Menschen. Wir haben die Verantwortung für die gesamte Natur. Auch die Tiere leiden unter dem kapitalistischen System. Tiere haben das Recht auf eine natürliche, artgerechte Existenz, unab-hängig von ihrem Nutzwert. Wir wollen ihre natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und Landschaften renaturieren.
Wir wollen Schinderei und quälerische Haltungsweisen beenden und wissen doch, dass keine Gefangenschaft jemals zu 100 Prozent artgerecht sein wird. Wir wollen, dass der respektvolle Umgang mit Tieren erlernt und praktiziert wird. Statt weiter zunehmender Konzentration der Nahrungsmittelproduktion müssen regionale Kreisläufe für agrarwirtschaftliche Güter wie insbesondere Futtermittel, Düngemittel und Schlachttiere gefördert werden. Tiertransporte sind zu vermeiden. Solange es noch Schlachtungen gibt, sind diese auf dem Heimathof durchzuführen.
Was tun?
- Tierschutzorganisationen anerkennen und aufwerten, Whistleblower schützen. Verbandsklagen von Tierschutzorganisationen wieder zulassen
- Die im Grundgesetz vorgesehene Erziehung „im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldung und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen“ durch einen geeigneten Lehrplan untermauern
- Produkte kennzeichnen, die Bestandteile aus Massentierhaltung enthalten – auch in der Gastronomie
- Qualzüchtungen und Massentierhaltung beenden und durch artgerechte Haltung ersetzen
- Ein Tierrassen-Krankheits-Register einführen und mit dessen Hilfe Qualzuchten definiert werden können
- Wildtiere in Zirkussen verbieten
- Besitz gefährlicher, giftiger oder invasiver Arten und Reptilienbörsen verbieten
- Das Training von Jagdhunden am lebenden Tier verbieten, Schliefenanlagen wollen wir schließen
- Altersgrenzen von Pferden, die am Spring- und Rennsport teilnehmen, überdenken; Teilnahme an Rennen erst ab 3 Jahren
- Ausbildungsmethoden und die artgerechte Haltung von Pferden durch das Veterinäramt und die FN regelmäßig prüfen
- Kommerzielles Angebot von Pferdekutschfahrten in städtischen Gebieten dort einstellen, wo der Lärm, die Bodenbeschaffenheit und die Luftqualität für die Tiere zur Belastung werden. Den Einsatz von Polizeipferden auf Demonstrationen o. ä. wollen wir verbieten.
- Eine Teilnahme von Pferden bei Karnevalsumzügen lehnen wir ab.
- Alle medizinischen Tierversuche verbieten, die nicht der Entwicklung neuer Heilverfahren und Arzneimittel für den Menschen notwendig sind; Forschungsmethoden fördern, die ohne Tierversuche auskommen
- Mehr Amtsveterinär:innen zur Durchsetzung des Tierschutzes einstellen
- Kastrations- und Registrierpflicht für alle Freigängerkatzen einführen
- Die Kosten für die K. von streunenden und herrenlosen Haustieren sollten vom Land übernommen werden.
- Hunde und Katzen dürfen nur nach Sondergenehmigung von der Forstbehörde geschossen werden. Es sollte immer zunächst versucht werden, die Tiere einzufangen und ins Tierheim zu geben. Darüber hinaus sollte es möglich sein, Besitzer:innen, deren Tiere häufiger entfliehen oder Wildtiere stören, das Tier wegzunehmen.
- Online-Verkäufe von Tieren dürfen nur noch durch registrierte Züchter:innen oder Verkäufer:innen getätigt werden.
- Tierheime sollten vom Land stärker finanziell unterstützt werden.
- Alle Ausnahmen im Tierschutzgesetz für die schmerzhaften körperlichen Eingriffe an Tieren ohne Betäubung streichen, bis auf die, bei denen der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres
- Landesweites Verbot von Vermietungen von öffentlichen Flächen an Betreiber:innen von Pferde-/Ponykarussells
- Landwirt:innen verpflichten, Drohnen einzusetzen, um den Tod von Tieren beim Mähen zu verhindern; automatische Rasenmäher in Privathaushalten verbieten
- Schutz, Ausweitung und Vernetzung von Naturschutzgebieten fördern
- Keine Steuer auf Lebewesen, wie z. B. Hundesteuer ; Tiere sind keine Gegenstände, die besteuert werden müssen.