II. Armut und soziale Spaltung überwinden

II.1 Gute Arbeit für ein gutes Leben

Deutschland ist ein reiches Land. Doch auf dem Höhepunkt der Coronapandemie stellte das Statistische Bundesamt fest: Das Risiko, dauerhaft arm zu bleiben, hat sich verdoppelt – nicht in den letzten 18 Monaten, sondern in den letzten zwanzig Jahren, durch eine beispiellose Deregulierung, Flexibilisierung und Prekarisierung am Arbeitsmarkt. Die Coronapandemie hat viele Menschen in existenzielle Notlagen gestürzt, weil sie die Politik der gesellschaftlichen Spaltung beschleunigt hat: Das Instrument der Kurzarbeit sicherte zwar Hunderttausende von Arbeitsplätzen, führte aber zu massiven Einkommensverlusten. Insbesondere Beschäftigte im Niedriglohnbereich und dort, wo Arbeitnehmende keine tariflich oder betrieblich geregelten Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld erhielten, war die Existenzsicherung akut bedroht. Viele Beschäftigte in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen wie Leiharbeit und Befristung, Solo- und Scheinselbständige im Kultur- und Dienstleistungsbereich verloren ihre Arbeit. Der Pflegenotstand nahm noch weiter zu. Die öffentliche Verwaltung war noch überlasteter. Kinder aus sozial benachteiligten Familien waren noch abgehängter. Und die Doppelbelastung von Frauen in Beruf und Familie nahm noch einmal deutlich zu. Die Pandemie zeigte: Eine gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen einer solchen Krise gab es nicht. Es gab allenfalls eine individuelle Widerstandsfähigkeit, denn entscheidend für die Frage, wie jede und jeder einzelne durch die Pandemie gekommen ist, war der eigene soziale Status vor der Pandemie.

Gleichzeitig haben neben der Pandemie vor allem Digitalisierung und Energiewende einen epochalen Umbruch in der Arbeitswelt eingeleitet. Er löst bei vielen Menschen Ängste vor Entqualifizierung und Arbeitsplatzverlust aus. Soll sich dieser Umbruch nicht in betrieblichen Modernisierungsstrategien erschöpfen, muss er als gesamtgesellschaftlicher Prozess organisiert und politisch gesteuert werden. Weltweit ist sich die Wissenschaft einig, dass die Katastrophen der letzten Jahre keine normalen Wetterphänomene mehr sind, sondern auf den menschengemachten Klimawandel zurückgeführt werden müssen. DIE LINKE NRW sagt: Um CO₂ zu reduzieren, muss die starke industrielle Basis des Landes NRW klimagerecht umgebaut werden. Dieser Umbau darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Die Einführung neuer digitaler und umweltschonender Produktionsverfahren sowie die Restrukturierung ganzer Branchen kann unter sozialen Gesichtspunkten nur gelingen, wenn die Beschäftigten auf die neuen Herausforderungen und sich verändernden Berufsbilder vorbereitet und an den Prozessen der Umgestaltung mitbestimmend beteiligt werden. Die Demokratisierung der Wirtschaft durch erweiterte und qualifizierte Mitbestimmung in Betrieb, Unternehmen und Gesellschaft ist Voraussetzung dafür, dass die Interessen der Kapitalseite nicht die Richtung vorgeben. Transformationsräte könnten in NRW, aber auch in besonders betroffenen Regionen, wie zum Beispiel dem Rheinischen Braunkohlenrevier, die unterschiedlichen Perspektiven von Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucher:innen und abhängig Beschäftigten an einen Tisch bringen. Dabei muss klar sein: Der Schutz des Klimas und die erfolgreiche Einleitung der Energiewende gehören zu den Grundbedürfnissen der Gesellschaft. Sie können nur gelingen, wenn sie in öffentlicher Hand sind und staatlich gesteuert werden.

Was tun?

  • Einen Transformationsrat einrichten, der den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft fachlich begleitet. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Beteiligung betroffener Bevölkerungsgruppen garantiert ist.
  • Verbot betriebsbedingter Kündigungen, Angebote von Altersteilzeit und Vorruhestand mit Verdienstausgleich
  • Reaktivierung und Nutzung möglichst vieler RWE-Güterverkehrstrecken nach dem Ende der Braunkohleverstromung im rheinischen Revier für den ÖPNV

II.1.1. Arbeitsplätze: Gut bezahlte, feste Stellen schaffen

Menschen wollen selbstbestimmt, in Würde und ohne Angst vor Armut leben. Dazu gehören Arbeitsplätze, die ein sicheres und gutes Leben ermöglichen. Die zurückgehende Tarifbindung, aber auch der zunehmende Einsatz digitaler Plattformen und hybrider Arbeitsformen führt mehr und mehr zu einer allmählichen Auflösung des sozial abgesicherten, gut entlohnten und unbefristeten Normalarbeitsverhältnisses. Die Möglichkeiten digitaler Vernetzung haben Unternehmensgrenzen verflüssigt und die orts- und zeitungebundene Arbeit aus Sicht vieler Betriebe selbstverständlicher gemacht. Mit dem zunehmenden Einsatz digitaler Plattformen kommt es zu neuen Erwerbs- und Arbeitsformen. Dabei entstehen neue Belastungen und Qualifikationsanforderungen. Für DIE LINKE ist klar, dass die Tarifbindung gestärkt und die Deregulierung des Arbeitsmarktes aufgehoben werden muss. Mehr als jede:r fünfte Hartz-IV-Empfangende in NRW ist erwerbstätig. Auch hier sagt DIE LINKE: Die staatliche Subvention von Dumpinglöhnen muss ein Ende haben. Ebenso muss der verbreiteten Praxis der Aushöhlung der Tarifbindung durch Missbrauch des § 613a BGB im Wege der Ausgliederung und des Übergangs von Betrieben bzw. Betriebsteilen an nicht tarifgebundene Unternehmen gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Gleichzeitig zeigte die bislang beispiellose Ausweitung des Homeoffice neue arbeitsrechtliche Lücken. Um diese zu schließen und um möglichst belastungsarme und sichere Arbeitsplätze zu schaffen, ist eine Anpassung des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes erforderlich. Die Kosten des Homeoffice sind vollständig arbeitgeberseitig zu übernehmen. Aus Sicht der LINKEN ist es zwingend erforderlich, die Gewerkschaften und die betrieblichen Interessenvertretungen einzubeziehen, deren betriebliche Handlungsmacht es zu stärken gilt. Denn nur so lassen sich neue gesetzliche Regularien auch innerbetrieblich umsetzen.

Hier kann und muss eine Landesregierung in NRW tätig werden und Initiativen für notwendige Gesetzesänderungen auf Bundesebene ergreifen.

Was tun?

  • Unbefristete armutsfeste Arbeitsplätze mit planbaren Arbeitszeiten schaffen
  • Recht auf Weiterbildung und Qualifizierung und insbesondere eine Qualifizierungsoffensive für den Wandel in der Arbeitswelt starten
  • Ausweitung der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen und ihre Anpassung an die veränderte Arbeitswelt

II.1.2. Arbeitsschutz ausbauen

Die Corona-Massenansteckungen bei Tönnies im Jahre 2020 haben gezeigt: Die Kontrolle über die Einhaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes ist völlig unzureichend. Auch im Dienstleistungssektor kommt es immer wieder zu erheblichen Arbeitszeitverstößen durch überlange Arbeitszeiten, von denen die Arbeitsschutzbehörden in der Regel keine Kenntnis erhalten. Zwischen 2002 und 2018 halbierte sich die Zahl der Betriebsbesichtigungen durch den Arbeitsschutz, obwohl gerade in dieser Zeit die Entgrenzung von Arbeitszeit zugenommen hat. Inzwischen muss ein Unternehmen auch in NRW nur etwa alle 25 Jahre mit einer Arbeitsschutz-Inspektion rechnen. DIE LINKE fordert eine personelle Aufstockung der bei den Bezirksregierungen angesiedelten Arbeitsschutzbehörden um mindestens 1.000 Personen.

Was tun?

  • Nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz gesetzlich verankern
  • Arbeitsschutz-Inspektion ausweiten und personell aufstocken
  • Das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie auf andere Branchen ausweiten

II.1.3. Tarifbindung stärken

Tarifverträge schützen vor Lohndumping und Willkür durch den Arbeitgeber. Doch immer mehr Unternehmen ziehen sich aus der Tarifbindung zurück oder wählen eine Mitgliedschaft ohne Tarifvertrag im Arbeitgeberverband. Doch nicht nur die Höhe des Lohns wird tarifvertraglich geregelt, sondern auch die Urlaubstage, Überstundenzuschläge und Arbeitszeiten. Nur Tarifverträge gewährleisten, dass alle Beschäftigten im Betrieb gleichbehandelt werden. DIE LINKE will die Tarifbindung stärken. Die künftige Landesregierung muss als Regierung des größten Bundeslandes darauf drängen, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtert wird und auch gegen eine Blockadehaltung der Arbeitgeberseite erfolgen kann.

Gleichzeitig muss die Landesregierung NRW mit gutem Beispiel vorangehen. Die öffentliche Hand, nicht zuletzt die Kommunen, sind der größte Auftraggeber. Unternehmen, die sich durch Lohndumping und andere untertarifliche Arbeitsbedingungen (z. B. längere Arbeitszeiten) Kostenvorteile gegenüber tarifgebundenen Unternehmen verschaffen, dürfen von der öffentlichen Hand nicht auch noch dadurch belohnt werden, dass sie den Zuschlag erhalten. Die Landesregierung hat das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in vielen wesentlichen Punkten verschlechtert. Dabei bietet das EU-Recht mittlerweile wieder die Möglichkeit, die Einhaltung von Tarifverträgen zur Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erklären. Zudem wurde schon das alte Tariftreue- und Vergabegesetz nur völlig unzureichend kontrolliert. Aus Sicht der LINKEN muss es verbessert werden.

Was tun?

  • Wir brauchen wieder ein Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, das Tarifverträge zur Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge erklärt. Zudem muss ein solches Gesetz auch wirksame Kriterien für nachhaltige Beschaffung und die Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette enthalten.
  • Eine regelmäßige, möglichst jährliche Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes einführen und den Schwellenwert zur Vergabe von 25.000 Euro auf 500 Euro herabsetzen
  • Ein Landes-Vergabegesetz schaffen, das soziale Mindeststandards wie Tarifbindung, die Beachtung der Mitbestimmung, eine Ausbildungsquote, die Förderung der Gleichstellung und der Einstellung von Menschen mit Behinderung sowie die Förderung der Einstellung von Langzeiterwerbslosen als Vergabe- und Ausschreibungskriterien regelt

II.1.4. Feste Stellen statt Leiharbeit

Auch wenn im Corona-Lockdown die Unternehmen in NRW zeitweilig etwas weniger auf Beschäftigte in Leiharbeit zurückgegriffen haben, ist es mittlerweile wieder zu einem deutlichen Anstieg gekommen. Gut 190.000 Menschen in NRW arbeiten in Leiharbeitsunternehmen. Für sie heißt das meist: niedrigere Löhne, weniger Weiterbildungsmöglichkeiten, schlechtere Berufsperspektiven und nur selten die Übernahme in feste Jobs. Hinzu kommen ein schlechterer Kündigungsschutz und eine ungleiche Bezahlung. So liegt das mittlere Einkommen von Beschäftigten in der Leiharbeit bei nur 57 Prozent des mittleren Einkommens aller Beschäftigten. Aus diesem Grund fordert DIE LINKE: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ plus einen zehnprozentigen Flexibilitätszuschlag für die Beschäftigten in Leiharbeit.

Hinzu kommt: DIE LINKE lehnt Leiharbeit ab. Was sich einmal als beschäftigungspolitischer Puffer etabliert hatte, um Angebots- und Nachfrageschwankungen in einem Unternehmen abzufedern, hat sich mittlerweile zu einem Beschäftigungsmodell entwickelt, das das normale unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis verdrängt und es Arbeitgebern dadurch erlaubt, ihr unternehmerisches Risiko stärker auf die Beschäftigten abzuwälzen.

Was tun?

  • Lohndumping durch Leiharbeit beenden: gleicher Lohn für gleiche Arbeit plus zehn Prozent Flexibilitätszuschlag
  • Aus- und Verleihdauer auf höchstens drei Monate begrenzen

II.1.5. Mehr Respekt und mehr Gehalt: Frauenerwerbsarbeit aufwerten

Auch Frauen wollen und müssen heute erwerbstätig sein, um die eigene Existenz zu sichern. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie aber noch immer vielfach benachteiligt. So arbeiten Frauen überdurchschnittlich häufig in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Dienstleistungen. Das sind die Bereiche der Sozial- und Erziehungsdienste, in der Pflege oder im Einzelhandel. Sie sind gekennzeichnet durch Personalmangel und schlechtere Bezahlung.

Hinzu kommt, dass Frauen vielfach durch die Doppelbelastung von Familie und Beruf entweder in Teilzeit beschäftigt sind oder in prekären Mini- und Midijobs arbeiten. Altersarmut, vor allem für Frauen, ist damit vorprogrammiert. DIE LINKE sagt: Es ist Zeit für Entlastung und bessere Bezahlung in den Pflegeberufen. Gleichzeitig kann nur ein flächendeckendes Betreuungsangebot für Kinder und zu pflegende Angehörige Frauen die Wahlfreiheit zwischen Teilzeit und Vollzeit geben.

Was tun?

  • Aufwertung durch bessere Bezahlung und Entlastung der Sozial- und Erziehungsberufe und der Pflege
  • Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder und zu pflegende Angehörige
  • Entgelttransparenzgesetz für alle

II.1.6. Arbeit umverteilen: Kürzere Vollzeit bei vollem Lohnausgleich

In der Arbeitswelt hat in den letzten Jahren eine beispiellose Arbeitsverdichtung stattgefunden. In NRW macht fast die Hälfte der Beschäftigten regelmäßig Überstunden, jede:r Fünfte ohne dafür entlohnt zu werden. Zudem arbeitet fast ein Viertel häufig auch an den Wochenenden. Jede:r Dritte beklagt sich über eine zunehmende Arbeitsverdichtung und jede:r Fünfte gibt an, auch in der Freizeit erreichbar sein zu müssen. Gleichzeitig hat weniger als die Hälfte aller Beschäftigten Einfluss auf die eigene Arbeitszeitgestaltung. Überstunden, ständige Erreichbarkeit und Arbeitsverdichtung führen zu erheblichen gesundheitlichen Risiken.

Besonders spürbar ist das in der öffentlichen Verwaltung. Die Landesverwaltung lässt 17.000 Stellen unbesetzt. Immer mehr Aufgaben sollen von immer weniger Beschäftigten immer schneller bewältigt werden. Inzwischen gilt eine Wochenarbeitszeit für Beamte von 41 Stunden. DIE LINKE sagt: Die Landesregierung kann sich in ihrem Bereich um mehr Zeitsouveränität für alle Landesbeschäftigten kümmern, indem sie als Erstes die Wochenarbeitszeit der Beamteten auf das für Angestellte tariflich vereinbarte Niveau von 39 Stunden und 50 Minuten setzt. Darüber hinaus tritt DIE LINKE dafür ein, dass sich die Landesregierung für eine Bundesratsinitiative zur Reduzierung der gesetzlichen Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden einsetzt.

Bundesweit kann sie sich für ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten stark machen. Viele Menschen in NRW arbeiten in unfreiwilliger Teilzeit, während andere ihre vielen Überstunden kaum noch zählen können. Wir brauchen ein Recht auf Vollzeit.

Ein besonderes Anliegen der LINKEN ist ein Einstieg in eine kürzere Vollzeit, die um die 30 Stunden Arbeit in der Woche kreist. Dies muss bei vollem Lohnausgleich und bei gleichzeitigem Stellenaufbau geschehen. Hier müssen die Landesverwaltungen eine Vorreiterrolle einnehmen.

Was tun?

  • Kürzere Vollzeit von 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Stellenausgleich einführen
  • Die Arbeitszeit der Beamteten von jetzt 41 Stunden auf unter 40 Stunden senken
  • Mehr Stellen entsprechend dem realen Bedarf in Bildung, Sozialem und Gesundheit schaffen
  • Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit einführen

II.1.7. Ladenöffnungszeiten reduzieren

In NRW dürfen Geschäfte an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung geöffnet werden. Der Lebensmitteleinzelhandel öffnet oft von 7 bis 22 Uhr, teilweise bis 24 Uhr. Die längeren Öffnungszeiten sind nicht familienfreundlich und schließen die Beschäftigten von sozialem und kulturellem Leben aus.

Gleichzeitig gehen die längeren Ladenöffnungszeiten mit einem Rückgang regelmäßiger Beschäftigung und mit einer zunehmenden Flexibilisierung auf dem Rücken der Beschäftigten einher. Jede:r Zweite im NRW-Einzelhandel erhält einen Bruttostundenlohn von unter 13 Euro. Befristungen und unfreiwillige Teilzeit haben zugenommen. Nur noch 38 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten in Vollzeit. DIE LINKE schließt sich deshalb der ver.di-Forderung an und unterstützt das Bemühen um eine gesetzliche Verkürzung der Ladenschlusszeiten.

Im Jahr 2018 hat die Landesregierung die Möglichkeit, verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, ausgeweitet. Die Gesellschaft braucht aber einen gemeinsamen freien Tag. Dafür hat die Gewerkschaft ver.di immer wieder erfolgreich geklagt. Wir unterstützen diesen Kampf und wollen keine verkaufsoffenen Sonntage.

Was tun?

  • Das Ladenschlussgesetz mit kürzeren Öffnungszeiten neu regeln
  • DIE LINKE NRW ist gegen alle verkaufsoffenen Sonntage und will diese abschaffen.
  • Eine Bundesratsinitiative zur Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit ergreifen, insbesondere von Tarifverträgen im Einzelhandel

II.1.8. Mehr Demokratie am Arbeitsplatz

Ohne Betriebsräte endet die Demokratie am Werkstor. Einige Unternehmen setzen Betriebsräte, Gewerkschaften und Beschäftigte mit Hilfe spezialisierter Anwaltskanzleien durch einen juristischen Kleinkrieg unter Druck. Da die strafrechtliche Verfolgung derartiger Delikte in der Regel nicht erfolgt, fordert DIE LINKE NRW die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um derartige Vergehen rechtlich zu verfolgen. Aus sozialstaatlichen und demokratischen sowie generalpräventiven Gründen muss das Behindern der Gründung von Betriebsräten und das Behindern von Wahlen zu betrieblichen Interessenvertretungen nicht erst auf Antrag, sondern bei Anzeige von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden.

Im öffentlichen Dienst ist die Mitbestimmung im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Die Coronapandemie hat insbesondere zu Beginn gezeigt, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wirksam geschützt werden müssen. Die ausreichende Ausstattung von Außendienstmitarbeitenden oder denjenigen mit Publikumsverkehr mit Masken und Desinfektionsmitteln oder der zeitnahe Abbau der coronabedingten Überstunden erfordern eine gut geregelte Mitbestimmung auch im öffentlichen Dienst. DIE LINKE unterstützt die Forderung des DGB NRW nach einem Verfallsschutz für Überstunden sowie den adäquaten und konsequenten Arbeitsschutz für die Bediensteten. DIE LINKE NRW wendet sich zudem gegen die Zwangsverpflichtung medizinischen, pflegerischen und rettungsdienstlich ausgebildeten Personals, wie sie zu Beginn der Pandemie diskutiert wurde.

Im Personalvertretungsrecht soll die Bildung von Konzernbeschäftigtenvertretungen ermöglicht werden. So können die Personalräte der öffentlichen Verwaltungen mit den Betriebsräten der privatrechtlich organisierten Bereiche (z. B. Stadttöchter als GmbH) miteinander verschränkt werden. Das leisten die bisherigen Konzernbetriebsräte nicht, weil sie nach dem BetrVG nur den privatrechtlich organisierten Bereich erfassen. So könnten die Interessen der Beschäftigten im Gesamtkonzern Stadt wirksamer verteidigt und vertreten werden, wenn etwa Personalabbau oder Privatisierung auf der Tagesordnung steht.

Was tun?

  • Schwerpunktstaatsanwaltschaften in NRW zur strafrechtlichen Verfolgung der Behinderung von Betriebsratsgründung und -arbeit schaffen
  • Die Antragserfordernis streichen bei der Verfolgung von Straftaten der Behinderung der Gründung und der Wahlen zum Betriebsrat
  • Konzernbeschäftigtenvertretungen im Personalvertretungsrecht einrichten

Die Kreise werden durch das Land NRW dazu verpflichtet, eine regelmäßige und verknüpfte Sozial- und Gesundheitsberichterstattung durchzuführen. Sie soll alle vier Jahre fortgeschrieben werden. Das Land NRW übernimmt die dafür anfallenden Kosten und unterstützt die Kreise dabei durch digitale und sonstige Dienstleistungen.

II.1.9. Ausbildung und Beschäftigung statt Langzeiterwerbslosigkeit

Das Land NRW und insbesondere das Ruhrgebiet sind durch einen teils jahrzehntelangen Strukturwandel gekennzeichnet, der zu überdurchschnittlichen Erwerbslosenzahlen geführt hat. Auch die Coronapandemie hat zu einem deutlichen Anstieg insbesondere bei den älteren und den Langzeiterwerbslosen geführt. 48 Prozent aller registrierten Erwerbslosen sind langzeiterwerbslos. 55 Prozent aller älteren Erwerbslosen über 55 Jahre beziehen Hartz IV. Damit sich diese Erwerbslosigkeit nicht weiter verfestigt, müssen die beruflichen Perspektiven der Menschen insbesondere in den von Strukturwandel und Deindustrialisierung betroffenen Regionen in NRW gestärkt werden. Mit einem groß angelegten Investitionsprogramm in den sozialökologischen Umbau einerseits und in öffentliche Beschäftigung andererseits können das Angebot von Ausbildungsplätzen erhöht und Arbeitsplätze geschaffen werden.

DIE LINKE fordert deshalb, auch in NRW mit dem Aufbau eines öffentlichen Beschäftigungsprogramms zu beginnen. Es führt die steuerlichen Mittel aus Arbeitslosengeld II (ALG II), den „Kosten der Unterkunft“ (KdU) und öffentlichen Zuschüssen zusammen, so dass mit ergänzenden Mitteln des Landes und der Kommunen dauerhafte sozialversicherungspflichtige und tariflich vergütete Beschäftigung finanziert werden kann. Bei dem Beschäftigungsprogramm sollen all jene bevorzugt werden, die länger als ein Jahr erwerbslos sind. Diskriminierende Auswahlverfahren über weitere Voraussetzungen – wie zum Beispiel sogenannte Vermittlungshemmnisse – finden nicht statt.

Das Investitionsprogramm orientiert sich an dem Stellenbedarf in öffentlichen, insbesondere sozialen Sektoren wie den Schulen, Kitas, Hochschulen, Krankenhäusern und besonders in der Pflege, der dringend gedeckt werden muss. Es kann gleichzeitig dazu dienen, die kaputte Infrastruktur im Bereich der Städte, Schulen, Krankenhäuser sowie Straßen- und Brückenbau zu reparieren und zu modernisieren. Den Neuaufbau von Beratungsstellen für Arbeitsmigrant:innen aus Osteuropa hat die schwarz-gelbe Landesregierung mit Kürzungen bei der Förderung von unabhängigen Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungen finanziert. Diese Kürzungen wollen wir zurücknehmen: Gute Beratung auch für Arbeitsmigrant:innen aus Osteuropa über ihre Rechte ist eine zusätzliche Aufgabe des Landes, die auch zusätzlich finanziert werden muss.

Hinzu kommt: Die fortschreitende Digitalisierung verbunden mit der zunehmenden Anwendung künstlicher Intelligenz in Arbeitsprozessen erfordert eine breite Qualifizierungsoffensive der Landesregierung, die sich insbesondere auch an kleine und mittlere Unternehmen richtet.

Was tun?

  • Ein umfängliches Zukunftsinvestitionsprogramm an Infrastruktur schaffen
  • Qualifizierungsangebote im Bereich des sozialökologischen Umbaus auf den Weg bringen
  • Duale Ausbildung durch zusätzliche Module stärken, die neue Anforderungen hinsichtlich Digitalisierung und Energiewende enthalten
  • Rücknahme der Kürzung der Landeszuschüsse für unabhängige Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungen

 

II.2. Grundsicherung für Erwerbslose: Menschenwürdiges Leben für alle

Die Hartz-Gesetze haben zwei wesentliche – unsoziale – Aufgaben erfüllt: Sie haben einerseits nicht die Erwerbslosigkeit, sondern die Erwerbslosen bekämpft und durch eine überzogene Sanktionspraxis drangsaliert und erniedrigt. Und sie haben andererseits die Belegschaften in den Betrieben diszipliniert. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust – und Hartz-IV-Bezug nach 12 Monaten Erwerbslosigkeit – hat die Durchsetzung von Beschäftigteninteressen im Betrieb schwieriger gemacht.

Hartz IV ist Armut per Gesetz. Die Regelsätze der Sozialleistungen, von denen in NRW über 1,5 Millionen Leistungsberechtigte in fast 800.000 Bedarfsgemeinschaften leben müssen, sind unzureichend und aktuell verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht garantieren. Sie verunmöglichen gesunde Ernährung und verfestigen soziale und kulturelle Ausgrenzung. Armut macht krank und verringert die Lebenserwartung. Auch Infektionen mit Covid-19 gibt es häufiger, dagegen schützen können sich Hartz-IV-Beziehende wegen ihrer Einkommens- und Lebensverhältnisse nicht so gut wie andere. Die prekären Lebens- und Arbeitsverhältnisse, die der Bezug von Hartz IV nach sich zieht, haben sich mit der Pandemie zusätzlich verstärkt. Wenn der Kampf gegen Hartz IV vor der Pandemie richtig war, nach der Pandemie ist er es allemal. DIE LINKE wird sich deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, das Hartz-IV-System durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 1200 Euro zu ersetzen. Als Zwischenschritt wollen wir die sofortige Erhöhung der derzeitigen Grundsicherungsleistungen auf 658 Euro zuzüglich der Übernahme der Wohn-, Strom- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe. Und weil wir Kinder und Jugendliche vor Armut schützen wollen, fordern wir eine Kindergrundsicherung von monatlich 575 Euro.