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Antrag mit aboluter Mehrheit angenommen
F 01 AE 01 Antragstellende: Landesvorstand
Thema: Änderung der Landesfinanzordnung
Beitragsverteilung
Der Verteilungsschlüssel für die Mitgliedsbeiträge zwischen Kreisverbänden und Landesverband wird ab dem 1.1.2026 auf 30% für die Kreisverbände und 70% für den Landesverband festgelegt.
Nach erfolgreicher Landtagswahl 2027 steigt der Anteil der Kreisverbände auf 40%.
Darüber hinaus richtet der Landesverband einen Unterstützungsfonds für finanzschwache
Kreisverbände in Höhe von jährlich 100.000 € ein und übernimmt vollständig die Kosten für die
Mittagsverpflegung der Delegierten bei ganztägigen Delegiertenversammlungen (Landesrat und Landesparteitag, Vertreter:innenversammlungen), an denen er bisher die Kreisverbände per Umlage beteiligt.
Um eine zeitnahe Buchung und zügige Auszahlung der Beitragsanteile an die Kreisverbände zu gewährleisten, wird eine weitere Vollzeitstelle in der Finanzabteilung der Landesgeschäftsstelle geschaffen.
Begründung:
Unser gemeinsames Ziel ist es, die Kreisverbände in der Fläche zu stabilisieren und sie in die Lage zu versetzen, nachhaltige Strukturen aufzubauen.
Das Ziel der innerparteilichen Finanzverteilung muss sein, alle Ebenen der Partei organisatorisch und politisch handlungsfähig zu halten. Dafür ist sind solide Finanzen eine wichtige Voraussetzung. Die Verteilung von 20/80 war Bestandteil eines Konsolidierungskonzepts, das der Landesverband nach der verlorenen Landtagswahl von 2012 mit der Bundespartei vereinbart hatte. Dabei war den Kreisverbänden stets zugesagt worden, die Beitragsverteilung nach erfolgter Konsolidierung wieder umzugestalten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür. Allerdings würde eine sofortige 50/50-Regelung die Handlungsfähigkeit des Landesvorstands mit Blick auf die Landtagswahl 2027 gefährden.
Sowohl der Landesverband als auch die Kreisverbände sind herausgefordert, ihre Strukturen und Arbeitsweisen dem starken Mitgliederzuwachs und den wachsenden Aktivitäten der Mitgliedschaft anzupassen.
Trotz der Vergrößerung der Stellenanzahl in der Landesgeschäftsstelle ist diese noch immer nicht in der Lage, die Anforderungen, die sich aus dem Mitgliederzuwachs ergeben, vollständig zu erfüllen. Mehr Mitglieder machen auch mehr Arbeit. Wir brauchen zum Beispiel mehr Arbeitskraft in der Finanzabteilung, um den berechtigten Anspruch auf zeitnahe Überweisung an die Kreisverbände zu erfüllen. Wünschenswert wäre es auch, wenn die Landesgeschäftsstelle mehr Ressourcen hätte, die Kreisschatzmeister:innen zu beraten und zu unterstützen. Zudem erledigt die Landesgeschäftsstelle die Personalsachbearbeitung für alle Stellen bei den Kreisverbänden. Hier erwarten wir, dass sich die Zahl der Beschäftigten im kommenden Jahr deutlich erhöhen wird und damit auch der Arbeitsaufwand steigt.
Unser nächstes wahlpolitisches Ziel ist der Einzug in den Landtag 2027. Dafür muss die
Landesgeschäftsstelle ebenfalls (vorübergehend) personell aufgestockt werden. Während des Kommunalwahlkampfs haben wir gemerkt, dass manche Grenze bei der Arbeitsbelastung überschritten wurde. Außerdem gibt es einen Investitionsstau aus den vergangenen Jahren, etwa was moderne IT, datenschutzgerechte Schränke und Technik für die Öffentlichkeitsarbeit angeht, den wir so schnell wie möglich abbauen sollten.
Im Landtagswahlkampf liegt die finanzielle Last vor allem beim Landesverband. Dafür benötigt der Landesverband ausreichende Mittel. Bei einer Beitragsverteilung von 50/50 ist das nicht gewährleistet. Wenn uns der Einzug in den Landtag gelingt, können wir einen weiteren Schritt zur Umverteilung der Beitragseinnahmen gehen.
Eine weitere Unsicherheit bei den Landesverbandsfinanzen ergibt sich durch die Pläne der
Bundespartei, den Länderfinanzausgleich neu zu regeln und frühere Auszahlungen an den Landesverband NRW aus dem zentralen Wahlkampffonds zurückzufordern. Aufgrund unserer Größe und unserer gewachsenen Finanzkraft werden wir in Zukunft eher Nettozahler im innerparteilichen Finanzausgleich zwischen den Landesverbänden werden, während wir bisher immer Empfängerland waren. Zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs und der Forderungen für den zentralen Wahlkampffonds zieht die Bundespartei übrigens nicht nur die Beitragseinnahmen heran, sondern auch die auf der Ebene der Kreisverbände eingenommenen Mandatsträgerabgaben.
Die Haupteinnahmequelle der Kreisverbände stellen die Mandatsträgerabgaben ihrer kommunalen
Mandatsträger:innen dar. Mit 734 statt 440 Mandatsträger:innen und der flächendeckenden Umsetzung der vom Landesverband beschlossenen fünfzigprozentigen Abgabe ist diese Basis deutlich gestärkt. So kann etwa der Kreisverband Köln im Jahr 2026 mit mindestens ca. 250.000 Euro rechnen (im Jahr 2024 waren es 101.752 €).
Schon ohne eine Veränderung des Beitragsschlüssels könnten die Kreisverbände im Jahr 2026 etwa das Vierfache ihrer Beitragsanteile von 2024 erwarten. Bei einem Beitragsanteil von 30% würden im nächsten Jahr schätzungsweise 852.000 € an die Kreisverbände verteilt werden (2024 waren es 168.241 €). Für den Kreisverband Köln wären das geschätzt ca. 151.000 €, für unseren kleinsten Kreisverband Olpe mit 47 Mitgliedern allerdings nur knapp 2.000 €. Da es im Kreis Olpe nur ein einziges Kreistagsmitglied gibt, hat der KV auch keine hohen Mandatsträgerabgaben zu erwarten. Für größere Aktionen wäre es daher gut, wenn Kreisverbände wie Olpe die Möglichkeit hätten, beim Landesverband zusätzliche Unterstützung zu beantragen, während andere Kreisverbände sich gut selbst finanzieren können. Damit schaffen wir politische Handlungsfähigkeit in allen Kreisverbänden!
Anmerkung zu den Zahlen:
Die Zahlen basieren auf dem aktuellen Eingang der Mitgliedsbeiträge beim Landesverband und den gebuchten Zahlen für 2024.
Für die Musterrechnung machen wir ein paar Vereinfachungen. Der monatliche Beitragseinzug im Lastschriftverfahren erbrachte in den letzten Monaten durchschnittlich 270.000 Euro. Ein Großteil der Mitglieder zahlt seinen Beitrag direkt per Lastschrift an den Landesverband, die Überweisungen und die Eingänge bei den Kreisverbänden können wir demgegenüber vernachlässigen. Die Beiträge für die EL werden an die Bundespartei weitergeleitet, daher bleiben sie auch außen vor.
