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Detailseite Ticker LVV Hagen

Beschlossen: Mandatsvereinbarungen

bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Umgang mit den Mandatsvereinbarungen 2025

1.         Die Kreisverbände werden aufgefordert, die zentral erstellte, mit unserem Anwalt abgestimmte Mustervorlage für Vereinbarungen mit den Kandidierenden zur Kommunalwahl zu verwenden.

2.         Alle mit den Kandidierenden abgeschlossenen Mandatsvereinbarungen werden im Original beim Landesverband gesammelt und archiviert.

3.         Alle Kreisverbände werden aufgefordert, für die kommende Wahlperiode einen Beschluss zu fassen, im Regelfall eine Abführung von 50% der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vorzusehen, und diesen Beschluss dem Landesvorstand bis zum 30.04.2025 vorzulegen. Andernfalls wird die Ausschüttung aus dem Kommunalwahlfonds anteilig gekürzt.

 

Begründung und Erläuterungen:

Zu 1.    Dies stellt sicher, dass alle bedeutsamen Fragen in den Mandatsvereinbarungen in rechtssicherer Form berücksichtigt werden.

            (Anmerkung: Die Mustervereinbarung wird erst nach ihrer Fertigstellung veröffentlicht. Sie wird dem geschäftsführenden Landesvorstand am 03.03.2025 vorliegen.)

Zu 2.    Zu häufig haben wir gesehen, wie im Zuge interner Auseinandersetzungen in Kreisverbänden oder der Abspaltung des Wagenknecht-Lagers Mandatsvereinbarungen „verschwunden“ sind, offenbar mit dem Ziel, ein juristisches Vorgehen gegen säumige bzw. abtrünnige Mandatsträger:innen zu verhindern. Dem wollen wir durch eine zentrale Aufbewahrung vorbeugen.

Zu 3.    In der Vergangenheit gab es mehrere Kreisverbände, die im Regelfall nur 30% von ihren Mandatsträger:innen einnehmen wollten. Diese Kreisverbände werden aufgefordert, mit dieser Kommunalwahl endlich die fällige Anpassung auf die in unserer Finanzordnung vorgesehenen 50% vorzunehmen. Wir wollen verhindern, dass Kreisverbände weiter die Landesparteitagsbeschlüsse unterlaufen, indem sie die Abführungen ihrer Mandatsträger:innen und damit auch ihre Einzahlungen in den Kommunalwahlfonds absenken, dennoch aber den vollen Zuschuss aus dem Kommunalwahlfonds beanspruchen.

Dem Landesfinanzrat gab der Landesschatzmeister am 12.02.2025 einen Bericht über die Diskussion im Landesvorstand über diese drei Fragestellungen, bevor dieser Antrag im Landesvorstand vom 15.02.2025 beschlossen wurde. Der Landesfinanzrat gab nach längerer Diskussion ein Meinungsbild ab. Es ergab 29 Befürwortungen und 3 Enthaltungen.

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