Kiesfrage aus Regionalplan ausgliedern

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye
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Antrag der Fraktion DIE LINKE im RVR will breit getragene Lösung der Probleme ermöglichen

 

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) hat gestern einen Antrag zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ in den Verbandsausschuss des RVR eingebracht, der in der Verbandsversammlung am 17. Dezember zur Abstimmung gestellt wird. Damit will sie den hochumstrittenen Abbau von Kies im Kreis Wesel aus der Beschlussfassung des Regionalplans ausklammern und später behandeln, nach dem anstehenden Urteil zur Frage der Bedarfsberechnung.

Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR, dazu: „Nach dem Raumordnungsgesetz besteht die Möglichkeit, bestimmte Fragen, die im Regionalplan geregelt werden müssen, auszugliedern und in einem Sachlichen Teilplan darzustellen. Genau so ist der RVR mit den Kooperationsstandorten für Industrie- und Gewerbeansiedlungen umgegangen, der vorgezogen behandelt und bereits im Juni verabschiedet wurde. Da die Ausweisung von Flächen zum Abbau von Kies eine der umstrittensten Fragen im aktuellen Regionalplanverfahren sind, wäre es sinnvoll, auch hier diesen Weg zu gehen, nur umgekehrt. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass der Regionalplan kurz nach dem Beschluss in wichtigen Fragen gleich wieder ungültig wird, z.B. wenn die bisherige Bedarfsberechnung vom Verwaltungsgericht ,gekippt‘ wird. Gleichzeitig eröffnet die Zurückstellung der Frage des Kiesabbaus den Weg, zu einem Konsens mit den Kommunen im Kreis Wesel, den Initiativen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu kommen.“

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE im RVR könnten so auch die Ergebnisse des Gutachtens der Landesplanungsbehörde „Nachauskiesung von alten Gewinnungsstätten im Kreis Wesel“ in die Prüfung des Bedarfes und damit in die Betrachtung der Flächenkulisse mit einfließen. Ein solches Gutachten, das wahrscheinlich neue Perspektiven der Kiesgewinnung eröffnet, ist zur Zeit in Arbeit. Der entscheidende Hebel zur Änderung der Flächenkulisse ist allerdings die Änderung der Vorgaben des Landes zur Bedarfsberechnung.

Wolfgang Freye weiter: „Die Verwaltung hat uns bestätigt, dass es grundsätzlich möglich ist, die umstrittenen Kiesflächen, die im Kapital 5.4 des Regionalplanentwurfs geregelt sind, ,herauszutrennen‘ und nach der Verabschiedung des Regionalplans zu behandeln. Die Verzögerungen bei der 2. Offenlage des Regionalplans, zu denen das führen würde, sind zwar nicht schön. Wenn man aber berücksichtigt, dass die 1. Offenlage des Regionalplans Mitte 2018 stattfand, ist eine solche Verzögerung sicherlich zu verkraften. Und wir sparen vielleicht die sonst sicherlich nötige 3. Offenlage oder sofortige Korrekturen am Regionalplan. Die schöne Landschaft am Niederrhein darf nicht weiter wie ein ,Schweizer Käse‘ mit Baggerlöchern zerstört werden!“

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