Keine Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe

DIE LINKE. NRW
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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einem Urteil am Dienstag die Ausweiskontrolle eines Bochumers aufgrund seiner Hautfarbe für grundrechtswidrig erklärt. Amid Rabieh, Mitglied im Landesvorstand der Linken NRW und Bochumer Kreissprecher erklärt hierzu:

„Diskriminierende Fahndungsmethoden bzw. ein sogenanntes „racial profiling“ sind mit dem im Grundgesetz verankerten Diskriminierungsverbot nicht vereinbar. Der Fall aus Bochum macht eine seit Jahren bekannte, rechtswidrige Praxis sichtbar. Die Hautfarbe darf niemals Anlass für eine Identitätsfeststellung sein. Derartige Kontrollen müssen aufhören. Wir erwarten von der Polizei, dass sie sich an geltendes Recht hält.

Rund 2,3 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen hat die Bundespolizei 2017 durchgeführt. Nur in 2,3 Prozent der Fälle wurde eine Straftat festgestellt. Auf der anderen Seite stehen massive Grundrechtseinschränkungen für die Betroffenen. Eine solche Praxis ist unverhältnismäßig und ineffizient. Daher lehnen wir verdachtsunabhängige Kontrollen als polizeiliches Instrument ganz grundsätzlich ab.“