Zur "Konzeption für ein linkes Einwanderungsgesetz" - und eine Nachbemerkung.

Rainer Benecke, DIE LINKE Thüringen.

Input auf der Podiumsdiskussion zum Abschluss der Konferenz "Solidarische Migrationspolitik", veranstaltet von DIE LINKE NRW, 16.12.2018 in Dortmund. 

  1. "Deutschland ist ein Einwanderungsland. DIE LINKE lehnt eine Migrations- und Integrationspolitik ab, die soziale und politische Rechte danach vergibt, ob Menschen für das Kapital als "nützlich" oder "unnütz" gelten. Wir wollen soziale und politische Teilhabe für alle in Deutschland lebenden Menschen erreichen...Wir fordern offene Grenzen für alle Menschen…"
    DIE LINKE, Erfurter (Partei-)Programm, 2011 
     
  2. Die 580 Delegierten des Parteitags in Leipzig im Juni 2018 bekräftigten bei nur vereinzelten Gegenstimmen die Forderung nach offenen Grenzen für alle. DIE LINKE will eine solidarische Einwanderungsgesellschaft mit sozialer Sicherheit für alle, die in ihr leben, statt Konkurrenz um Arbeitsplätze, Wohnung und Bildung. Diese mögliche humane und soziale politische Offensive für alle stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft und trägt zur Immunisierung gegen Gefahren von Rechts bei.
     
  3. DIE LINKE will Fluchtursachen bekämpfen und nicht die Geflüchteten. Europa betrifft die weltweite Migration nur marginal: Weltweit sind 70 Millionen Menschen auf der Flucht. Uns ist bewusst, dass die Bekämpfung der Fluchtursachen  einen Systembruch fordert, der einhergeht mit deutlichen Veränderungen der Lebens-, Konsum- und Produktionsweise in Europa und der gesamten westlichen Welt.
    DIE LINKE ist der Meinung, dass jeder Mensch das Recht hat, den Lebens- und Wohnort frei zu wählen, auch unabhängig von Flucht oder Vertreibung. Auch hier halten wir es mit Karl Marx: "Die Freiheit des Einzelnen ist die Voraussetzung für die Freiheit aller."
     
  4. Migration prägt Gesellschaften, auch die deutsche, seit Jahrtausenden. Diese Tatsache, deren Akzeptanz einen weltweiten Lernprozess voraussetzte, widerspricht deutlich den Vorstellungen der Rechten und Neoliberalen. Sie wollen ihre Vorstellungen dazu  auch in Deutschland durchsetzen. Das ist Teil eines Kulturkampfes gegen aufklärerische, demokratische und inklusive Vorstellungen, der gegenwärtig tobt. Die Rechten verbreiten die Idee eines homogenen Nationalvolks, das über Jahrtausende seine Überlegenheit bewiesen hat und durch eine herbeifantasierte und häufig antisemitisch konnotierte "Umvolkung" nicht zerstört werden darf. In der aktuellen Debatte um die Zuwanderung von Fachkräften spiegelt sich die "Volksidee" der Neoliberalen, die ein "Volk" von nützlichen "Leistungsträgern" wollen. Einwanderung soll einzig ökonomischen Nützlichkeitserwägungen untergeordnet werden.
     
  5. DIE LINKE will Deutschland als Einwanderungsland mit offenen Grenzen für alle, die hier leben wollen. Die Bedürfnisse der Menschen müssen im Mittelpunkt stehen. Einwanderung  ist nicht zu beschränken, sondern im Interesse der zu uns kommenden zu gestalten, um das Ankommen und die Teilhabe möglich zu machen.
     
  6. Die "Konzeption für ein linkes Einwanderungsgesetz"  stellt die Grundrisse einer solchen gesetzlichen Gestaltung vor. Es ist  der Gegenentwurf zu den Vorhaben der Großen Koalition, den Vorstellungen der FDP und den "völkischen" Konzeptionen zur Flüchtlings- und Einwanderungspolitik.
     
  7. Zentrales Element und Alleinstellungsmerkmal eines LINKEn Einwanderungsgesetzes ist der soziale Anknüpfungspunkt der Menschen, die nach Deutschland kommen, unabhängig von Gründen und Ursachen. Ein solcher sozialer Anknüpfungspunkt ist in der Regel dann vorhanden, wenn familiäre Beziehungen bestehen oder Familienangehörige von Personen einreisen. Soziale Anknüpfungspunkte sind Ausbildung oder Studium, eine Erwerbstätigkeit, eine Gemeinwohltätigkeit oder sonstige Gründe für eine soziale Verwurzelung. Der Vorschlag für ein LINKEs Einwanderungsgesetz geht davon aus, dass die soziale Anknüpfung nach einem Jahr realisiert wurde, sollten keine anderen Informationen vorliegen. Ist das nicht so, muss das nachgewiesen werden. Diese Umkehr der Beweislast unterstreicht den Anspruch auf offene Grenzen für alle. Sie setzt auf Vertrauen in die Eingewanderten, Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerber. Die Ausländerbehörden werden zu Einwanderungsbehörden umgestaltet. Sie erfüllen umfassende Beratungs- und Begleitfunktionen, die den Einwandernden dabei helfen, sich in Deutschland zurecht zu finden.
     
  8. Das Einwanderungskonzept umfasst drei rechtliche Säulen der Migration und Einwanderung: Das Asylrecht, das Aufenthaltsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht. Es muss so gestaltet sein, dass ein Spurwechsel jederzeit möglich ist.
     
  9. Das Einwanderungskonzept von LINKS setzt darauf, aufenthalts- und asylrechtliche Fragestellungen zu systematisieren, liberalisieren und zu entbürokratisieren.

    a) Das Aufenthaltsrecht mit bisher über 60 Aufenthaltstiteln ist im Sinne einer sanktionsfreien, legalen Zuwanderung teilhabeorientiert zu systematisieren.

    b) Liberalisieren bedeutet, aus dem deutschen Zuwanderungsrecht ein Erlaubnisrecht zu machen, das die Einwanderung aus den verschiedensten individuellen Gründen und Lebenslagen ohne drohende Sanktionen und Benachteiligungen ermöglicht.

    c) Entbürokratisieren bedeutet, die Voraussetzungen für eine legale Einreise und eines entsprechenden Aufenthaltes eindeutig zu formulieren und die zuständigen Ausländerinnen- und Ausländerbehörden zu Einwanderungsbehörden umzugestalten, die eine beratende Funktion haben.
     
  10. Ein Einwanderungsgesetz von LINKS zielt auf die Wiederherstellung des Asylrechts. Es wurde 1993 nach Pogromen gegen eingewanderte Menschen verschärft. Dem Druck von rechts wurde nachgegeben, zum Schaden der Demokratie. Die Wiederherstellung beinhaltet die Abkehr vom Prinzip der sogenannten „sicheren Herkunftsländer/Drittstaaten“, die Abschaffung des Asylbewerberinnen- und Asylbewerberleistungsgesetzes (eigenständiges Leistungsgesetz für Asylbewerberinnen und Asylbewerber) und die Streichung der sogenannten Flughafenverfahren.
     
  11. Das Asylverfahren in Deutschland muss in jedem Einzelfall fair und seriös gestaltet werden. Der Antrag auf Asyl kann nach unseren Vorstellungen zukünftig auch in einer deutschen Vertretung im Ausland gestellt werden. Die Verfahren können von Vertrauenspersonen begleitet werden, wenn die Asylsuchenden das wünschen. Die Asylbewerberinnen und -bewerber leben in Deutschland dort, wo ihre sozialen Anknüpfungspunkte sind. 
     
  12. Ein LINKES Einwanderungskonzept verbietet die Einführung von geschlossenen Zentren, Anker-, Transitzentren und ähnlichen Einrichtungen in der Zeit des Asylverfahrens und darüber hinaus. Es fördert eine menschenwürdige und dezentrale Einzelunterbringung. 
     
  13. Die Wiederherstellung des Asylrechtes ist verbunden mit der Verankerung unterschiedlicher Fluchtgründe im Art. 16, Absatz 2 des Grundgesetzes (Schwerwiegende Verletzung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Menschenrechte). 
     
  14. Ein LINKES Einwanderungsgesetz wird die Illegalisierung von Migration beenden. Illegalisiert in Deutschland lebende Menschen sollen das Recht auf einen Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bekommen. 
     
  15. Ein LINKES Einwanderungsgesetz beinhaltet den Anspruch auf einen entgeltfreien Zugang zur Sozialberatung und Angeboten zur Integration und zum Spracherwerb. 
     
  16. Ein LINKES Einwanderungsgesetz ermöglicht den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit und Wohnraum. 
     
  17. Das Staatsangehörigkeitsrecht soll die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerinnen- und Staatsbürgerschaft    erleichtern und Mehrstaatlichkeit prinzipiell ermöglichen.
     
  18. Das LINKE Einwanderungsgesetz konkretisiert die programmatische Forderung unserer Partei nach offenen Grenzen für alle. Die Behauptung, dass diese Forderung zu einem Brain Drain, also dem Auszug der qualifizierten Fachkräfte aus Ländern, in denen Krieg, Not, Hunger und Elend herrschen, führen - und auch so diese Länder in teuflischer, geradezu neokolonialer Weise ausbeuten - ist nicht mehr als: Eine Behauptung. In der EU gibt es für die hochqualifizierten Drittstaatangehörigen die "blaue EU-Karte". Ein Blick auf die damit verbundenen Herkunftsstatistiken zeigt, dass die Antragsstellerinnen und -steller hauptsächlich aus Indien, China, der Russischen Föderation sowie der Ukraine nach Deutschland kommen.
     
  19. Ganz im Gegenteil: Die Rücküberweisungen von Geldbeträgen aus den Industrie- und Schwellenländern in die unterentwickelten Länder durch Migrantinnen und Migranten, die eben aus diesen Ländern stammen, haben stark zugenommen. In manchen Empfängerländern sind diese Rücküberweisungen höher als die Entwicklungshilfe, in manchen Ländern tragen sie zu einer ausgeglichenen Zahlungsbilanz bei. Viele Migrantinnen und Migranten kommen auch nach Europa, um Erfahrungen für ihr "Business“ zu sammeln, um diese dann zuhause anwenden zu können. 
     
  20. Das LINKE Konzeption für ein Einwanderungsgesetz braucht gesellschaftliche und parlamentarische Mehrheiten, um sich gegen die politische und kulturelle Offensive der Rechten aller Couleur durchzusetzen. DIE LINKE und ihre über 60.000 Mitglieder haben die Aufgabe, diese Konzeption zunächst in der Partei - so wie auf der Konferenz "Solidarische Migrationspolitik" des Landesverbandes NRW am 16.12.18 in Dortmund - zu diskutieren, um diese Idee in der Zivilgesellschaft, den Gewerkschaften oder unter den sechs Millionen aktiven Flüchtlingshelferinnen und -helfer in Deutschland wirksam werden zu lassen.
     
  21. Die Rechten - unter ihnen auch Nazis aus ganz Europa - machen gegen den Globalen Pakt für Migration der UN mobil. Auch das ist ein Teil des Kulturkampfes, der gegenwärtig geführt wird. Und auch manche linke Menschen behaupten, dass dieser Pakt die Bedingungen der arbeiteten Menschen insgesamt verschlechtern wird, da er es ermöglichen würde, die Migrantinnen und Migranten gegen die angestammten Belegschaften in Konkurrenz zu bringen - um so die Löhne zu drücken, die Ausbeutungsrate und den Profit zu erhöhen. Kurzum: Der Flüchtlings- und Migrationspakt würde den Interessen des Kapitals dienen, so wird behauptet.
     
  22. Ein Blick auf die  Ziffern 22 ff des Globalen Paktes für Migration, die das unter Ziffer 6 formulierte Ziel „Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit“ untersetzen, genügt, um diese Vermutung zu entkräften. Dort ist zu lesen, dass mit dem Globalen Pakt für Migration die Verpflichtung einhergeht, „alle Arbeitsmigranten vor allen Formen von Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, um eine menschenwürdige Arbeit zu garantieren“. 
    Mit dem Globalen Pakt für Migration wird Vermittler*innen und Arbeitgeber*innen verboten, „Arbeitsmigranten Vermittlungsgebühren oder ähnliche Kosten in Rechnung zu stellen oder auf sie zu verlagern, mit dem Ziel, Schuldknechtschaft, Ausbeutung und Zwangsarbeit zu verhindern“.
    Weiterhin sollen Arbeitsmigranten*innen schriftliche Verträge erhalten und in verständlicher Sprache über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. 
    Auch darum führen die Rechten ihren Feldzug gegen den Globalen Pakt für Migration, auch darum ist es gut, dass er jüngst beschlossen wurde. Auch dieser Beschluss verbessert die Voraussetzungen für eine LINKE Konzeption eines Einwanderungsgesetzes und seiner Durchsetzung.
     
  23. Manche meinen, dass offene Grenzen für alle und ein Einwanderungsgesetz außer sozialpolitischen Verwerfungen nur leere Kassen mit sich bringt, also Geld kosten wird, das an anderer Stelle fehlen wird, zum Beispiel bei der gerechteren Ausgestaltung der Gesellschaft. In einem Thesenpapier schreiben u.a. Fabio de Masi, Harri Grünberg und Ralf Krämer:

"Mit den gleichen finanziellen Aufwendungen kann in den Herkunftsländern oftmals ein Vielfaches dessen für die Verbesserung der Lebenssituation erreicht werden, was man hierzulande erreichen könnte. Es ist eine rationale, pragmatische Betrachtung im Hinblick auf die bestmögliche Verwendung von kurz- und mittelfristig begrenzten Mitteln.
Deshalb gilt es Fluchtursachen zu beseitigen, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen und Lebensperspektiven vor Ort zu verbessern." 

24. Die Übersetzung lautet: "Schiebt Geld rüber, dann kommen sie nicht - und ein Einwanderungsgesetz wird dann auch nicht gebraucht. So müsste das Geld nicht für hier lebende Migrantinnen und Migranten ausgegeben werden. Allerdings: Mit "Geld rüberschieben" ist die Fluchtursachenbekämpfung nicht getan. Wie gesagt: Sie erfordert eine neue Art und     Weise der Produktion, des Konsum und unseres täglichen Lebens. Sie erfordert einen Stopp der Waffenexporte. Sie erfordert eine unzweideutige Unterstützung des UN-Geflüchtetenhilfswerks. Fluchtursachenbekämpfung ist leicht und gern gesagt. Sie         fordert nicht mehr und nicht weniger als einen Systembruch.

 

Nachbemerkung:

Auf der Konferenz "Solidarische Migrationspolitik" wurde nach einem einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Dezember 2018 gefragt. 

Dort wurde am 5.12.einstimmig unter TOP 4, "Verbesserung der Durchsetzung von Ausweisungen und Abschiebungen bei straffälligen Ausländern/Flüchtlingen und Gefährdern" beschlossen, die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu kürzen. 

Im Protokoll, Ziffer 3 a (S. 27) heißt es: „(…) Darüber hinaus fordern sie die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative auf, § 1a AsylbLG dahingehend zu erweitern, dass Personen, die der Dublin III-VO unterfallen (Dublin-Fälle), nur noch gekürzte Leistungen erhalten.“ Insofern ist es richtig, dass es die Forderung nach einer Kürzung gibt.

Die MPK beschließt grundsätzlich einstimmig. Insofern ist es ebenfalls nicht unkorrekt, wenn es heißt, dass alle 16 Länder den Beschluss mitgetragen haben.

Die Berichterstattung ist allerdings ungenau, denn sie berücksichtigt nicht, dass Thüringen eine Protokollerklärung abgegeben hat. Im letzten Satz steht ausdrücklich: „Eine Kürzung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – die ohnehin auf das absolut unerlässliche begrenzt sind – lehnt der Freistaat Thüringen ebenso ab.“ (S. 31 des Protokolls).

Auch ist zu berücksichtigen, dass auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der MPK die Länder gerade zum Mittel der Protokollerklärung greifen, um auszudrücken, dass sie eine andere Meinung vertreten. Gäbe es das Einstimmigkeitsprinzip nicht, würde das Land den Beschluss ablehnen. Das kommt auch in dieser Protokollerklärung Thüringens zum Ausdruck. Das Einstimmigkeitsprinzip ist aktuell nicht zu verändern- auch das ist eine Frage des Kräfteverhältnisses.