Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: Vulnerable Gruppen und die Finanzierungslücke: Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich für die GKV ist und bleibt ungerecht

MdB, Kathrin

Eine von der AOK in Auftrag gegebene Studie der Uni Duisburg-Essen hat kürzlich ergeben, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung besonders vulnerabler Gruppen zu wenig Geld aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (m-RSA) bekommen. Der m-RSA wird alle vier Jahre neu berechnet und soll nach Alter, Geschlecht, Wohnort und Krankheitslast der Versicherten dafür sorgen, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht vorzugsweise jüngere und gesunde Menschen versichern, weil diese weniger Kosten verursachen.

Die Forschenden in Duisburg und Essen beschäftigten sich damit, dass der m-RSA bestimmte soziale Kriterien nicht berücksichtigt, z.B. Pflegebedarf, Erwerbsminderung oder Erwerbslosigkeit und stellten fest, dass gerade diese Versicherten im Durchschnitt häufiger medizinische Versorgung benötigen und mehr Kosten verursachen als ihre Krankenkassen aus dem m-RSA erstattet bekommen.  Dies schaffe, so der Autor der Studie, Jürgen Wasem, „Fehlanreize für die Versorgung“.
 
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Kathrin Vogler, hat nun bei der Bundesregierung nach der Ursache für die Finanzierungslücke im Risikostrukturausgleich gefragt und danach, wie die Bundesregierung diese Finanzierungslücke schließen will. Zur Antwort aus dem Gesundheitsministerium sagt Kathrin Vogler:
 
"Der Umgang des Gesundheitsministeriums mit der sozialen Schieflage bei der Kassenfinanzierung ist geprägt durch Ignoranz und Verschleppung. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass sie das Problem nicht ernst nimmt, falls sie es denn überhaupt versteht. Es wird darauf verwiesen, dass die Mittel zur Schließung der Deckungslücke 'grundsätzlich von den übrigen Beitragszahlenden aufzubringen' sind. Also werden zusätzliche Belastungen einfach an die Versicherten weitergereicht, anstatt endlich nachhaltige und sozial gerechte Lösungen für die sich in den nächsten Jahren noch verschärfende finanzielle und soziale Schieflage in der GKV zu finden. Ein wichtiger Beitrag dazu wäre die Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für ALG-II-Beziehende, den der Bund an die Krankenkassen zahlt, auf ein Niveau, das Beschäftigte mit einem Monatsbrutto von 1.100 € zahlen, wie es DIE LINKE fordert.
Nur noch dreist ist die Aussage des Gesundheitsministeriums im Antwortschreiben, 'Bevor weitere Änderungen am RSA angestrebt‘ (würden) … ‚ sollte die nächste Gesamtevaluation des RSA im Jahr 2024 abgewartet werden'. Dabei wäre es Aufgabe der Regierung, den Evaluierungsauftrag so zu gestalten, dass auch soziale Kriterien im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden."
 
 
Die Schriftliche Frage von Frau Vogler und die Antwort der Bundesregierung vom 4.11.2022 kann hier eingesehen werden:
www.kathrin-vogler.de/start/aktuell-alt/details/der-morbiditaetsorientierte-risikostrukturausgleich-fuer-die-gkv-ist-und-bleibt-ungerecht/