Europäischer Gerichtshof korrigiert deutsche Asylpraxis

MdB, Ulla Jelpke

"Wieder einmal musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) die rigide Rechtsprechung und Asylentscheidungspraxis in Deutschland korrigieren. Das war auch dringend notwendig. Afghanische Flüchtlinge erhalten in Deutschland bislang, wenn überhaupt, vor allem einen so genannten Abschiebungsschutz.

Das ist der unsicherste Schutzstatus, der zudem unter anderem keine Rechte auf Familiennachzug vermittelt. Doch afghanische Flüchtlinge brauchen einen Schutzstatus, der ihnen Sicherheit verschafft und eine schnelle Integration ermöglicht", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, anlässlich des heutigen Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs zu den Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes. Die Abgeordnete weiter:

"Die Asylpraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umgang mit afghanischen Schutzsuchenden ist bislang geprägt von einer politisch vorgegebenen Abwehrhaltung. Das erklärt, warum weit mehr als die Hälfte aller ablehnenden BAMF-Bescheide zu Afghanistan bei einer gerichtlichen Überprüfung als rechtswidrig beurteilt und korrigiert werden.

Nach dem heutigen, sehr begrüßenswerten Urteil des EuGH muss Schluss sein mit der vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Argumentation, dass subsidiärer Schutz nicht erteilt werden dürfe, wenn die rechnerische Quote Toter oder schwer Verletzter im Verhältnis zur Bevölkerung angeblich zu niedrig sei. Das war schon immer ein zynisches Rechenspiel und das Gegenteil eines wirksamen Flüchtlingsschutzes.

Ich fordere die Bundesregierung auf, das heute ergangene EuGH-Urteil wirksam und umfassend umzusetzen. Wie Anfragen der LINKEN gezeigt haben, ist das beim EuGH-Urteil von Ende letzten Jahres zum Flüchtlingsschutz syrischer Wehrdienstverweigerer gerade nicht geschehen. Wirksamer Flüchtlingsschutz, nicht rigide Begrenzung muss das Motto für die Asylpraxis des BAMF lauten."