Klare Regeln, wann ein Versorgungsmangel vorliegt, erforderlich

MdB, Sylvia Gabelmann

"'Ein Versorgungsmangel wird von der Bundesregierung festgestellt, wenn ein Versorgungsmangel vorliegt'. Diese völlig rechtsunsichere Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium öffnet die Tür für Willkürentscheidungen. Zudem betont das Ministerium einen Ausnahmecharakter, obwohl die Zahl der Lieferengpässe und Versorgungsmängel leider immer größer wird", kritisiert Sylvia Gabelmann die Antwort aus dem Gesundheitsministerium auf eine schriftliche Frage, warum die Bundesregierung drei Monate lang keinen Versorgungsengpass für Oxytocin feststellen wollte.

Gabelmann weiter: "Hier muss es nachprüfbare Kriterien und ein verpflichtendes Engpass-Register geben, sonst hängt alles von der Öffentlichkeitsarbeit der Betroffenen ab. Es musste anscheinend erst der Druck aus Krankenhäusern und von der LINKEN kommen, bis die Bundesregierung sich bereit erklärte, den Weg für zur Beschaffung der dringend benötigten Medikamente freizumachen. Mit Versorgungssicherheit hat das nichts zu tun."

Die schriftliche Frage von Frau MdB Gabelmann und die Antwort der Bundesregierung finden Sie im Anhang zu dieser Email.