Zur Abstimmung zum Selbstbestimmungsgesetz und dem Entschließungsantrag der Linken am Freitag, den 12.4.2024

MdB, Kathrin Vogler

„Die Linke im Bundestag begrüßt, dass das Selbstbestimmungsgesetz nun endlich abgestimmt wird. Es ist notwendig und überfällig. Es folgt internationalen Vorbildern und ist eine notwendige Schlussfolgerung aus vielen Bundesverfassungsgerichtsurteilen. Im Kern geht es darum, dass nur die Menschen selber eine Auskunft über ihre Geschlechtsidentität abgeben können.

Die einfache Änderung des Vornamens und Personenstands beim Standesamt ohne große Hürden ist ein Meilenstein. Das Gesetz nimmt niemandem etwas weg: Wer sich mit seinem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren kann, wird in seiner Freiheit und Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt. Insbesondere werden auch keine Schutzräume für Frauen bedroht oder Kinder und Jugendliche gefährdet.

Doch dieses Gesetz ist leider nicht der erhoffte große Wurf. Weitere Diskriminierungen und die Armut vieler Betroffener geht das Selbstbestimmungsgesetz nicht an. Inter- und transgeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen stehen im Zentrum eines globalen rechten Kulturkampfes. Ihnen sollen Menschenrechte verweigert werden. Diskriminierungen und Gewalt gegen sie nehmen zu. Der Gesetzgeber steht in Pflicht, hiergegen vorzugehen,“ erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag.

Die Linke im Bundestag bringt einen Entschließungsantrag zum Selbstbestimmungsgesetz ein und kritisiert darin unter anderem:

•             die Einschränkungen für Ausländer*innen (§ 1 Art 1. Abs. 3 sowie in § 3 Abs. 4),

•             die Einschränkungen für betreute Personen im (§ 3 Abs. 1),

•             die Anwartschaftszeitregelung bei der Anmeldung beim Standesamt (§4),

•             die redundanten Regelungen zum Haus- und Vereinsrecht (§ 6 Abs. 2),

Wir fordern u.a.:

•             einen Entschädigungsfonds für Opfer des Transsexuellengesetzes und für die von frühkindlichen Operationen betroffenen intergeschlechtlichen Menschen einzurichten

•             ein Programm aufzulegen mit dem Ziel, das Armutsrisiko bei den genannten Personengruppen deutlich abzusenken

•             gegen Diskriminierungen in Gefängnissen vorzugehen

•             eine Reform des Abstammungsrechts

•             ein Ende der Diskriminierungen im Gesundheitswesen

•             mehr Beratungs- und Hilfsnetzwerke

•             die Kostenübernahme für notwendige medizinische Leistungen

•             eine begleitende wissenschaftlichen Verlaufsstudie

•             Asyl- und Bleiberecht für Betroffene, auch wenn sie aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen

Außerdem fordert Die Linke, dass der Bundestag trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen um Entschuldigung bittet für das Leid, welches diesen Personengruppen in der Vergangenheit auch durch eine diskriminierende Gesetzgebung angetan wurde.

Das Fazit von Kathrin Vogler lautet: „Das Selbstbestimmungsgesetz wird kein richtig gutes Gesetz, aber es ein erster notwendiger Schritt für mehr Grundrechte für die Betroffenen.“

Hier der Entschließungsantrag der Linken zum Selbstbestimmungsgesetz:

 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011029.pdf