Entgelte für behinderte Menschen in der WfbM stehen vielerorts auf der Kippe

DIE LINKE. Die PARTEI im LWL

„Bisher haben 18 Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) in Westfalen-Lippe einen Förderantrag beim LWL eingereicht um die durch Corona verursachte schlechte wirtschaftliche Lage abzufedern“, so Rolf Kohn, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

Die PARTEI im LWL. „Es steht allerdings nur ein Fördervolumen von 4,5 Mio. Euro zur Verfügung. Das reicht bisher knapp, aber wir haben die Pandemie noch nicht überwunden, so daß weitere Umsatzverluste bei den WfbM zu erwarten sind.“

 

„Schon 2 WfbM im Bereich des LWL mussten die Löhne ihrer Beschäftigten kürzen, das hat eine Anfrage unserer Fraktion ergeben.  Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben die Beschäftigten nämlich nicht. Hier rächt es sich, daß die beschäftigten Menschen mit Behinderungen in der WfbM keinen Arbeitsvertrag haben, für sie deshalb nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird.“ stellt Rolf Kohn fest.

 

„Oberstes Ziel ist natürlich die Inklusion aller Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Dort stehen ihnen die gleichen Löhne und Rechte wie allen Arbeitnehmern zu, auch das Kurzarbeitergeld. Solange diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Inklusion noch nicht gelungen ist, muss die Politik WfbM immer mitdenken. Wir brauchen jetzt eine Aufstockung der Hilfezahlung durch den Bund, damit die ohnehin schon mageren Entgelte der Werkstattbeschäftigten nicht noch weiter absinken. Und mittelfristig müssen die Beschäftigten in den WfbM einen Arbeitsvertrag und Tariflohn bekommen, das wäre ein erster Schritt in Richtung 1. Arbeitsmarkt, raus aus der Sondereinrichtung WfbM“, schließt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im LWL.