A 52-Vereinbarung: Rechtlich nicht haltbarer Papiertiger LINKE im RVR tritt für Prüfung des Gegenkonzeptes des Gladbecker Bürgerforums ein

Deutliche Kritik hat die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) am Vorgehen des Gladbecker Bürgermeisters Ulrich Roland (SPD), der im vorauseilenden Gehorsam eine Vereinbarung zwischen Bund, Land und Stadt zum geplanten Neubau der A 52 auf Gladbecker Gebiet unterzeichnet hat. Die Vereinbarung ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE im RVR rechtlich nicht haltbar, weil sie in einigen Punkten geltende Gesetze aushebelt.

Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR: „Die Vereinbarung bewegt sich außerhalb des für den Autobahnbau nötigen Planfeststellungsverfahrens. Das darf nicht sein, da ein Planfeststellungsverfahren mit der entsprechenden Bürgerbeteiligung alle vorgesehenen Maßnahmen umfassen muss. Darüber hinaus halten wir es für fatal, die Vereinbarung zu unterzeichnen, ohne die Gegenvorschläge des Gladbecker Bürgerforums zur Lösung der verkehrlichen Probleme entlang der B 224 auch nur geprüft zu haben. Stadt, Land und Bund sollten sich endlich gemeinsam mit den Ideen des Bürgerforums Gladbeck auseinander setzen. Es muss möglich sein, nicht nur einzelne städtische Abschnitte entlang der B 224 in den Blick zu nehmen, sondern gemeinsam mit den anderen Kommunen nach sinnvollen Lösungen entlang der gesamten Strecke zu suchen. Diese sollten vor allem auf die Entlastung der Straßen und der Stärkung des ÖPNV und SPNV setzen.“

DIE LINKE im RVR hält es im Übrigen für selbstverständlich, dass man den Gladbecker Rat aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt umfassend über das Verfahren der Verhandlungen zwischen Bund, Land und Stadt informiert.

Olaf Jung, Mitglied des Strukturausschusses der Fraktion im RVR und Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Gladbecker Rat: „Der Versuch, mit der Unterzeichnung der Vereinbarung ein Bürgerbegehren zu verhindern, geht ins Leere,  da sie so nicht haltbar sein kann. Die darin gemachten Zusagen, wie die des Bundesverkehrsministers Dobrindt zur Übernahme von Kosten für Lärmschutzeinrichtungen am geplanten Autobahnkreuz ,außerhalb der Planfeststellung‘ und die Verpflichtung von Landesverkehrsminister Michael Groschek, die Unterhaltung dieser Anlagen durch Straßen.NRW zu finanzieren, hebeln die Entscheidungskompetenzen und Rechte des Bundestages bzw. Landtages sowie des Regionalrates und der Bürger  aus. Auch das kann nicht sein!“