Keine verfassungsrechtlichen Bedenken DIE LINKE im RVR begrüßt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kritik am RVR-Gesetz

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) begrüßt die rechtliche Einschätzung der Verwaltung des RVR zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das im Landtag zur Beratung vorliegende Gesetz zur Stärkung des RVR.

Solche Bedenken waren vor allem in einer Stellungnahme des Kommunalrechtlers Prof. Dr. Janbernd Oebbecke von der Universität Münster in einer Anhörung des Landtages im Dezember letzten Jahres vorgetragen worden.

„Sicherlich sollten die verschiedenen Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf Grundlage für eine kritische Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Entwurf des RVR-Gesetzes darstellen“, so Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR. „Wir begrüßen es aber ausdrücklich, dass die vor einigen Tagen von der Verwaltung des RVR vorgelegte Stellungnahme das ,schwere Geschütz‘ der verfassungsrechtlichen Bedenken entkräftet. Insbesondere die Kritik an der Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung teilt die Verwaltung nicht. Im Gegenteil! Die Verbandsversammlungen der Regionalverbände Stuttgart und Hannover werden bereits seit vielen Jahren direkt gewählt, obwohl auch sie für Fragen der Regionalplanung zuständig sind. Die Direktwahl in diesen beiden Regionalverbänden wird zu Recht von niemanden als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen angesehen. Der von uns schon lange gewollten politischen Aufwertung des Verbandes steht damit nichts im Wege.“

Auch in dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Wegfall der Austrittsklausel sieht die Stellungnahme der Verwaltung des RVR kein verfassungsrechtliches Problem. Ein einheitlicher Planungsraum erleichtert die Erfüllung der staatlichen Aufgaben der Regionalplanung, die dem RVR 2009 fürs Ruhrgebiet übertragen wurden.

„Auch für die beiden Landschaftsverbände und die ebenfalls mit Aufgaben der Regionalplanung befassten Bezirksregierungen mit den Regionalräten legt das Land das Verbandsgebiet bzw. den Planungsraum fest“, so Wolfgang Freye weiter. „Da es aber nicht viel nützt, wenn die Mitglieder des Verbandes nur zwangsweise Mitglied sind, sollte man über die Beibehaltung der bestehenden Regeln nachdenken. In den letzten fünf Jahren ist die Regionalplanung jedenfalls nicht an der bestehenden Ausstiegsklausel gescheitert. Uns ist wichtig, dass der Landesgesetzgeber bald ,zu Potte kommt‘, damit die längst überfällige Stärkung des RVR gerade auch bei der Möglichkeit, auf freiwilliger Basis kommunale Aufgaben der Kommunen zu übernehmen, umgesetzt werden kann.“