Landesgesetzgeber gefordert Verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt Positionen der Fraktion DIE LINKE

Das vom Regionalverband Ruhr (RVR) in Auftrag gegebene verfassungsrechtliche Gutachten zu § 10 des RVR-Gesetzes bestätigt die Positionen der Fraktion DIE LINKE im RVR zur Situation nach der Wahl der neuen Verbandsversammlung des RVR.

Es hält die gegenwärtige Situation, in der sich die Anzahl der Mandate in der Verbandsversammlung auf 138 verdoppelt und die Mehrheitsverhältnisse der Wahl verkehrt werden, für nicht verfassungsgemäß.

"Aus unserer Sicht sind nun die Landesregierung und der Landesgesetzgeber gefordert," so Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR. "Sie müssen prüfen, ob und wie die Anzahl der Mandate schon für die kommende Verbandsversammlung begrenzt und die spiegelbildliche Darstellung des Wahlergebnisses gewährleistet werden kann. Das ist derzeit nicht der Fall, die Wählerinnen und Wähler haben nicht die CDU zur stärksten Fraktion gewählt und wollten andere Mehrheitsverhältnisse. Wenn der Landesgesetzgeber die Situation nicht mehr bereinigen kann, sind wir auch dafür, eine Verfassungsklage der Fraktionen bzw. Parteien im RVR zu prüfen."

Das Gutachten der Rechtsanwälte Dr. Christian-Dietrich Bracher und Dr. Imke Schneider aus Bonn kommt zu dem Schluss, dass der Landesgesetzgeber eine Begrenzung der Anzahl der Mandate in der Verbandsversammlung versäumt hat. Sie hätte aktuell sogar auf bis zu 1.080 Mandate anwachsen können, wodurch ihre Handlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. Darüber hinaus verletzt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung das Prinzip der spiegelbildlichen Abbildung des Wahlergebnisses, da nicht alle Reservelisten genug Plätze für den Verhältnisausgleich hatten.

"Sicher ist, dass die gegenwärtige Situation bei einer Direktwahl der Verbandsversammlung nicht hätte passieren können, die DIE LINKE seit Jahren fordert," so Wolfgang Freye weiter. "Umso wichtiger ist es, den vorliegenden neuen Entwurf für ein RVR-Gesetz möglichst bald umzusetzen."