Rechtsgutachten zum RVR ergibt Handlungsoptionen Schiefe Mehrheitsverhältnisse erfordern gesetzgeberisches Handeln des Landes

Einen Tag vor der konstituierenden Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) weist die Fraktion DIE LINKE auf die Ergebnisse des Ergänzungsgutachtens hin, das noch einmal die missliche Situation in der Verbandsversammlung geprüft hat.

Das Gutachten der renommierten Kommunalrechtskanzlei Redeker beantwortet Fragen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE im RVR u.a. zur mangelnden spiegelbildlichen Abbildung der Kommunalwahlergebnisse als verfassungsrechtlich relevanter gravierender Mangel bei der aktuellen Zusammensetzung der 13. Verbandsversammlung angesehen werden kann.

"Mit dem Gutachten besteht nun Klarheit in der Sache. Zwar verneinen die Gutachter das Vorliegen eines verfassungsrechtlichen Mangels, zeigen aber gleichzeitig drei Wege auf, wie man dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit noch Rechnung tragen kann", so Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR. "Zwei der Lösungsansätze sind nur dann umsetzbar, wenn im Vorfeld die dazu notwendigen umfassenden gesetzlichen Regelungen durch das Land geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine Verkürzung der Wahlperiode der Verbandsversammlung und die Wahl einer neuen Verbandsversammlung nach geänderten Wahlvorschriften oder um eine nachträgliche Zulassung der Ergänzung der Reservelistenplätze. Der dritte Weg wäre eine voraussichtlich sehr langfristige Klage.Wir fordern das Land auf, die Sache auf Grundlage des Gutachtens erneut zu prüfen und gesetzgeberisch tätig zu werden. Es kann nicht angehen, dass die Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung sechs Jahre lang nicht dem Wählerwillen entsprechen, gerade auch, weil sich eine ganz Große Koalition aus CDU, SPD und Grünen bilden will, die die Politik des Verbandes dann sechs Jahre lang unter sich ausmachen würde."

Durch die gesetzliche Verkürzung der Wahlperiode würde kein Eingriff in die Rechte der Abgeordneten erfolgen, da die Mitglieder der Verbandsversammlung über keinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Status verfügen. Man könnte aber das jetzt bestehende Ungleichgewicht der Vertretung von einzelnen Mitgliedskörperschaften sachgerecht auflösen.