Nach Ratsbeschluss zu Hambacher Wald-Urteil droht die Eskalation durch die Landesregierung

DIE LINKE NRW

Nachdem der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am Dienstag den Antrag von die Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit beschlossen hatte, keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Räumung des Hambacher Waldes einzulegen, berichten Medien (Kölner Stadtanzeiger und Radio Erft), dass das Land NRW die Stadt Kerpen anweisen wolle, trotz des Ratsbeschlusses Berufung gegen das Urteil einzulegen. Eine Weisung der Landesregierung sei auf dem Weg in das Kerpener Rathaus. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 8. September die Räumung des Hambacher Waldes für rechtswidrig und die Begründung mit dem Brandschutz für vorgeschoben erklärt.

Hierzu erklärt Hans Decruppe, Stellvertretender Landessprecher von DIE LINKE NRW: „Die Landesregierung setzt auf politische und juristische Eskalation. Sollte es zutreffen, dass in Düsseldorf ernsthaft erwogen wird, die Stadt Kerpen trotz entgegenstehendem Ratsbeschluss durch Anweisung zu zwingen, Berufung gegen das Urteil zur Räumung des Hambacher Waldes einzulegen, kann man nur feststellen: Diese Landesregierung scheint durchgeknallt und gehört abgewählt. Ein solches Vorgehen wäre eine Missachtung der kommunalen Demokratie und offenkundig rechtswidrig."

Decruppe verweist als Jurist auf die _Gemeindeordnung, die in § 62 Abs. 2 Satz 2_ bestimmt, dass der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates durchzuführen hat. Ein Recht zur Weisung durch die Kommunalaufsicht, also auch durch das Kommunalministerium in Düsseldorf, bestehe nur dann, wenn der Ratsbeschluss vom Dienstag gegen geltendes Recht verstoßen würde; nur dann könne der Beschluss nach den Regeln der Gemeindeordnung beanstandet und von der Kommunalaufsicht aufgehoben werden. „Der Beschluss des Kerpener Rates, keine Rechtsmittel gegen das Räumungsurteil des VG Köln einzulegen, ist jedoch rechtlich unzweifelhaft gesetzeskonform. Also hat die Kommunalaufsicht hier auch nichts zu beanstanden oder anzuweisen," fasst Decruppe die rechtliche Bewertung zusammen.

Sollte die Landesregierung sich erneut – wie bei der rechtswidriger Anweisung zur Räumung des Hambacher Waldes – als „juristischer Geisterfahrer" betätigen, werde sie auf entschiedenen politischen und juristischen Widerstand treffen, kündigt Decruppe an. DIE LINKE würde jedenfalls alle Register ziehen und ein gemeinsames Handeln aller Demokrat:innen im Kerpener Rat gegen die demokratie- und kommunalfeindlichen Pläne aus Düsseldorf anstreben. „Erforderliche juristische Schritte gegen eine mögliche Anweisung durch die Landesregierung bereiten wir schon vor," kündigt Decruppe an.