Auch Leistungsbeziehende haben das Recht auf den Schutz ihrer Gesundheit

Die LINKE NRW

Am gestrigen Mittwoch (6. Mai 2020) hat das Landessozialgericht in Essen einen Beschluss veröffentlicht, dass Bezieher*innen von Leistungen wie Hartz IV und ähnlichem Mund- und Nasen-Schutzmasken aus dem Regelbedarf finanzieren müssen. Denn der zum Einkauf oder in Bus und Bahn verpflichtende Gesichtsschutz – entweder in Form einer Maske oder in Form eines Tuchs – sei als Bestandteil der Bekleidung anzusehen. Dazu erklärt Sefika Minte, sozialpolitische Sprecherin im Landesvorstand von DIE LINKE NRW: „Viele Menschen im Leistungsbezug gehören Risikogruppen an. Für sie sind Schals oder einfache Tücher kein ausreichender Schutz für ihre Gesundheit. Der Gesetzgeber darf diese Tatsache nicht einfach ignorieren.“

"Es ist ein Skandal: Während die Autoindustrie neben dem Kurzarbeitergeld nun auch noch Milliarden an Euros als ‚Corona-Hilfe‘ haben möchte, will der Gesetzgeber für den Gesundheitsschutz von Menschen im Leistungsbezug nicht einmal wenige Euros pro Monat freigeben. Mindestens Mund-Nasen-Schutzmasken müssen an Leistungsbeziehende kostenlos abgegeben werden“, so Minte weiter.

„Hinzu kommt: Es ist nicht allein mit einem kostenlosen Mund-Nasen-Schutz für Risikogruppen getan. Behelfsmasken aus Stoff müssen gewaschen werden. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wird auch dazu geraten, Kleidung, die beim Einkaufen oder Arztbesuch getragen worden ist, häufiger zu waschen. Das alles verursacht Mehrkosten. Zudem sollten auch Menschen im Leistungsbezug in der Lage sein, sich Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, deren Preise sich in den vergangenen Wochen vervielfacht haben, kaufen zu können. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, den Regelsatz um mindestens 200 Euro zu erhöhen. Auch die sofortige Abschaffung der Sanktionen fordern wir weiterhin. Es gibt leider immer noch Jobcenter, die diese monatlich weiter abziehen. Eine sofortige Gewährung von Darlehen ohne Rückzahlung ist außerdem notwendig“, so Minte abschließend.