Paragraph 219a StGB endlich abschaffen

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Die NRW-LINKE spricht sich mit Nachdruck dafür aus, den Paragraph §219a Abs. 1 StGB (Verbot der Information von Ärztinnen und Ärzten über Schwangerschaftsabbrüche) ersatzlos zu streichen.

"Medizinerinnen und Mediziner müssen das Recht haben, über ihre Arbeit und gesundheitliche Aspekte zu Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren und dürfen dafür nicht kriminalisiert werden,“  so die LINKE in NRW. 

 

Die stellvertretende LINKE-Landessprecherin Nina Eumann erklärte dies anlässlich aktuellen Positionierung der Ärztekammer Hamburg in dieser Frage.

Die Hamburger Ärztekammer hatte sich Anfang dieser Woche für die vollkommene Streichung des besagten Paragraphen ausgesprochen.

„Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität muss sich auch in den Gesetzen ausdrücken“, fordert Eumann.

Sylvia Gabelmann, NRW-Bundestagsabgeordnete der LINKEN, ergänzt: „DIE LINKE wird sich auf Bundesebene weiterhin für die Abschaffung des Verbots der Information über Schwangerschaftsabbrüche einsetzen und ist und bleibt solidarisch mit den kriminalisierten Ärztinnen und Ärzten. Es ist peinlich, dass die SPD erst einen Gesetzentwurf zur Streichung des §219a auf Bundesebene vorgelegt, ihn dann aber wieder zurückgezogen hat, um sich bei der CDU anzubiedern. Glaubwürdige Politik sieht anders aus“.