Queerpolitischer Aufbruch für NRW!

Die Linke NRW

Die Linke NRW hat sich am vergangenen Wochenende zu ihrem Landesparteitag in Essen getroffen. Beschlossen worden ist unter anderem ein Antrag der Landesarbeitsgemeinschaft Die Linke. Queer. Dazu erklärt Dominik Goertz, queerpolitischer Sprecher von Die Linke NRW:

„NRW braucht einen queerpolitischen Aufbruch, denn die Queerpolitik der schwarz-grünen Landesregierung lässt sich maximal als uninspiriert beschreiben. Der Aktionsplan 'Impulse 2020 - für queeres Leben in NRW' strotzt vor Allgemeinplätzen und Absichtserklärungen, ist bei den harten materiellen Fragen jedoch viel zu vage und ambitionslos. Die Landesregierung muss endlich handeln!“

Eliseo Maugeri, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Die Linke. Queer, ergänzt: „Was queere Menschen in NRW brauchen, ist eine queer-soziale Politik, die weiter geht als Bürgerrechtsfragen. Das machen die Forderungen unseres Antrages klar: Wir müssen queere Menschen politisch abholen, unsere queeren Genoss:innen stärken und - viel wichtiger - zerstörtes Vertrauen wieder gewinnen. Linke Queerpolitik geht über einfache Bürgerrechtsfragen hinaus. Wir ergreifen konkrete Maßnahmen, um die oftmals prekäre Lebenssituation queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Queere Infrastruktur muss als Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge begriffen und verstetigt sowie flächendeckend ausgebaut und ausfinanziert werden.“

Die Linke NRW fordert unter anderem:

Eine Aufstockung des Aktionsplans für queeres Leben in NRW: Insbesondere ein eigenes Handlungsfeld "Prekäre Lebenslagen" soll Teil des Plans werden, mit besonderem Augenmerk auf den ländlichen Raum und prekarisierte Stadtteile.

Einen Bildungsplan für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt: Ein Bildungsplan soll geschlechtliche und sexuelle Vielfalt angemessen verankern und Richtlinien für die Inklusion queerer Kinder und Jugendlicher umfassen.

Und die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes: Das queeren Minderheiten ermöglicht, ihre Rechte wirksam durchzusetzen, inklusive Beweiserleichterung und Möglichkeit von Verbandsklagen.

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