Tasereinsatz in Mülheim: Grausame Waffen umgehend verbieten!

Die Linke NRW

Zum Tod eines Mannes nach dem Einsatz eines sogenannten Tasers in Mülheim a.d. Ruhr am vergangenen Samstag erklärt Sascha H. Wagner, Landessprecher von Die Linke NRW:

"Dass Distanzelektroimpulsgeräte sichere Mittel zur Deeskalation schwieriger Situationen im Polizeialltag darstellen, ist ein Märchen, das Innenminister Herbert Reul (CDU) wieder und wieder erzählt. Spätestens der Fall in Dortmund im Jahr 2022, bei dem ein Mensch nach dem Einsatz eines sogenannten Tasers gegen ihn verstorben ist, zeigt, dass es sich hierbei um potentiell tödliche Waffen handelt. Reuls Pilotprojekt ist gescheitert und muss sofort beendet werden. Distanzelektroimpulsgeräte dürfen im Polizeigesetz NRW (§ 58 Abs. 4, PolG NRW) nicht länger als zugelassene Waffen geführt werden."

Im Dezember 2018 hatte der Gesetzgeber des Landes NRW die Liste der im Polizeigesetz zugelassenen Waffen durch die Hinzufügung von sogenannten Tasern erweitert.

Der erneute Todesfall eines 26-jährigen Geflüchteten zeigt, wie völlig unverhältnismäßig der Einsatz dieser grausamen Waffen verlaufen kann. Es ist hinreichend bekannt, dass schwere Herz-Kreislauf-Störungen und Folgeschäden auftreten können. Der Einsatz solcher Mittel muss umgehend verboten werden. Zudem erwarten Die Linke NRW eine umgehende Aufklärung darüber, warum der Einsatz in einer solchen eskalierenden Weise durchgeführt wurde", so Wagner abschließend.