II.6. Kinder- und Jugendinteressen in den Fokus
Kinder und Jugendliche haben nach Artikel 6 der Verfassung Nordrhein-Westfalens ein „Recht auf Ent-wicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Ver-nachlässigung und Ausbeutung“. Staat und Gesellschaft sollen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl schützen, ihre Rechte achten und sichern, für altersgerechte Lebensbe-dingungen Sorge tragen und sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten fördern.
II.6.1 Der wachsenden Kinderarmut den Nährboden entziehen
Die Kinderarmut in NRW hat dennoch inzwischen ein dramatisches Ausmaß erreicht. Wuchsen 2010 noch ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen hierzulande in Armut auf, ist es 9 Jahre später ein Viertel. Mit rund 550.000 Unter-15-Jährigen lebte landesweit fast jedes fünfte Kind in NRW in einem Hartz-IV-Haushalt. Besonders dramatisch ist die Lage in Teilen des Ruhrgebiets. Kinderarmut trifft besonders Ein-Elternteil-Familien, kinderreiche Familien und Familien mit zu geringem Erwerbseinkommen oder Erwerbslosigkeit. Kinder mit Migrationsgeschichte sind häufiger, geflüchtete Kinder sogar fast immer von Armut betroffen.
Infolge der Coronapandemie hat nicht nur die sozioökonomische Ungleichheit zugenommen. Die sozialen Auswirkungen der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Eltern viel stärker getroffen und belastet als manch andere Gruppe. Für sie reichen die Folgen von psychischen Belastungen und überstrapazierten Familien bis hin zu neuen Bildungsungerechtigkeiten. Die öffentliche Hand muss dem mit einem Maßnahmenbündel auf vielen Ebenen entgegentreten.
Was tun?
- Ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut entwickeln und umsetzen, verbunden mit einer Landesinvestitionsoffensive für den Ausbau der sozialen Infrastruktur
- Auf Bundesebene eine Kindergrundsicherung einführen, die Kinder armer Eltern besonders unterstützt. Das Kindergeld auf 328 Euro erhöhen und es ebenso wie das Elterngeld bei Hartz IV anrechnungsfrei stellen
- Sanktionen für Unter-25-Jährige im Hartz-IV-Bezug abschaffen
- Kommunale Kinder- und Jugendräte und Kinder- und Jugendparlamente stärken und niedrigschwellige Partizipationsprojekte ausbauen
II.6.2. Landesweites Vor-Ort-Programm gegen Kinderarmut
Kinderarmut spaltet das Land: In Ruhrgebietsstädten wie Gelsenkirchen wachsen inzwischen über vierzig Prozent der Kinder in Hartz-IV-Haushalten auf. Aber auch die Großstädte selbst spalten sich immer mehr in wohlhabende und abgehängte Stadtteile auf, in denen die Risiken für die Entwicklung von Kindern hoch sind. Die Armut und Benachteiligung vieler Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien dort wirksam zu bekämpfen, ist für uns eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Und: Armut bekämpft man tatsächlich am besten mit Geld. Deshalb sollen öffentliche Mittel statt nach dem Gießkannenprinzip dorthin gelenkt werden, wo sie besonders nötig sind.
In der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik des Landes liegen aber Welten zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zwar werden Präventionsketten in Städten und Gemeinden angeschoben, aber die noch verbliebene Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien ist vom Rotstift bedroht. Auf Ebene der Landespolitik gibt es weitere Ansatzpunkte, um die konkreten Auswirkungen von Kinderarmut zu bekämpfen. Dazu zählen nicht nur ein kostenfreies Mittagessen in Kitas und Schulen, sondern auch Energiesperren insbesondere bei Familienhaushalten zu verbieten und Kindern und Jugendlichen Mobilität durch einen kostenlosen Nahverkehr zu ermöglichen.
Wir schlagen ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut vor. Kinder und Familien in benachteiligten Stadtteilen sollen so direkt vor Ort unterstützt werden. Damit verbunden ist die landespolitische Aufgabe, die Städte und Gemeinden finanziell so zu unterstützen, dass die marode Infrastruktur wieder auf- und ausgebaut werden kann. Für kaputte Spielplätze, Jugendzentren und Sportplätze, Büchereien und Schwimmbäder muss wieder Geld in die Hand genommen werden.
Partizipation ist uns wichtig. Daher wollen wir Kinder und Jugendliche bei allen sie betreffenden Belangen beteiligen, ihre (Selbst-)Organisationen fördern und sie mitentscheiden lassen. Dies gilt für die Neugestaltung von Freizeitangeboten ebenso wie für Bildungseinrichtungen.
Was tun?
- Kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen einführen
- Kinder und Jugendliche kostenlos im ÖPNV fahren lassen
- Energiesperren insbesondere für Familien verbieten
- Eine Landesförderung für bestehende und zur Schaffung neuer selbstverwalteter Kinder- und Jugendtreffs einführen
- Betreute Abenteuer- und Naturspielplätze für jedes Wetter einrichten
- Mobile Spielbetreuung im öffentlichen Raum (Spielmobil) fördern
- Freiflächen zur Verfügung stellen, zum Beispiel durch Förderung öffentlicher Bolzplätze, Graffitiflächen, Skater- und Streetball-Anlagen
- Mehr Beratungsstellen für Familien, Kinder und Jugendliche einrichten, vor allem in benachteiligten Wohnvierteln
II.6.3. Kommunen zum Ausbau der sozialen Infrastruktur befähigen
Während die sozialen Probleme vieler Menschen nicht nur als Folge der Pandemie wachsen, stellen Land und Kommunen nicht mehr Geld für Hilfen zur Verfügung. Verschärft wird die Situation durch Einnahmeausfälle von Städten und Gemeinden und steigende Verschuldung, womit Kürzungshaushalte mit Streichungen freiwilliger sozialer Leistungen drohen.
Zugleich nimmt die soziale Spaltung zu, auch zwischen den Lebenswelten armer und reicher Kinder, Jugendlicher, junger Menschen, zwischen ihren Wohnorten samt ihren Lebensumständen. Diese Negativspirale wollen wir durchbrechen mit einer Offensive für soziale kind-, jugend- und familienbezogene Infrastruktur. Mittel hierfür müssen vornehmlich in jene Wohnquartiere gelenkt werden, in denen sich einkommensarme Familien konzentrieren.
Familien mit großen Problemen dürfen nicht vom Jugendamt alleine gelassen werden. Wir brauchen Beratungsstellen, Streetworker-Arbeit gegen Jugendgewalt und flächendeckende Sozialarbeit in guten Ganztagsschulen, Familien- und Jugendzentren. Bestehende Projekte sollen besser gefördert und ausgestattet werden.
Was tun?
- Landesprogramm für soziale Infrastruktur mit Kinder-, Jugend- und Familienbezug auflegen
- Kommunen zur Erfüllung ihrer sozialen Aufgaben besser finanzieren
- Stellen der Sozial- und Erziehungsberufe ausbauen und gerecht bezahlen
- Offene Kinder- und Jugendarbeit stärker ausbauen, befristete Projekte nur für den Anschub neuer Themen nutzen
- Jugendsozialarbeit, Streetwork und Angebote für Jugendliche (OTs) ausbauen, Jugendverbände besser ausstatten
- Arbeit der Eltern familienfreundlich organisieren und gute Ganztagsbildung für Kinder sicherstellen
Nicht nur Kinder leiden unter Armut, sondern die gesamte Familie. Für uns haben alle Menschen das Recht auf ein Leben in Würde und sozialer Sicherheit, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft. Kindern zu helfen, bedeutet in erster Linie, dass der ganzen Familie geholfen wird.
Damit es Familien besser geht, brauchen beide Eltern sichere Einkommen und die Kinder bessere Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote in guten Kitas und Ganztagsschulen. Bislang haben es vor allem Mütter schwer auf dem Arbeitsmarkt. In NRW ist nur gut die Hälfte der Frauen berufstätig, darunter die meisten in Teilzeit oder Minijobs. In der Mehrheit der Familien muss der Vater zu lang arbeiten, während die Mutter mit wenigen Stunden das Familieneinkommen ergänzt. Fällt das Haupteinkommen durch Arbeitsplatzverlust weg, ist die Familie schnell von Armut bedroht.
Was tun?
- Die Erwerbsarbeit von Eltern mit einer Arbeitsplatzoffensive unterstützen
- Den Umfang von Vollzeitarbeit reduzieren und familienfreundliche Arbeitsbedingungen schaffen
- Ein dauerhaftes Wiedereinstiegsprogramm in den Beruf für Mütter und Väter (besonders Alleinerziehende) auflegen
- Teilzeitausbildungsplätze mit Kinderbetreuung ermöglichen
- Alle Bildungsangebote in Kitas und Schulen gebührenfrei stellen
II.6.4. Kinder- und Jugendhilfe besser machen – Partizipation ermöglichen
Wir setzen uns für ein Förderprogramm ein, das Projekte und Strukturen der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe langfristig sichert. Vor allem wollen wir die Kommunen so ausstatten, dass die Jugendhilfe vor Ort langfristig finanziell gesichert und verbessert werden kann. Die Beschäftigten der Jugendämter arbeiten schon lange am Limit. Beratung und Begleitung Hilfe suchender Eltern können sie wegen Personalmangel und Unterausstattung nicht immer leisten. Wir fordern eine bedarfsdeckende personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern. Aber auch die Angebote in der Offenen Arbeit und den Jugendzentren wollen wir ausbauen sowie die Jugendsozialarbeit stärken. Die inklusive Ausgestaltung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfordert mehr finanzielle Ressourcen – wir werden nicht zulassen, dass hier Kinder und Jugendliche gegeneinander ausgespielt werden.
Die Partizipation als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe wollen wir stärken. Betroffene müssen an allen sie betreffenden Entscheidungen vor Ort und auf Landesebene gehört und beteiligt werden. Das gilt besonders für die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – hier braucht es aktive Mitbestimmungsstrukturen. Dazu sollen auch demokratische Räte in Schulen gestärkt, kommunale Kinder- und Jugendräte gefördert und insbesondere niedrigschwellige Projekte unterstützt werden. Und Partizipation erfordert Transparenz, Kinder und Jugendliche müssen erkennen können, wie Partizipation erfolgen kann.
Was tun?
- Den Kinder- und Jugendförderplan bedarfsorientiert aufstocken und die Angebote stärker struktur- als projektorientiert fördern
- Die kommunalen Jugendämter bedarfsdeckend personell und sachlich ausstatten
- Keine Privatisierung, sondern gemeinnützige Träger in der Kinder- und Jugendhilfe fördern
- Unabhängige ombudsschaftliche Beratungs- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe einrichten
- Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vorantreiben
II.6.5. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen verwirklichen
Da Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet und ratifiziert hat, gelten die darin formulierten Rechte der Kinder und Jugendlichen auch hierzulande in vollem Umfang. In Nordrhein-Westfalen sind sie aber leider völlig unzureichend umgesetzt. Insbesondere die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist völlig unterentwickelt. So ist in der Kinderrechtskonvention vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche (oder wenn sie dafür noch zu klein sind, ersatzweise die Eltern) in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren anzuhören sind und dass ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten angemessen zu berücksichtigen ist. Die Parteien im nordrhein-westfälischen Landtag haben es aber bisher unterlassen, entsprechende Regelungen in alle betroffenen Gesetze des Landes aufzunehmen. Sogar bei der Reform des Kinderbildungsgesetzes im Jahr 2020 wurde es unterlassen, die Rechte der Kinder und vertretungsweise ihrer Eltern verfassungskonform und entsprechend der UN-Konvention zu berücksichtigen.
Was tun?
- In allen Ministerien, deren Angelegenheiten auch Kinder und Jugendliche betreffen, Arbeitsgruppen zur zügigen Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen gemäß Kinderrechtskonvention in den Gesetzen und Verwaltungsverfahren ihrer jeweiligen Ressorts einrichten
- In allen Einrichtungen des Bildungs- und Erziehungswesens Kindern und Jugendlichen eine altersgemäße Mitbestimmung ermöglichen. Ein kindgerechtes Beschwerdewesen muss auch kleineren Kindern Gelegenheit geben, gegebenenfalls ihrem Missfallen an Vorgängen in der Einrichtung Gehör zu verschaffen.
- Die Elternmitbestimmung an Kindertagesstätten so ausgestalten, dass sie mindestens der Elternbeteiligung an Grundschulen entspricht
- Das Wahlrecht für Jugendliche bei allen politischen Wahlen auf 14 Jahre herabsetzen
- „Das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ (Art. 24 Kinderrechtskonvention) für alle Kinder in NRW verwirklichen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
II.6.6. Kinder besser vor Gewalt schützen
Noch immer wird der kleine Klaps von vielen nicht als Gewalt, sondern als normale Erziehungsmaßnahme angesehen. Besonders in der einschränkenden Situation der Coronapandemie nimmt die Gewalt gegen Kinder zu. Auch die Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegenüber anderen Kindern nimmt zu, besonders in sozial benachteiligten Stadtteilen.
Seit fast dreißig Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland – und seitdem wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Die letzte CDU/SPD-geführte Bundesregierung und der zustimmungspflichtige Bundesrat haben für diesen Schritt erneut nicht die Kraft gehabt. DIE LINKE NRW steht für den Verfassungsrang von Kinderrechten und wird sich im Bundesrat dafür stark machen. Nicht zuletzt der Schutz von Kindern vor Gewalt und ihr Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und Bildung sollen damit verbessert werden. Vor allem brauchen wir für die Kinder dauerhafte und sicher finanzierte Maßnahmen der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit und der Arbeit mit Eltern in Familienzentren. Gewalt gegen Kinder ist keine Lappalie, sondern eine schlimme Menschenrechtsverletzung. Opfer von Gewalt werden häufig selbst zu Täter:innen. Auch deshalb muss ein gewaltfreier Umgang miteinander zu einem zentralen Thema für Kitas, Schulen und die Arbeit der Jugendhilfe werden.
Was tun?
- Kinderrechte ins Grundgesetz und in die Landesverfassung schreiben
- Gewaltfreie Erziehung und Erziehung zur Gewaltfreiheit in Kitas und Schulen fördern
- Flächendeckende Anti-Gewalt-Projekte mit Kindern und Jugendlichen organisieren
- Elternarbeit in flächendeckenden Familienzentren verbessern
- Kinder- und Jugendhilfe und Schulsozialarbeit besser finanzieren
II.6.7. Ausbau der wohnortnahen kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote
Der rasante Anstieg der Hilfegesuche von Kindern und Jugendlichen, die infolge der Coronapandemie psychosoziale oder psychologische Unterstützung benötigen, hat die riesigen Versorgungslücken in der Psychotherapie und Psychiatrie für junge Menschen vor Augen geführt. Wartelisten gibt es bei allen Angeboten, ob es um ambulante Therapien, teilstationäre oder stationäre Angebote geht. Es fehlt an allen Ecken und Enden, so dass Kinder und Jugendliche auf Hilfe zu lange warten müssen.
NRW benötigt ein Sofortprogramm, um bedarfsgerechte Kapazitäten der psychosozialen Unterstützungsangebote zu finanzieren. Wichtig ist die Arbeit nach dem Prinzip: ambulant vor teilstationär, vor stationär. So kann die Kinder- und Jugendpsychiatrie näher an die Menschen kommen und Familien helfen, Probleme dauerhaft zu lösen. Wir wollen nicht länger zusehen, wie 8-Jährige aus der überfüllten Kinderarztpraxis mit Medikamenten wie Ritalin entlassen werden, damit sie in der Schule besser funktionieren. Wir setzen uns dafür ein, dass Eltern und Kinder mit Fachleuten die Ursachen von Verhaltensproblemen erforschen können und gemeinsam einen therapeutischen Lösungsweg finden.
Was tun?
- Psychotherapeutische und psychiatrische Angebote für Kinder und Jugendliche wohnortnah vorhalten, ohne langes Warten
- Dauerhafte Finanzierung und bedarfsgerechte Personalausstattung sicherstellen
- Eine landesrechtliche Richtlinie für eine verpflichtende berufsübergreifende, koordinierte, strukturierte und integrierte Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden mit komplexem sozialen, psychischen und somatischen Hilfebedarf, mit bürgernahen Anlaufstellen vor Ort für die Erstzuständigkeit und einem auf Landesebene koordinierten Kostenträgermanagement