II.2.Grundsicherung für Erwerbslose: Menschenwürdiges Leben für alle

Die Hartz-Gesetze haben zwei wesentliche – unsoziale – Aufgaben erfüllt: Sie haben einerseits nicht die Erwerbslosigkeit, sondern die Erwerbslosen bekämpft und durch eine überzogene Sanktionspraxis drangsaliert und erniedrigt. Und sie haben andererseits die Belegschaften in den Betrieben diszipliniert. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust – und Hartz-IV-Bezug nach 12 Mona-ten Erwerbslosigkeit – hat die Durchsetzung von Beschäftigteninteressen im Betrieb schwieriger gemacht.

Hartz IV ist Armut per Gesetz. Die Regelsätze der Sozialleistungen, von denen in NRW über 1,5 Millionen Leistungsberechtigte in fast 800.000 Bedarfsgemeinschaften leben müssen, sind unzureichend und aktuell verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht garantieren. Sie verunmöglichen gesunde Ernährung und verfestigen soziale und kulturelle Ausgrenzung. Armut macht krank und verringert die Lebenserwartung. Auch Infektionen mit Covid-19 gibt es häufiger, dagegen schützen können sich Hartz-IV-Beziehende wegen ihrer Einkommens- und Lebensverhältnisse nicht so gut wie andere. Die prekären Lebens- und Arbeitsverhältnisse, die der Bezug von Hartz IV nach sich zieht, haben sich mit der Pandemie zusätzlich verstärkt. Wenn der Kampf gegen Hartz IV vor der Pandemie richtig war, nach der Pandemie ist er es allemal. DIE LINKE wird sich deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, das Hartz-IV-System durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 1200 Euro zu ersetzen. Als Zwischenschritt wollen wir die sofortige Erhöhung der derzeitigen Grundsicherungsleistungen auf 658 Euro zuzüglich der Übernahme der Wohn-, Strom- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe. Und weil wir Kinder und Jugendliche vor Armut schützen wollen, fordern wir eine Kindergrundsicherung von monatlich 575 Euro.