IV.1. Wohnraumoffensive für NRW

Jedes Jahr fallen mehr Wohnungen aus der Sozialbindung als neue dazukommen. Nur 5.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen wurden im Jahr 2020 gebaut – in ganz Nordrhein-Westfalen! In 156 NRW-Kommunen ist keine einzige mietpreisgebundene Wohnung entstanden. So sind von 844.000 Sozialwoh-nungen im Jahr 2002 heute noch nicht einmal mehr 460.000 übrig. Gleichzeitig treiben teure profitorien-tierte Neubauprojekte das Mietpreisniveau weiter in die Höhe.

Die Anhebung der Mietobergrenzen im sozialen Wohnungsbau hat außer höheren Mieten nichts bewirkt. Für dieses Scheitern sind der ehemalige Bundesminister Horst Seehofer und NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach gemeinsam verantwortlich. Statt kommunalen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau mit dauerhaft günstigen Mieten zu fördern, haben sie vor allem die privaten Wohnungskonzerne bei ihren Rendite-Projekten unterstützt. Diese Form der Wohnungsbauförderung treibt die Kosten in die Höhe und sorgt für zusätzliche soziale Probleme. Das System ist außerdem auf unentwegten Neubau ausgelegt: Es muss immer neuer Wohnungsbau subventioniert werden, um temporär mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen. Das ist nicht nachhaltig. Ohne weitere Maßnahmen kann sozialer Wohnungsbau daher nicht die Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum gewährleisten.

Öffentliche Wohnungsbauförderung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie von kommunalen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie gemeinwohlorientierten Genossenschaften in Anspruch genommen wird. In Erbbaurechts-Verträgen kann außerdem eine dauerhafte Mietpreisbindung vereinbart werden. Dann wirken Teildarlehen zu Nullzinsen, Tilgungsnachlässe sowie Mietbindungen mietpreisdämpfend im Bestand. Ebenso sollen die Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften finanzielle Mittel, Planungs- und Beratungsleistungen aus der von uns vorgeschlagenen öffentlichen Investitionsgesellschaft abrufen können.

Die Schaffung von gemischten Quartieren mit guter Wohnqualität für alle ist im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus möglich. Gehen die Mittel allerdings an renditeorientierte Unternehmen, werden damit häufig nur zeitweise mietpreisgünstige Wohnklötze gebaut, die oftmals zum Beispiel an lauten Straßen liegen und so als Lärmschutzwall für die dahinter liegenden teuren, freifinanzierten Wohnungen und Eigenheime dienen. Wir dagegen wollen mit der Förderung gemeinwohlorientiert entwickelte Siedlungen ohne eine solche Zwei-Klassen-Gesellschaft schaffen. Es geht uns um architektonisch ansprechende Quartiere für verschiedene Lebensentwürfe: Für Singles, für Familien jeglicher Art, für Wohngemeinschaften, für Ältere und Jüngere, in kleinen und großen Häusern, innerhalb und außerhalb der Innenstädte.

Um die Krise auf dem Wohnungsmarkt zu überwinden, ist eine NRW-weite Offensive für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau nötig: Statt Bauland zugunsten von privaten Profiten zu privatisieren, wollen wir es nach dem Erbbaurecht an kommunale und andere gemeinwohlorientierte Bauträger vergeben, die sich im Gegenzug zu dauerhaft günstigen Mieten verpflichten. So stoppen wir den Ausverkauf öffentlichen Eigentums und sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Menschen ein Leben in den Städten auch zukünftig noch leisten können. Um diesen Prozess zu unterstützen, muss sich das Land NRW auf Bundesebene für ein neues Gesetz zur Wohnungsgemeinnützigkeit einsetzen. Mit der Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit werden Förderungen und steuerliche Vergünstigungen dauerhaft an Mietobergrenzen und einer Pflicht zur Reinvestition von Gewinnen sowie an demokratische Mitbestimmungsrechte für die Mietenden gebunden.

Wir fordern die Neugründung eines landeseigenen Wohnungsunternehmens und ein Landesprogramm zur Unterstützung gemeinwohlorientiert wirtschaftender kommunaler Wohnungsunternehmen. Die Kommunen und das Land NRW sollen jährlich 100.000 eigene Wohnungen mit unbefristeter Sozialbindung bauen. Diese Wohnungen müssen barrierefrei und altersgerecht sein, mit einer Quote von mindestens zwei Prozent garantiert rollstuhlgerechten Wohnungen.

Statt die maximal möglichen Mieten zu verlangen, sollen sich die Mieten des neuen landeseigenen Wohnungsunternehmens an den tatsächlichen Kosten orientieren. Das Land NRW kann so gute Wohnungen zur Verfügung stellen, deren Mietpreise deutlich unter dem aktuellen Marktniveau liegen. Dafür sind zu Beginn umfassende Investitionen nötig, aber langfristig würde sich der öffentliche Wohnungsbau selbst tragen. Darüber hinaus brauchen die Kommunen eine ausreichende finanzielle Ausstattung, um vor Ort das Angebot an eigenem bezahlbaren Wohnraum ausbauen zu können. Genossenschaften und ähnliche Initiativen, die sich günstigem Wohnen statt Profiten verschrieben haben, müssen vom Land stärker gefördert werden.

Was tun?

  • Immobilienwirtschaft gemeinnützig machen durch Auf- und Ausbau von öffentlichen und genossenschaftlichen Bauträgern
  • Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft gründen
  • Bei der Vergabe von Baugrundstücken und Fördermitteln öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen eindeutig Priorität geben
  • 100.000 mietpreisgebundene, barrierefreie Wohnungen jährlich durch Land und Kommunen bauen lassen
  • Die kommunalen Wohnungsbestände durch Landesförderung erhalten und ausbauen
  • Förderbestimmungen vereinfachen, damit Mittel nicht verfallen
  • Finanzausstattung der Kommunen dem Wohnungsbaubedarf anpassen
  • Ein Bundes-Sofortprogramm mit 5 Milliarden Euro für Wohnen in NRW einfordern
  • Die Initiative der LINKEN Bundestagsfraktion für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit unterstützen
  • Die Initiative zur bundesweiten Einführung eines Mietendeckels unterstützen