Änderungsantrag zum Antrag 6.8 Änderung §3 der Landesfinanzordnung

KV Wesel

Wir beantragen § 3 Abs.1 Satz 4 wie folgt zu ersetzen:

„Für Vereinbarungen mit kommunalen Mandatsträger*innen sind Abgaben von mindestens 50% der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder festzulegen (ohne Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstigen Auslagenersatz). Begründete Abweichungen für einzelne Mandatsträger*innen aufgrund deren persönlicher Lebensumstände (z.B. als Transferleistungsempfänger*innen) sind möglich.“