Solidaritätserklärung mit der VVN-BdA

Antifaschismus ist gemeinnützig! Solidarität mit der VVN-BdA! Den Angriff auf den organisierten Antifaschismus abwehren!

Das Finanzamt des Landes Berlin hat der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. Anfang November die Gemeinnützigkeit entzogen. Dadurch drohen erhebliche Steuer-Nachforderungen und auch zukünftig wesentlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht.
Das Finanzamt begründet die Entscheidung damit, dass der Verfassungsschutz in Bayern den dortigen Landesverband der VVN in seinem Bericht als linksextremistisch beeinflusst erwähnt. Also genau eine Unterbehörde des Verfassungsschutzes, der seit Jahrzehnten rechtsradikale Umtriebe befördert statt sie zu bekämpfen. DIE LINKE. NRW ist und empört darüber, dass sich das Berliner Finanzamt die haltlosen Unterstellungen der bayrischen Behörde ungeprüft zu eigen macht. Wir fordern das Finanzamt Berlin auf, diesen unsäglichen Beschluss zurück zu nehmen.

Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ wurde 1947 von Überlebenden aus den Konzentrationslagern und den Gefängnissen der Nationalsozialisten gegründet. Die VVN-BdA leistet einen unschätzbaren Beitrag zu Erinnerung an die Verbrechen des Faschismus, informiert über neofaschistische Umtriebe und ist aktiv in breiten gesellschaftlichen Bündnissen gegen neue und alte Nazis. Dass in Zeiten rechter Hetze und rechten Terrors ausgerechnet der Organisation der Überlebenden der faschistischen Gefängnisse und Konzentrationslager die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, ist ein unfassbarer Skandal.Erst Attac und Campact und jetzt die VVN-BdA: Mit Hilfe des Steuerrechts erfolgen politisch motivierte Angriffe gegenfortschrittliche Organisationen der Zivilgesellschaft. Wenn das Steuerrecht in Deutschland die Gemeinnützigkeit so regelt, dass die ‚Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik‘, eine Lobbyorganisation der Rüstungsindustrie, oder die Stiftung der Familienunternehmen, eine Lobbyorganisation großer Unternehmen, als gemeinnützig gelten, antifaschistisches Engagement sowie der Kampf für gerechte Steuern und eine solidarische Gesellschaft aber nicht, dann muss das Steuerrecht zwingend geändert werden.

Das Gemeinnützigkeitsrecht als Steuerrecht führt zu unerträglichen Widersprüchen. Es ist längst überfällig, das Steuerrecht zu ändern. Zivilgesellschaftliches Engagement muss angemessen gefördert, antifaschistischer Einsatz darf nicht behindert werden. Eine politische Betätigung für das Allgemeinwohl darf nicht zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

DIE LINKE. NRW solidarisiert sich mit der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V.