Zur Sicherung des Solidarischen Kommunalwahlkampffonds: Ehrlichkeit bei den Mandatsträgerabgaben durchsetzen!

Landesfinanzrat/KV Düsseldorf

Der Landesvorstand wird beauftragt, mit geeigneten politischen und administrativen Mitteln dafür zu sorgen, dass das Prinzip einer ehrlichen Mandatsträgerabgabenleistung in den Kreisverbänden NRW zur nachhaltigen Durchsetzung kommt.

Hierzu entwickelt der Landesvorstand im Zusammenwirken mit Landesfinanzrat und Landesrevision zur Beschlussfassung durch den Landesparteitag einen geeigneten adminsitrativen Maßnahmenkatalog zur konkreten Umsetzung der in unserer Landessatzung sowie bundes- und Landesfinanzordnung festgelegten Solidarabgabenleistung der kommunalen Mandatsträger*innen.

Mandatsträger*in im Sinne dieser Finanzordnung sind die gewählten Mitglieder von PArlamenten und Kommubnalvertretungen, sowie alle sonstigen von diesen gewählten oder enannten weiteren Vertreterinnen und Vertreter in Ausschüssen, Aufsichtsräten, Stiftungen, Beiräten und ähnlichen Gremien. Sie leisten ihre Mandatsträgerbeiträge an die jeweilige Gliederung, für die sie gewählt bzw. von der sie entsandt wurden.