Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

V. Diskriminierung verhindern und Gleichberechtigung verwirklichen

2. Migration und Flucht: Integration sozial und menschlich angehen

Seit über 100 Jahren beherbergen das Rheinland und Westfalen Europas größte Industrieregion. Noch länger ist das Gebiet bereits ein Einwanderungsland. An Rhein und Ruhr standen die Waffenschmieden für zwei Weltkriege mit Millionen Opfern und weitreichender Zerstörung in Europa. Auch heute werden von den Rüstungskonzernen in NRW die Waffen produziert, vor denen Menschen etwa aus Syrien zu uns flüchten. Sowohl nach dem Zweiten Weltkrieg ab 1945 als auch nach der Wiedervereinigung seit 1990 sind hunderttausende Menschen zu uns gekommen. In den 1960er Jahren schloss die BRD im Namen der Industrie Anwerbeabkommen mit Ländern Südeuropas. Allein aus der Türkei kamen mehrere hunderttausend Arbeitsmigrant*innen, die mit ihren Familien hier heimisch wurden. Anfang der 1990er Jahre erreichten uns viele Menschen, die vor den Kriegen in Jugoslawien geflohen waren.

Die Politik der vergangenen Jahre hat bei der Beseitigung des Investitionsstaus in den Kommunen ebenso versagt wie bei der Bekämpfung der zunehmenden Ungleichheit bei Einkommen, Vermögen und Bildungschancen. Überproportional betroffen sind dabei Migrant*innen. Die jahrzehntelange Verweigerung einer Einwanderungs- und Integrationspolitik gegenüber der sogenannten ersten und zweiten Generation der Einwander*innen hat zu fortdauernden und kumulierten Benachteiligungen auch von jungen Menschen mit Migrationshintergrund geführt, die überproportional häufig aus Haushalten mit geringem oder keinem Erwerbseinkommen kommen. Diese Fehler dürfen nicht wiederholt werden.

DIE LINKE NRW sieht in der vollständigen gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Migrant*innen die Voraussetzung für eine gut funktionierende Einwanderungsgesellschaft.

Gleiche soziale und politische Rechte für alle

Über zwei Millionen Menschen in NRW sind nicht eingebürgert. Um langjährig hier lebenden Migrant*innen gleiche Rechte und Aufenthaltssicherheit zu verschaffen, bedarf es deshalb deutlicher Einbürgerungserleichterungen. Denn es ist undemokratisch, eine große Zahl von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben, rechtlich zu Menschen zweiter Klasse zu machen. Statt Sonderregelungen und Erlasse gegen Migrant*innen fordern wir die volle rechtliche Gleichstellung durch erleichterte Einbürgerung und das Wahlrecht für alle, die hier dauerhaft leben.

Ergänzt werden muss eine solche Politik durch einen konsequenten Ausbau des Diskriminierungsschutzes auf allen Ebenen. Das Land NRW muss auf Landesebene alle diskriminierenden und ausgrenzenden Gesetze und Vorschriften abschaffen und sich auf Bundesebene für die Beseitigung solcher einsetzen. Das ist auch ein zentraler Baustein im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung.

  • Was tun?

  • Verfahren der Einbürgerung vereinfachen und Gebühren abschaffen

  • Zulassung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten erleichtern

  • Wahlrecht für alle, die hier dauerhaft leben

  • Bleiberechtsregelung für geduldete und illegalisierte Menschen

  • Antidiskriminierungsgesetz für NRW einführen

  • Förderung der Selbstorganisationen von Migrant*innen

Integration durch Bildung

Die Unterfinanzierung des Bildungssystems ist eine der Ursachen für die in Deutschland immer wieder nachgewiesene Abhängigkeit des Bildungserfolgs von Kindern vom sozialen Status, Bildungsniveau und Einkommen ihres Elternhauses. Dies betrifft sowohl Kinder ohne Migrationshintergrund, aber besonders auch Kinder mit Migrationshintergrund. Gleicher Zugang zu Bildung ist eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, individuelles Wohlergehen und soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft.

Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine wichtige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben, an Bildung und Kultur sowie an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen. Kinder mit Migrationshintergrund müssen – wie alle Kinder – höchstmöglich qualifiziert werden. Insbesondere Sprachförderangebote müssen für alle Kinder mit entsprechendem Bedarf stattfinden.

Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund soll als Chance verstanden und gefördert werden. Kinder mit einer natürlichen Mehrsprachigkeit haben einen Anspruch auf eine Förderung, die ihrer persönlichen Situation gerecht wird. Wir wollen an den Schulen ausreichende personelle und sachliche Ressourcen schaffen, um dies flächendeckend sicherzustellen. Wir setzen uns dafür ein, die Herkunftssprache als zweite Fremdsprache anzuerkennen und in Schulen als offene Angebote für alle Schüler*innen anzubieten.

Das bestehende Integrationskurssystem ist in vielerlei Hinsicht verbesserungsbedürftig. Es müssen mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um eine faire Bezahlung der Lehrkräfte und eine hohe Qualität der Kurse zu ermöglichen. Zudem müssen Geflüchtete mit Duldung, Asylsuchende und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus einbezogen werden.

Neu hier ankommende Menschen haben vielfach Qualifikationen und Schul- und Berufsabschlüsse verschiedenster Art. Diese anzuerkennen ist ein wichtiger erster Schritt, um den Betreffenden einen guten Start und eine erfolgreiche gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

  • Was tun?

  • NRW muss sich für die Aufhebung des grundgesetzlichen Verbots der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern (Kooperationsverbot) einsetzen

  • Es muss ein Sofortprogramm aufgelegt werden zur Aus- und Weiterbildung von zusätzlichen Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, um dem gestiegenen aktuellen Bedarf gerecht werden zu können; in allen Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Deutsch und allen Germanistikstudiengängen soll Deutsch als Zweitsprache als verpflichtendes Modul aufgenommen werden, Module der interkulturellen Pädagogik soll es in allen Lehramtsstudiengängen geben

  • Eine bedarfsgerechte Erstausstattung an Schulbedarf muss es für alle Kinder geben; Willkommens- bzw. Intensivklassen sind in allen Schularten auszubauen; dies muss mit der Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache unterrichten, sowie von Schulsozialarbeiter*innen und psychologischen Beratungskräften einhergehen; geflüchtete Schüler*innen sollen schnellstmöglich in das Regelschulsystem integriert werden

  • Die Schulpflicht muss für alle Kinder und Jugendlichen frühzeitig und unabhängig vom Aufenthaltsstatus in allen Bundesländern gelten, gleiches gilt für den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung; die bestehenden Kapazitäten sind entsprechend noch stärker auszubauen, damit die Versorgung quantitativ wie qualitativ für alle Kinder verbessert werden kann

  • Es muss vermehrte Angebote zum Nachholen eines Schulabschlusses an einer berufsbildenden Schule auch für Geflüchtete geben, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen; Quereinstiege in die Schul- und Bildungslaufbahn müssen generell erleichtert werden

  • Allen eingewanderten und geflüchteten Menschen unmittelbar kostenlose Sprachkurse zur Verfügung stellen

  • Feste Stellen und angemessene Bezahlung für Integrationslehrer*innen finanzieren

  • Integrationskurse für Geflüchtete unabhängig vom Aufenthaltsstatus anbieten

  • Schulen zur Förderung von Mehrsprachigkeit angemessen ausstatten

  • Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen erleichtern

Integration durch Arbeitsplätze

Für viel zu viele Menschen bleibt der Arbeitsmarkt verschlossen, obwohl es in den vergangenen Jahren eine Beschäftigungszunahme gegeben hat. Besonders Ältere, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende sowie Migrant*innen werden dabei ausgegrenzt. Viele Arbeitgeber*innen geben ihnen keine Chance, gleichzeitig wird ein vermeintlicher Fachkräftemangel beklagt. Die Langzeiterwerbslosigkeit hat sich bei über einer Million verfestigt.

Der Arbeitsmarkt ist zunehmend fragmentiert. Leiharbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Niedriglohn, Werkverträge und Minijobs prägen zunehmend die Arbeitslandschaft.

Die schnelle Eingliederung in Arbeit ist ein zentraler Faktor der gesellschaftlichen Integration. Dies gilt für alle Menschen. Geflüchtete haben durch Arbeitsverbote, Beschränkungen und Nachrangigkeitsregelungen mit besonderen Restriktionen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu kämpfen. Diese sind abzubauen. Erkämpfte Mindeststandards wie der gesetzliche Mindestlohn dürfen nicht infrage gestellt werden. Gute Arbeit ist Voraussetzung für eine gelingende Integration. Prekäre Arbeit dagegen führt strukturell zu Diskriminierung und Ausgrenzung.

  • Was tun?

  • Asylsuchenden sofort nach ihrer Ankunft ermöglichen, Deutsch zu lernen und an einem Integrationskurs teilzunehmen; diesen Teilnahmeanspruch sollen auch Geduldete unabhängig vom Duldungsgrund erhalten

  • Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen in den ersten drei Monaten abschaffen; die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylsuchenden und Geduldeten soll abgeschafft werden

  • Asylsuchenden und Geduldeten in Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer der Berufsausbildung gewähren

  • Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse vereinfachen und beschleunigen

  • Über eine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Hand ist der Personalbestand im öffentlichen Dienst deutlich und auf ein ausreichendes Maß anzuheben; darüber hinaus sind inklusiv ausgestaltete Arbeitsplätze im Bereich längerfristiger öffentlich geförderter Beschäftigung auch für Geflüchtete bereitzustellen

  • Interkulturell kompetente Fachkräfte in Bildung, Gesundheitswesen und Behörden

Für einen radikalen Wechsel in der Flüchtlingspolitik

In den 1980er- und 1990er-Jahren wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Abschreckung von schutzsuchenden Menschen geschaffen: die Zwangsunterbringung in entpersönlichenden Lagern, massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht, Wohnsitzauflagen) und sozialrechtliche Diskriminierungen (Arbeitsverbote, Versorgung unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums, eingeschränkte Gesundheitsversorgung, die diskriminierende und zudem kostenintensivere Praxis, Sachleistungen statt Bargeld und vieles mehr).

Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Geflüchtetengruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Geflüchtete und Flüchtlingsheime unverantwortlich.

NRW soll ein Land sein, das Geflüchteten offen gegenübertritt. Die Integration von Geflüchteten muss am ersten Tag ihrer Ankunft beginnen.

Wir stellen die Rechte von Geflüchteten nicht gegen die anderer Menschen. Viele Menschen in Deutschland müssen in Armut leben, sind auf Hartz IV angewiesen, arbeiten in schlecht bezahlten Jobs, müssen Aufstockerleistungen beantragen, weil es zum Leben nicht reicht. Sie hätten nicht einen Euro mehr in der Tasche, wenn niemand mehr flüchten würde. Die Ursache für Sozialkürzungen, Unsicherheit und prekäre Beschäftigung ist eine verfehlte Politik, die nur den Reichen nützt. Statt uns gegeneinander ausspielen zu lassen müssen wir gemeinsam dafür streiten, dass es allen besser geht.

Flucht und Verfolgung sind immer auch individuell. Deshalb wehren wir uns gegen das politische Kalkül, Geflüchtete pauschal und abhängig vom Herkunftsland in jene mit einer angeblich ‚guten Bleibeperspektive’ und solche mit einer angeblich ‚schlechten Bleibeperspektive’ einzuteilen. Seitdem der Begriff der „Bleibeperspektive“ mit dem Asylpaket I im Oktober 2015 eingeführt wurde, dient er als praktisches Instrument, um Menschen aus bestimmten Ländern Leistungen, Angebote und Teilhabemöglichkeiten zu verwehren. Mit der Begründung der ‚schlechten Bleibeperspektive’ wird vielen Geflüchteten zum Beispiel der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen verweigert, und ihnen wird nicht erlaubt, sich selbst eine Wohnung zu suchen.

Die Menschenrechtssituation zum Beispiel in den nordafrikanischen Ländern Marokko, Algerien und Tunesien hat sich nicht maßgeblich geändert. Der politische Vorstoß, sie dennoch zu angeblichen ‚sicheren Herkunftsstaaten’ zu machen, ist daher lediglich ein weiterer Baustein der unmenschlichen Abwehr von Menschen auf der Flucht. Wir lehnen das Konstrukt der angeblich ‚sicheren Herkunftsstaaten’ ab. Es widerspricht grundsätzlich dem als Individualrecht konzipierten Grundrecht auf Asyl. Es dient dazu, die Rechte und Widerspruchsfristen von Geflüchteten zu beschneiden, eine fundierte Einzelfallprüfung zu vermeiden und Asylanträge schneller abzulehnen, um Menschen schneller abschieben zu können.

Fluchtgründe von Menschen, die in ihren Herkunftsländern als vermeintliche oder tatsächliche Roma diskriminiert und verfolgt worden sind, werden strukturell nicht anerkannt. Menschen, die aus den Balkan-Ländern geflohen sind, sammelt die NRW-Landesregierung immer in speziellen, ‚Ausreisezentren’ genannten Sonderlagern, anstatt sie auf die Kommunen zu verteilen. Ihre Asyl-Anhörungen dauern häufig nur wenige Minuten, Geflüchtetenräte und Initiativen der Geflüchtetenarbeit zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit dieser Verfahren.

  • Was tun?

  • Keine Zustimmung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat für die Erklärung weiterer Länder zu angeblich sicheren Herkunftsstaaten

  • Bundesinitiative: Wiederherstellung des grundgesetzlichen Rechts auf Asyl

  • Sonderlager für Geflüchtete aus Balkan-Staaten auflösen

  • Eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive für alle hier lebenden Menschen ohne deutschen Pass schaffen

  • Jegliche Abschiebepraxis beenden

  • Auflösung der Abschiebehaftanstalten

  • Verbindliche und einklagbare gute Standards für die Unterbringung und Versorgung schutzsuchender Menschen in den Landesunterkünften und Kommunen einführen

  • Vorrangigkeitsprüfung im ganzen Land NRW aussetzen

  • Versorgung der Betreuungsarbeit für Geflüchtete aus öffentlicher Hand betreiben und finanzieren

  • Qualifizierte Dolmetscher*innendienste für das Gesundheitswesen

  • Entscheidungen der Härtefallkommission und des Petitionsausschusses müssen für die Ausländer*innenbehörden verbindlich sein

  • Die Strukturen der Geflüchtetenarbeit ausbauen und verstetigen. Dafür mehr Personal sowohl in der Verwaltung als auch im Care-Bereich einstellen.

  • Eine*n vom Landtag bestellte*n Geflüchtetenbeauftragte*n ernennen[1]

  • Den Zugang zu Sozialberatung und weiteren Beratungseinrichtungen gesetzlich verankern

  • Pauschalbetrag für die kommunale Betreuung und Beratung von Asylsuchenden

  • Vollen Zugang zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete ermöglichen

  • Unterbringung in Wohnungen statt in Massenunterkünften

  • Verbindliche und einklagbare gute Standards für die Unterbringung und Versorgung schutzsuchender Menschen in den Kommunen

  • Keine Einschränkung der Freizügigkeit von Geflüchteten innerhalb von Nordrhein-Westfalen – Verordnung zur Wohnsitzauflage zurücknehmen

  • Gewährung kostenloser Rechtsberatung für Asylsuchende

Geflüchtete schützen – Faschismus bekämpfen

Nicht nur gewalttätige Neonazis hetzen mit rassistischen Parolen und gewalttätigen Aktionen gegen Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen. Rechtspopulistisches, rassistisches Gedankengut ist in der Mitte der bürgerlichen Gesellschaft angekommen. Die Wahlerfolge der AfD, Aufmärsche der PEGIDA, Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen anderer faschistischer Organisationen belegen dies. Im Jahr 2016 wurden bis Mitte Oktober 797 Straftaten gegen Flüchtlingsheime, davon 740 mit rechtspopulistischem/faschistischem Hintergrund begangen (‚BKA Bericht’) In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Angriffe massiv gestiegen, von 69 Angriffen im Jahr 2013 auf 199 im Jahr 2014.

Das NRW-Innenministerium gab bekannt, dass bis zum 05.10.2016 185 „rechtsextremistische Straftaten“ gegen Flüchtlingsunterkünfte in NRW begangen wurden. Ferner gab es 13 Körperverletzungen, 20 Branddelikte und 75 Sachbeschädigungen.

  • Was tun:

  • Öffentlichkeit für Geflüchtete weiter sensibilisieren

  • Rassistische/faschistische Strukturen vor Ort erkennen und bekämpfen

  • Selbstorganisation der Geflüchteten stärken

  • Zusammenarbeit der Geflüchteten- mit antifaschistischen Initiativen ausbauen

[1] Die/der Geflüchtetenbeauftragte soll den Landtag in allen flüchtlingspolitischen Fragen beraten, auf eigene Initiative Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Verordnungen abgeben dürfen, gegenüber den zuständigen Behörden Akteneinsichtsrechte besitzen und die Bevölkerung über flüchtlingspolitische Belange informieren. Der/dem Beauftragten wird ein Beirat aus Vertreter*innen der Landtagsfraktionen, der Wohlfahrtsverbände und flüchtlingspolitischen NGOs sowie Selbstorganisationen von Geflüchteten beigestellt.