Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

V. Diskriminierung verhindern und Gleichberechtigung verwirklichen

4. Menschen mit Behinderungen: Selbstbestimmt leben in einem inklusiven NRW

Menschen mit Beeinträchtigungen werden durch verschiedenste einstellungs- und umweltbedingte Barrieren an einer selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert. Erst durch die Wechselwirkung von Barrieren und Beeinträchtigung wird eine Beeinträchtigung zur Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben hat, bezieht einen konsequenten und radikalen Standpunkt: Sie fordert einen Abbau dieser Barrieren. Die Gesellschaft hat sich den (behinderten) Menschen anzupassen – nicht umgekehrt!

Eine barrierefreie Umwelt erleichtert das Leben für alle Menschen. Fahrstühle zu den Gleisen sind hilfreich für jeden Menschen mit Gepäck, mit Fahrrad und Kinderwagen, für alte Menschen wie auch für Menschen mit Behinderung. Leichte Sprache in Formularen ermöglicht Menschen mit geringen Schriftkenntnissen, Älteren oder auch Menschen mit Migrationshintergrund ebenso wie Menschen mit Lernbehinderung besser, ihre Rechte zu verstehen und selbstbestimmt soziale Leistungen einzufordern.

Behinderung in NRW – Warum wir noch (lange) nicht zufrieden sind

In NRW leben etwa 1,7 Millionen Menschen mit anerkannten schweren körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen. Materielle Barrieren sowie ein Denken, das Menschen ohne Beeinträchtigung als Norm setzt und alle aussondert, die dieser „Normalität“ nicht entsprechen, behindern die gleichberechtigte Teilhabe nicht nur von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft, sondern auch von chronisch kranken, älteren oder pflegebedürftigen Menschen.

Die vielen Einzelmaßnahmen der Landesregierung für diese Menschen bleiben vielfach Stückwerk: Das Inklusionsstärkungsgesetz brachte nur kleinere Verbesserungen, teilweise sogar Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Der Aktionsplan enthält weder überprüfbare, konkrete Ziele noch werden ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, um ihn umzusetzen. Auch dem Schulgesetz fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen für die geforderte schulische Inklusion.

Menschen mit Behinderung leben, lernen und arbeiten immer noch oft gesondert in Einrichtungen: Heime für Menschen mit Behinderung, stationäre Altenpflegeeinrichtungen, Förderschulen und auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).

Dies widerspricht den anerkannten Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Eine gleichberechtigte, selbstbestimmte und gestaltende soziale Teilhabe durch Menschen mit Behinderung kann jedoch nicht abgesondert, sondern nur inklusiv gelingen.

Mit gutem Beispiel voran

„Nichts über uns ohne uns“ heißt eine Forderung der selbstbestimmten Behindertenbewegung. DIE LINKE NRW will gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden in NRW die Grundlagen dafür schaffen und verbessern. DIE LINKE NRW will dabei selbst mit gutem Beispiel lernend vorangehen: Sie hat die Umsetzung eines Teilhabekonzeptes für Menschen mit Behinderung für die Landespartei beschlossen und setzt es Zug um Zug um.

Von der Landesregierung fordern wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW auf der Landesebene und der kommunalen Ebene.

  • Was tun?

  • Systematische Überprüfung neuer und alter Landesgesetze und Verordnungen auf Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention

  • Umwandlung des Aktionsplanes NRW in einen verbindlichen Aktionsplan ohne Kostenvorbehalt, mit überprüfbaren Zielen und Fristen

  • Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Mitteln zur Umsetzung des Aktionsplanes, mit regelmäßiger Überprüfung des Fortschrittes

  • Erarbeitung von Aktionsplänen für jede Stadt und jeden Kreis gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen; Bestellung von Inklusionsbeauftragten für deren Umsetzung

  • Förderung von Initiativen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, um auf allen Ebenen der Gesellschaft, einschließlich der Familie, das Verständnis für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu unterstützen

  • Stärkung der Stellung des Landesbehindertenbeauftragten, des Landesbehindertenbeirates und der Behindertenvertretungen in den kommunalen Parlamenten durch eine entsprechende Änderung der Gemeinde-, Kreis- und Landschaftsverbandsordnung

  • Umsetzung des Wahlrechtes für alle, auch für Menschen unter vollständiger Betreuung

  • Umfassende Barrierefreiheit bei Wahlen (Wahllokal, Wahlverfahren, Wahlmaterialien, Wahleinrichtungen)

Bauen, Wohnen und Verkehr

Die materielle Lebensumgebung unserer Gesellschaft ist zu einem großen Teil gebaut: Straßen, Wohnhäuser, Fabriken, öffentliche Einrichtungen. Überall entscheiden teilweise banale Details wie die Höhe der Bordsteine und die Konstruktionsweise von Türen über die Bewegungsfreiheit und Teilhabemöglichkeit vieler Menschen. Wir wollen, dass die Bedürfnisse aller Menschen beim Bauen berücksichtigt werden.

  • Was tun?

  • Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Bestandsgebäuden

  • Flächendeckende und aufsuchende Wohnberatung

  • Festlegung der DIN 18040 (Barrierefreiheit) als verbindliche „Technische Baubestimmung“

  • Ausstattung der Gebäude des Landes NRW mit Induktionsschleifen

  • Systematischer und flächendeckender Ausbau von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen

  • Förderprogramm des Landes für den barrierefreien Ausbau von Bus und Bahn

  • Verbindlicher Ausbau der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs bis 2022, Beteiligung des Landes an den Kosten des Ausbaus und die Beteiligung der Betroffenen an den Planungen

  • Schulung des Personals im öffentlichen Personenverkehr zum Thema Inklusion

Bildung und Arbeit

Die Trennung von Menschen mit und ohne Behinderung im Bildungssystem muss ein Ende haben. Dazu müssen Kitas und Schulen passend ausgestattet werden. Auch im Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderung als vollwertige Mitmenschen anerkannt und entsprechend entlohnt werden. Um die gesellschaftliche Aufgabe der Inklusion zu bewältigen, benötigen wir zudem mehr Menschen mit bestimmten inklusionsbezogenen Kompetenzen.

  • Was tun?

  • Förderung der Inklusion in den Kitas durch bessere Sach- und Personalausstattung und eine veränderte Ausbildung von Erzieher*innen

  • Umsetzung der Standards für inklusive Schulen: barrierefreie Schulgebäude, kleinere Klassen, multiprofessionelle Unterstützungsteams, mehr sachliche und personelle Ressourcen sowie eine entsprechende Lehreraus- und -weiterbildung

  • Förderung der Anwendung des Budgets für Arbeit als Instrument regulärer Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt

  • Schrittweise Einführung einer tariflichen Entlohnung für Werkstattbeschäftigte, zunächst auf Außenarbeitsplätzen

  • Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt an Betriebe mit einem hohen Schwerbehindertenanteil, an Integrationsunternehmen und Betriebe mit Integrationsabteilungen; dafür eine Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

  • Für Gebärdensprachdolmetschen soll ein Studiengang an den Hochschulen in NRW angeboten werden, zusätzlich soll sich das Land NRW für die Schaffung einer Berufsausbildung im Bereich Gebärdensprachdolmetschen einsetzen

  • Das Land soll sich für die Schaffung einer Ausbildung „Übersetzer*in leichte Sprache“ und „Prüfer*in leichte Sprache“ einsetzen

  • Erhöhung des Zuschusses für die Blindenhörbücherei

Gesundheit und Pflege

Der barrierefreie Zugang zum Gesundheitssystem ist von besonderer Bedeutung. Arztbesuche dürfen nicht an unzugänglichen beziehungsweise nicht barrierefreien Praxen scheitern. Daher wollen wir den barrierefreien Umbau festlegen und hierfür Fördermittel bereitstellen.

Im eigenen Zuhause zu leben ist ein menschliches Grundbedürfnis. Das wollen wir mit einem Ausbau entsprechender Unterstützungsleistungen für alle Menschen ermöglichen. Wer in stationären Einrichtungen lebt, hat Anspruch auf Schutz gegen Willkür und Gewalt.

  • Was tun?

  • Barrierefreiheit als Zulassungskriterium bei Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen einführen

  • Förderung von Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit bei Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen

  • Traumaambulanzen flächendeckend ausbauen und für bessere Versorgung mit Therapeut*innen sorgen

  • Finanzielle Förderung des barrierefreien Wohnungsneu und -umbaus

  • Förderung von persönlicher Assistenz in jeder Lebenslage

  • Bedarfsgerechte Bereitstellung von Hilfsmitteln

  • Förderung des Persönlichen Budgets, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt wohnen, leben, lernen und arbeiten können

  • Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflegekräfte

  • Maßnahmen gegen Gewalt in stationären Einrichtungen, insbesondere gegenüber Frauen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen

  • Stärkung der Heimaufsicht

  • Stärkung der Heimbeiräte

  • Fixierungen und Ruhigstellungen durch Medikamente abschaffen

Beratung, Kommunikation und Information

Auch der Zugang zu Information und Kommunikation muss barrierefrei sein, damit die Inklusion gelingen kann. Wir wollen den Weg nicht nur ebnen, sondern auch durch Wegweiser übersichtlicher gestalten.

Und wer hätte einen besseren Blick auf die Problemlagen als selbst Betroffene? Wir wollen Hilfsangebote, in denen Betroffene mitarbeiten, besonders fördern.

Was tun?

·       Barrierefreiheit von Informations-, Kommunikations- und anderen Diensten, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste

·       Schaffung barrierefreier Verwaltungen – vom Formular bis zum Gebäude

·       Flächendeckender Aufbau und Förderung von unabhängigen Beratungsstellen und aufsuchender Beratung, in denen Menschen mit Behinderung Beratung für Menschen mit Behinderung leisten (Peer-Counseling)