Programm zur Landtagswahl 2017

Für eine Politik, in der die Menschen zählen

VI. Die Zerstörung unserer Umwelt beenden

4. Tiere: Mit Respekt behandeln und artgerechter halten

DIE LINKE NRW plädiert dafür, das Verhältnis von Mensch und Tier neu zu bestimmen. Die Menschen haben die Verantwortung für die gesamte Natur. Der Schutzauftrag des Staates endet nicht beim Menschen. Wir sprechen Tieren das Recht auf eine natürliche, artgerechte Existenz zu, unabhängig von ihrem Nutzwert. Wir wollen natürliche Lebensgrundlagen erhalten und Landschaften renaturieren. Wir wollen Schinderei und quälerische Haltungsweisen beenden und wissen doch, dass keine Gefangenschaft jemals zu 100 % artgerecht sein wird. Wir wollen, dass der respektvolle Umgang mit Tieren erlernt und praktiziert wird. Statt weiter zunehmender Konzentration von Nahrungsmittelproduktion müssen regionale Kreisläufe für agrarwirtschaftliche Güter wie insbesondere Futtermittel, Düngemittel und Schlachttiere gefördert werden. Tiertransporte sind zu vermeiden, Schlachttiere müssen grundsätzlich am nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden.

Jagd muss den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen und darf ethischen Prinzipien nicht widersprechen. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden. Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und artenschutzrechtliche Regelungen sind zu beachten. Damit ergibt sich eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf weniger als 10 Tierarten.

  • Was tun?

  • Im Grundgesetz steht dass die Jugendlichen „im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldung und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen“ erzogen werden sollen; diese Einstellung muss durch einen geeigneten Lehrplan angestrebt werden

  • Landesweites Verbot von Vermietung von öffentlichen Flächen an Zirkusse mit Wildtieren

  • Zoos müssen verpflichtet werden, zur Arterhaltung beizutragen, indem sie sich an Auswilderungsprogrammen beteiligen

  • Bisherige Zoos sollen in Spezialzoos umgewandelt werden

  • Ein schnellstmögliches Auslaufen der Zoohaltung für all jene Tiere, die in NRW schon entweder aufgrund der Klimabedingungen oder der arttypischen Ansprüche nicht artgerecht gehalten werden können

  • Besitz gefährlicher invasiver Arten, außer für wissenschaftlich notwendige Zwecke, verbieten

  • Reptilien-Börsen verbieten

  • Auch juristischen Personen ermöglichen, Jagd in ihren Wäldern zu verweigern

  • Treib- und Drückjagden verbieten und alle, bereits verbotenen, Schliefenanlagen schließen

  • Jagdgesellschaften abbauen und anfallende Aufgaben an staatliche Wildschützer*innen übergeben, die im Sinne der Lebewesen und der Umwelt handeln

  • Altersgrenzen von Pferden, die am Spring- und Rennsport teilnehmen, müssen neu überdacht werden; eine Teilnahme an Rennen sollte erst ab 3 Jahren erfolgen

  • Ausbildungsmethoden und die artgerechte Haltung von Pferden sind durch das Veterinäramt regelmäßig zu prüfen

  • Kommerzielles Angebot von Pferdekutschfahrten in städtischen Gebieten, also Gebieten wo der Lärm, die Bodenbeschaffenheit und die Luftqualität für die Tiere zur Belastung werden, sind einzustellen

  • Vermeidbare Tierversuche verbieten, Forschungsmethoden fördern, die ohne Tierversuche auskommen

  • Mehr Amtsveterinär*innen zur Durchsetzung des Tierschutzes einstellen

  • Kastrations- und Registrierpflicht für alle Freigängerkatzen einführen

  • Verkauf von sogenannten Haustieren, außer von Fachhandlungen oder anerkannten gewerblichen Privatzüchter*innen, wie zum Beispiel in Baumärkten, verbieten

  • Pelztierhaltung ausschließen und den Handel mit falsch deklarierten Pelzen empfindlich bestrafen

  • Qualzüchtungen und Massentierhaltung müssen beendet werden und einer artgerechten Haltung weichen

  • Produkte, die Bestandteile aus Massentierhaltung enthalten, sind – auch in der Gastronomie – zu kennzeichnen

  • Kükenschreddern verbieten

  • Alle Ausnahmen im Tierschutzgesetz für die schmerzhaften körperlichen Eingriffe an Tieren ohne Betäubung streichen, bis auf die, bei denen der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres

  • Lebendtransporte auf maximal vier Stunden begrenzen

  • Landwirte durch Strafen dazu bringen, sich an die gesetzlichen Vorsichtsmaßnahmen gegen den qualvollen Tod von Tieren beim Mähen zu halten

  • Schutz, Ausweitung und Vernetzung von Naturschutzgebieten fördern

  • Privatisierung von Naturschutzgebieten stoppen

  • Keine Steuer auf Lebewesen, wie z. B. Hundesteuer; Tiere sind keine Gegenstände, die besteuert werden müssen