Einleitung

Liebe Leser*innen,

diese Woche neigt sich mit einem dramatischen Ereignis im Hambacher Forst. Wir alle sind tief betroffen über das Unglück, welches sich während der Räumungsaktionen dort ereignete und versetzt uns alle in tiefe Trauer. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden des Journalisten der durch den tragischen Unfall zu Tode kam.

Umso wichtiger sind unsere Aktivitäten rund um den "Hambi". Nähere Informationen dazu findet Ihr in dieser Landesinfo. Außerdem verweisen wir auf den Landesrat unter besonderem Augenmerk auf die Kandidaturen für das Landesratspräsidium und die Kandidat*innen zum europäischen Parlament.

Und natürlich hoffen wir Euch zahlreich auf der morgigen Care-Konferenz in Bochum, und der Aktions-Kampagnen-Konferenz am gleichen Ort zu sehen.

Ein schönes Wochenende wünscht...

Mit solidarischen Grüßen

Sascha H. Wagner
Landesgeschäftsführer

Aktuell

DIE LINKE startet ihre Mietenkampagne "Bezahlbare Miete statt fetter Rendite"

Kampagnen- u. Aktionskonferenz 23.09. Bahnhof Langendreer ab 11.00 Uhr

Am Freitag, dem 14.9., startete die Partei DIE LINKE offiziell mit dem zweiten Themenschwerpunkt ihrer Kampagne „Menschen vor Profite“. Knapp ein halbes Jahr engagiert sich die Partei auf Bundes-, Länder und Kreisebene bereits im Gesundheitsbereich, um den Pflegenotstand zu stoppen. Nun soll auch der Kampf um bezahlbares Wohnen aufgenommen werden.
Mehr Informationen: https://www.miete-bezahlbar.de/kampagne/
Auch für DIE LINKE in NRW sollen bald Aktionen zum Wohnungsthema stattfinden. Der Slogan: Bezahlbare Miete statt fetter Rendite. Dazu findet an diesem Sonntag in Bochum die landesweite Kampagnen-Aktionskonferenz statt, auf der beide Kampagnenthemen, Gesundheit und Wohnen, eine Rolle spielen. Referenten aus der Bundesgeschäftsstelle werden Konzepte und Aktionen vorstellen., und auch der Kreisverband Köln präsentiert seine bisherigen Aktivitäten zum Thema Mieten.
Es sind noch Plätze frei, auch ein spontaner Besuch am Sonntag ist möglich. Infos: hier


 

Landesrat am 06.10.2018 in Hattingen (Ruhr)

Am 06. Oktober 2018 tagt der Landesrat in Hattingen.

Einer der Schwerpunkte wird die Vergabe von Voten und die etwaige Unterstützung von Kandidaturen für die Wahlen zum europäischen Parlament sein. Zum Thema Europapolitik, hat der Landesvorstand einen Antrag für den Landesrat eingebracht. Zudem liegen weitere Anträge vor.

Bitte beachtet das auch die Neuwahl des Landesratspräsidium ansteht. Das LRP hat die Aufgabe, die Tagung des Landesrates in Abstimmung mit dem Landesvorstand vorzubereiten und zu leiten. Außerdem obliegt ihm die Anfertigung eines Protokolls.

Wenn die Bewerbungen noch veröffentlich werden sollen bitten wir darum, sie bis zum 29.09.2018 per Mail an die Landesgeschäftsstelle zu senden. Wir benötigen sie in Form einer angehängten Word-oder PDF – Datei (eine DIN A4-Seite mit Bild). Bewerbungen an: lgs@dielinke-nrw.de 

Dies gilt ebenso für Bewerber*innen für die Bundesliste für das Europaparlament.

Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.


 

Vernetzungstreffen Frauenstreik 2019 landesweites Vernetzungstreffen

29.9.Theater Oberhausen Will-Quadflieg-Platz 1 · 46045 Oberhausen ab 12.00 Uhr Saal 2

Dieses Jahr sind zum Internationalen Frauen*kampftag so viele Menschen auf die Straße gegangen, wie seit Jahrzehnten nicht.
In Spanien ist der Frauen*streik auf große Unterstützung der Bevölkerung gestoßen. Hier wollen wir weitermachen: die Demonstration zum Frauen*kampftag 2019 mit Streikelementen verbinden und damit eine Debatte über Anliegen, aber auch über die Legitimität von Streiks anstoßen. Wie kann das aussehen? Einen Streik vorzubereiten, das bedeutet diskutieren, was möglich ist und wen wir ansprechen und gewinnen können und müssen. Dazu wird das Treffen den Rahmen bilden. Es findet statt am 29.9. im Theater Oberhausen ab 12.00 Uhr Saal 2. Um Anmeldung wird gebeten, unter frauenstreik19@riseup.net
Save the Date:  Am 10. und 11. November wollen die ersten Netzwerke aus vielen Städten zu einem 1. bundesweiten Vernetzungstreffen einladen.
Sowohl Frauen*kampftagsbündnisse, Gruppen, die schon zum Frauen*streik arbeiten und Gewerkschaften, aber auch alle Gruppen und Personen, die bisher noch nicht in einem Netzwerk aktiv sind oder einfach Interesse an der Idee eines Frauen*streiks haben, sind herzlich eingeladen! frauenstreik.org
An zwei Tagen wollen wir über Möglichkeiten eines feministischen Streiks debattieren, Fragen stellen und Antworten finden, Pläne schmieden und die Phantasie anschalten, uns kennenlernen und zusammen Spaß haben.
Das Vernetzungstreffen wird an der Universität in Göttingen stattfinden. Wir organisieren mit Hilfe der lokalen feministischen Strukturen Verpflegung, Kinderbetreuung und Unterkünfte.
Weitere Infos: https://www.facebook.com/frauenstreik.org/
Anmelden für das Treffen in Göttingen könnt Ihr Euch unter: anmeldungfrauenstreik2019@riseup.net


 

Wald retten! Kohle stoppen!

Großdemonstration am Samstag, 6. Oktober in Buir

Vor zwei Tagen ist im Hambacher Forst ein junger Journalist auf tragische Weise ums Leben gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen brach er durch die Bodenbretter einer Hängebrücke, die zwei Baumhäuser miteinander verband, als er zu einem Baumhaus unterwegs war, das gerade von der Polizei geräumt wurde. Er hat die Waldbesetzung seit längerer Zeit begleitet, und unter dem Pseudonym Vergissmeynnicht (@Vergissmeynnic1) auf Twitter regelmäßig in Videos berichtet. Am Dienstag, einem Tag vor seinem Tod, schrieb er dort dies: „Nachdem die Presse in den letzten Tagen im #HambacherForst oft in ihrer Arbeit eingeschränkt wurde bin ich nun in 25m Höhe auf Beechtown um die Räumungsarbeiten zu dokumentieren. Hier oben ist kein Absperrband.“ Den Tweet und das angehängte Video findet ihr hier: https://twitter.com/Vergissmeynnic1/status/1041953562463547392
Nach dem tödlichen Unfall hat die Landesregierung alle Räumungen vorübergehend gestoppt. Noch aber umstellen Hundertschaften der Polizei den Forst und kontrollieren jede Person, die ihn betritt. RWE beharrt auch weiterhin darauf, ab Mitte Oktober den Wald zu roden. Nach wie vor hält der Konzern an der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier fest.
Es bleibt daher dabei: DIE LINKE mobilisiert für die Großdemonstration der Umweltverbände am Samstag, 06. Oktober ab 12:00 Uhr in Buir und am Hambacher Wald. Dies wird einer der wichtigsten Demonstrationstermine in diesem Herbst. Bundestagsfraktion, Bundesvorstand, Landesverband und die lokalen Kreisverbände helfen mit, dass wir dort mit einer unübersehbaren Präsenz alle zusammen ein klares Zeichen setzen: Wald retten! Kohle stoppen!
Hier findet ihr die Kopiervorlage zu einem Flugblatt für eure Mobilisierung. Da die Demonstration sehr kurzfristig vorverlegt wurde, bleiben uns nur knappe zwei Wochen, um an Infotischen und bei Verteilaktionen für die Demonstration zu werben, um unsere Mitglieder zu aktivieren und Fahrgemeinschaften zu bilden. In der kommenden Woche wird allen Kreisverbänden noch eine Flugblatt zum Thema Hambacher Forst und Kohleausstieg zugehen, das so aufgebaut sein soll, dass es auch nach der Demonstration noch verwendet werden kann. Die Druckvorlage zu einem Transpi für lokale Aktionen werden eure Kreisverbände dann ebenfalls bekommen.


 

Neues vom Kopofo

Grundlagen des SGB II und Fragen aus der Praxis der Sozialberatung und Kommunalpolitik

29. September 2018 11:00 - 17:00 Uhr,
FeidikForum, Feidikstraße 27, 59065 Hamm

Das kopofo nrw führt am Samstag, 29.09. eine SGB II-Schulung durch, die sowohl für angehende Sozialberater*innen als auch Kommunalpolitiker*innen interessant ist.
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt) und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts. In dieser Veranstaltung informieren wir uns über das SGB II, die Grundlagen und Funktion des Leistungsrechts, diverse Einzelleistungen wie zum Beispiel die Kosten der Unterkunft sowie über Konsequenzen für leistungsberechtigten Personen.
Der Schwerpunkt liegt in der Beratung von Betroffenen, die sich mit ihren Problemen häufig an linke Kommunalpolitiker*innen wenden. Ein besonderer Blick gilt auch der Frage, wie Kommunalpolitik im Sinne der Betroffenen tätig werden kann.
Der Referent Frank Jäger ist freiberuflicher Referent für Sozialrecht und -politik sowie Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Sozialpolitik und -recht beim Erwerbslosenverein Tacheles e.V. in Wuppertal.
Referent*innen: Frank Jäger (Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik)
Barrierefreiheit: barrierefrei
Teilnahmegebühren: nein
Bitte meldet euch zeitnah an mit Angabe der Veranstaltungsnummer SO-290918-HAM, Name, E-Mailadresse und gegebenenfalls Fraktion unter anmeldung@kopofo-nrw.de. Wir freuen uns auch, wenn ihr die Veranstaltung an Interessierte weiterleitet!

Pressemeldungen

aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen

Ein Jahr nach der Lützerath-Räumung: Rechtsstreit um Demonstrationsfreiheit geht weiter

Die Linke NRW

Dürfen Eigentümer Versammlungen auf öffentlich zugänglichen Grundstücken mit Hilfe der Kommunalbehörden untersagen? Darum geht es im Kern bei einem Rechtsstreit, den die Bundestagsabgeordnete und Landessprecherin der Linken, Kathrin Vogler, seit einem Jahr gegen den Kreis Heinsberg führt.

Kurz zusammengefasst: Der Kreis Heinsberg hatte im Vorfeld der Räumung des besetzten Weilers Lützerath eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Betreten der im Besitz der RWE AG befindlichen Liegenschaft ab dem 23.Dezember 2022 pauschal untersagte. Die Straßen und Wege in diesem Gebiet waren jedoch weiterhin für den allgemeinen Verkehr zugänglich und die Polizeibehörde Aachen hat auch weiterhin die Durchführung von Versammlungen und Mahnwachen in diesem Gebiet bis einschließlich zum 9. Januar 2023 bestätigt.

Die Klägerin sieht sich durch diese Allgemeinverfügung zu Unrecht in ihrem grundgesetzlich verbrieften Demonstrationsrecht beeinträchtigt und hat beantragt, die Rechtswidrigkeit der Verfügung in diesem Punkt festzustellen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat diese Klage zurückgewiesen und Kathrin Vogler hat nun durch ihren Rechtsanwalt beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einen Antrag auf Zulassung zur Berufung eingereicht.

Vogler: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen ist grob fehlerhaft, weil das Gericht die grundsätzliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit als von der Verfassung geschütztes Grundrecht einfach ignoriert hat. Wenn wir zulassen, dass künftig Grundbesitzer darüber entscheiden, welche Wege Protestdemonstrationen nehmen dürfen, dann wird dieses Grundrecht ausgehöhlt und entwertet. Theoretisch könnten dann auch Streikposten auf Zufahrtswegen zu bestreikten Unternehmen durch eine ordnungsbehördliche Verfügung untersagt werden. So weit darf es nicht kommen!“

Ihr Anwalt Wilhelm Achelpöhler ergänzt: „Aus Sicht des Verwaltungsgerichts reicht allein der gegenüber der Ordnungsbehörde bekundete Wille der Grundeigentümer aus, den öffentlichen Verkehr zu beenden. Danach wäre für die Versammlungsfreiheit kein Raum, der Privateigentümer unterliegt damit keinerlei Grundrechtsbindungen, und muss daher weder die Anwesenheit von Demonstranten (Art. 8 Abs. 1 GG) noch von Pressevertretern (Art. 5 Abs. 11 GG) hinnehmen.

Konflikte um die Versammlungsfreiheit, etwa das Recht der Versammlungsteilnehmer, sich an einem Ort zu versammeln, der ihr Anliegen in besonderer Weise zum Ausdruck bringt, könnten künftig vermieden werden, wenn die Zufahrtswege etwa zu Atom- oder Braunkohlekraftwerken in das Eigentum der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen übergehen, weil es dann ausreichen würde, wenn dieses Unternehmen einen Antrag bei der Ordnungsbehörde auf ein Aufenthaltsverbot stellt, um die Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen. Ich bin überzeugt, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben kann.“

Kathrin Vogler: „Die politische Dimension dieses Urteils ist gigantisch. Was zählt in diesem Land: Grundrechte oder Geld? Als Linke verteidige ich die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gegen die Macht der großen Konzerne, ob in Lützerath oder anderswo.“

Dateien

Aus dem Bundestag

Aus dem Europaparlament

Presseerklärungen aus dem Europaparlament

Ein Jahr nach der Lützerath-Räumung: Rechtsstreit um Demonstrationsfreiheit geht weiter

Die Linke NRW

Dürfen Eigentümer Versammlungen auf öffentlich zugänglichen Grundstücken mit Hilfe der Kommunalbehörden untersagen? Darum geht es im Kern bei einem Rechtsstreit, den die Bundestagsabgeordnete und Landessprecherin der Linken, Kathrin Vogler, seit einem Jahr gegen den Kreis Heinsberg führt.

Kurz zusammengefasst: Der Kreis Heinsberg hatte im Vorfeld der Räumung des besetzten Weilers Lützerath eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Betreten der im Besitz der RWE AG befindlichen Liegenschaft ab dem 23.Dezember 2022 pauschal untersagte. Die Straßen und Wege in diesem Gebiet waren jedoch weiterhin für den allgemeinen Verkehr zugänglich und die Polizeibehörde Aachen hat auch weiterhin die Durchführung von Versammlungen und Mahnwachen in diesem Gebiet bis einschließlich zum 9. Januar 2023 bestätigt.

Die Klägerin sieht sich durch diese Allgemeinverfügung zu Unrecht in ihrem grundgesetzlich verbrieften Demonstrationsrecht beeinträchtigt und hat beantragt, die Rechtswidrigkeit der Verfügung in diesem Punkt festzustellen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat diese Klage zurückgewiesen und Kathrin Vogler hat nun durch ihren Rechtsanwalt beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einen Antrag auf Zulassung zur Berufung eingereicht.

Vogler: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen ist grob fehlerhaft, weil das Gericht die grundsätzliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit als von der Verfassung geschütztes Grundrecht einfach ignoriert hat. Wenn wir zulassen, dass künftig Grundbesitzer darüber entscheiden, welche Wege Protestdemonstrationen nehmen dürfen, dann wird dieses Grundrecht ausgehöhlt und entwertet. Theoretisch könnten dann auch Streikposten auf Zufahrtswegen zu bestreikten Unternehmen durch eine ordnungsbehördliche Verfügung untersagt werden. So weit darf es nicht kommen!“

Ihr Anwalt Wilhelm Achelpöhler ergänzt: „Aus Sicht des Verwaltungsgerichts reicht allein der gegenüber der Ordnungsbehörde bekundete Wille der Grundeigentümer aus, den öffentlichen Verkehr zu beenden. Danach wäre für die Versammlungsfreiheit kein Raum, der Privateigentümer unterliegt damit keinerlei Grundrechtsbindungen, und muss daher weder die Anwesenheit von Demonstranten (Art. 8 Abs. 1 GG) noch von Pressevertretern (Art. 5 Abs. 11 GG) hinnehmen.

Konflikte um die Versammlungsfreiheit, etwa das Recht der Versammlungsteilnehmer, sich an einem Ort zu versammeln, der ihr Anliegen in besonderer Weise zum Ausdruck bringt, könnten künftig vermieden werden, wenn die Zufahrtswege etwa zu Atom- oder Braunkohlekraftwerken in das Eigentum der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen übergehen, weil es dann ausreichen würde, wenn dieses Unternehmen einen Antrag bei der Ordnungsbehörde auf ein Aufenthaltsverbot stellt, um die Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen. Ich bin überzeugt, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben kann.“

Kathrin Vogler: „Die politische Dimension dieses Urteils ist gigantisch. Was zählt in diesem Land: Grundrechte oder Geld? Als Linke verteidige ich die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gegen die Macht der großen Konzerne, ob in Lützerath oder anderswo.“

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Termine

Termine

Ein Jahr nach der Lützerath-Räumung: Rechtsstreit um Demonstrationsfreiheit geht weiter

Die Linke NRW

Dürfen Eigentümer Versammlungen auf öffentlich zugänglichen Grundstücken mit Hilfe der Kommunalbehörden untersagen? Darum geht es im Kern bei einem Rechtsstreit, den die Bundestagsabgeordnete und Landessprecherin der Linken, Kathrin Vogler, seit einem Jahr gegen den Kreis Heinsberg führt.

Kurz zusammengefasst: Der Kreis Heinsberg hatte im Vorfeld der Räumung des besetzten Weilers Lützerath eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Betreten der im Besitz der RWE AG befindlichen Liegenschaft ab dem 23.Dezember 2022 pauschal untersagte. Die Straßen und Wege in diesem Gebiet waren jedoch weiterhin für den allgemeinen Verkehr zugänglich und die Polizeibehörde Aachen hat auch weiterhin die Durchführung von Versammlungen und Mahnwachen in diesem Gebiet bis einschließlich zum 9. Januar 2023 bestätigt.

Die Klägerin sieht sich durch diese Allgemeinverfügung zu Unrecht in ihrem grundgesetzlich verbrieften Demonstrationsrecht beeinträchtigt und hat beantragt, die Rechtswidrigkeit der Verfügung in diesem Punkt festzustellen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat diese Klage zurückgewiesen und Kathrin Vogler hat nun durch ihren Rechtsanwalt beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einen Antrag auf Zulassung zur Berufung eingereicht.

Vogler: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen ist grob fehlerhaft, weil das Gericht die grundsätzliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit als von der Verfassung geschütztes Grundrecht einfach ignoriert hat. Wenn wir zulassen, dass künftig Grundbesitzer darüber entscheiden, welche Wege Protestdemonstrationen nehmen dürfen, dann wird dieses Grundrecht ausgehöhlt und entwertet. Theoretisch könnten dann auch Streikposten auf Zufahrtswegen zu bestreikten Unternehmen durch eine ordnungsbehördliche Verfügung untersagt werden. So weit darf es nicht kommen!“

Ihr Anwalt Wilhelm Achelpöhler ergänzt: „Aus Sicht des Verwaltungsgerichts reicht allein der gegenüber der Ordnungsbehörde bekundete Wille der Grundeigentümer aus, den öffentlichen Verkehr zu beenden. Danach wäre für die Versammlungsfreiheit kein Raum, der Privateigentümer unterliegt damit keinerlei Grundrechtsbindungen, und muss daher weder die Anwesenheit von Demonstranten (Art. 8 Abs. 1 GG) noch von Pressevertretern (Art. 5 Abs. 11 GG) hinnehmen.

Konflikte um die Versammlungsfreiheit, etwa das Recht der Versammlungsteilnehmer, sich an einem Ort zu versammeln, der ihr Anliegen in besonderer Weise zum Ausdruck bringt, könnten künftig vermieden werden, wenn die Zufahrtswege etwa zu Atom- oder Braunkohlekraftwerken in das Eigentum der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen übergehen, weil es dann ausreichen würde, wenn dieses Unternehmen einen Antrag bei der Ordnungsbehörde auf ein Aufenthaltsverbot stellt, um die Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen. Ich bin überzeugt, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben kann.“

Kathrin Vogler: „Die politische Dimension dieses Urteils ist gigantisch. Was zählt in diesem Land: Grundrechte oder Geld? Als Linke verteidige ich die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gegen die Macht der großen Konzerne, ob in Lützerath oder anderswo.“

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Redaktion: Gabi Lenkenhoff, Sascha H. Wagner, Michael Kretschmer, Jules El Khatib

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